Es geht um Gewalt …

Es geht darum, was man tun kann, wenn andere bedroht oder angegriffen werden.

… und darum, wie man sich selbst wehren kann.

… und darum, was man tun kann, wenn man schon Gewalt erlebt hat, um die Hilfsangebote und um die Rechte, die man hat.

… und um Stärke und Schwäche – und darum, das eine nicht mit dem anderen zu verwechseln.

Vor allem geht es um Mut, um Selbstbewusstsein, um Selbstbehauptung, um Durchsetzungsfähigkeit – also um Mittel gegen Gewalt und um Wege aus der Gewalt.

Mehr dazu steht in dieser Broschüre

Was ist Gewalt?

Manchmal beginnen Attacken ganz harmlos: mit einem Spaß, einer spöttischen Bemerkung, einer Grimasse, einem kleinen Schubs. Aber irgendwann fühlt es sich nicht mehr harmlos und witzig an, sondern gemein und brutal. Und man fragt sich: Wo fängt Gewalt eigentlich an?
Wann der Spaß aufhört und die Gewalt beginnt, bestimmt jeder für sich!

Nicht alle Menschen haben dabei dieselbe Grenze – aber jeder hat das Recht, dass die eigene Grenze respektiert wird.

Gewalt hat viele Gesichter

Es ist Gewalt, jemanden zu verprügeln, herumzuschubsen oder mit einer Waffe zu bedrohen. Das ist eigentlich jedem klar. Schwerer zu erkennen ist Gewalt, wenn sie mit Worten, Blicken und Gesten ausgeübt wird:

  • mit sexuellen Anspielungen oder wenn jemand gegen seinen Willen angefasst oder geküsst wird,
  • wenn man andere dazu auffordert, jemanden zu verprügeln – und wenn man das dann filmt oder fotografiert,
  • wenn einzelne in der Gruppe ständig verspottet und niedergemacht werden,
  • wenn die ganze Klasse einzelne Mädchen und Jungen einfach ignoriert und wie Luft behandelt,
  • wenn peinliche Fotos oder Filmchen über andere ins Internet gestellt werden, um jemanden zu demütigen oder sich zu rächen,
  • wenn man Gerüchte über jemanden verbreitet, um ihn schlecht aussehen zu lassen und lächerlich zu machen…

Mobbing und Cybermobbing sind kein Spaß, sondern Gewalt.

Täter, Opfer – und die anderen

Täter können Anführer oder Mitläufer sein, Mitläufer können freiwillig dabei sein oder von anderen gezwungen worden sein. Das ändert nichts daran, dass diejenigen, die zuschlagen, zutreten oder auf andere Art Gewalt ausüben, immer selbst dafür verantwortlich sind, was sie tun. Für Gewalt gibt es vielleicht eine Erklärung, aber niemals eine Rechtfertigung.

Opfer haben manchmal das Gefühl, dass sie selbst schuld an den Übergriffen sind. Das kann verschiedene Gründe haben: die Täter behaupten, dass sie sich falsch verhalten haben; oder andere Menschen geben ihnen das Gefühl, dass sie die Attacken provoziert haben… Aber: Niemand wird Opfer, weil mit ihm oder ihr etwas nicht stimmt, sondern weil die Täter einfach Gewalt ausüben wollen. Dafür finden sie dann immer einen Grund.

Zuschauer sind keine Unbeteiligten. Wer bei einer Gewalttat anwesend ist, spielt dabei auch eine Rolle – auch wenn er oder sie passiv bleibt: Wer nur zuschaut und nichts tut, signalisiert dem Täter, dass er ungestört weiter machen kann und zeigt dem Angegriffenen, dass für ihn keine Hilfe zu erwarten ist. Wer nichts tut, macht mit!

Wie kann man helfen?

Oft passieren miese Dinge, viele Leute sehen dabei zu, ohne einzugreifen. „Sind ja auch noch andere da …”, denken offenbar alle und niemand unternimmt etwas. Oder die Leute befürchten, dass sie selbst etwas abkriegen, wenn sie sich einmischen. Es ist also nicht einfach, bei Gewalt einzugreifen, aber es ist auf jeden Fall wichtig, dass jemand reagiert.

  • Wenn die Situation nicht zu gefährlich ist, können Zuschauer helfen, indem sie den Angreifer ansprechen. „Hör auf damit“ ist eine klare Ansage. Und sie zeigt dem Opfer, dass sich jemand einsetzt. Man kann auch den Angegriffenen ansprechen und fragen, ob er Hilfe braucht …
  • Wenn man Freunde dabei hat, kann man gemeinsam eingreifen. Für die Täter wird damit klar, dass es riskant wäre, ihr Vorhaben umzusetzen, weil sie mit Widerstand rechnen müssen.
  • Hilfe holen ist nicht Petzen! Deswegen ist es ok und wichtig, darüber zu sprechen, wenn Gewalt passiert ist – z.B. mit den Eltern, mit Lehrern oder wem Du sonst noch vertraust. Denn wenn so ein Vorfall geheim bleibt, bekommt das Opfer keine Unterstützung und der oder die Täter keine Grenze gezeigt.

Was man immer tun kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen…

  • Genau beobachten, was passiert: sich Details über das Aussehen, die Kleidung oder das Verhalten des Täters merken
  • Hilfe organisieren: in öffentlichen Verkehrmitteln den Fahrer oder Aufsichtsbeamte ansprechen, die Polizei anrufen
  • Wenn der Täter schon weg ist: Das Opfer ansprechen, Hilfe anbieten.

Tipps für den Umgang mit Gewalt…

  • Bei verbaler Anmache: Warte nicht, bis aus der Anmache eine Handgreiflichkeit wird. Reagiere möglichst ruhig und selbstbewusst. Versuch, Abstand zum Angreifer zu halten, sag’ laut „Stopp!“ oder einen anderen kurzen Abwehr-Satz.
  • Wenn Leute in der Nähe sind, die helfen können: Mach ihnen klar, dass das kein privater Streit ist, sondern dass du angriffen wirst. Sag’ ihnen, um was es geht, z.B.: „Die beiden bedrohen mich, bitte rufen Sie die Polizei”. Wenn weitere Personen eingeschaltet sind, muss ein Täter sein Risiko neu kalkulieren und oft kommt er zu dem Schluss, dass Weitermachen zu riskant ist, weil er mit Widerstand rechnen muss.
  • Keine Beleidigungen, keine Provokationen: Bleib dem Täter gegenüber sachlich; wenn es ein Erwachsener ist, sieze ihn. Aber besteh’ darauf, dass er dich in Ruhe lassen soll.
  • Weglaufen ist nicht feige, sondern oft das Vernünftigste – zum Beispiel, wenn man gerade niemanden als Unterstützung dabei hat. Denn körperliche Gegenwehr kann auch gefährlich werden. Tu´ im Zweifelsfall lieber, was der Angreifer verlangt, z.B. deine Jacke hergeben.

Und wenn das alles nicht hilft:

  • Laut schreien!! „Hilfe” rufen kostet viel Kraft – besser ist Kreischen, das macht den Täter mürbe und bringt ihn aus dem Konzept. Außerdem erregt es Aufmerksamkeit.

Wenn man Gewalt erlebt hat…

Nach einer Gewalttat oder wenn man gemobbt wird, fühlt man sich irgendwie schlecht: wütend, hilflos, aggressiv, einsam. Man könnte schreien oder heulen, man möchte zurückschlagen und sich rächen. Manche Leute haben das Gefühl, dass sie etwas falsch gemacht haben und dass sie den Angriff irgendwie hätten vermeiden können und fühlen sich deswegen schlecht. Auch solche Gefühle sind ziemlich normal. Aber niemand kann etwas dafür, wenn er oder sie angegriffen worden ist. Verantwortlich für die Gewalt sind die Täter, nicht die Opfer.

Es ist also nicht deine Schuld, wenn das passiert ist, und es braucht dir auch nicht peinlich zu sein. Sprich mit jemandem darüber, dem du vertraust: Eltern, Freunde, Geschwister, Lehrer. Das kann wichtig sein, um das Erlebnis und die miesen Gefühle besser zu verarbeiten, aber auch, um zu überlegen, was du jetzt unternehmen willst, z.B. eine Anzeige erstatten oder mit Profis in einer Beratungsstelle oder einem Beratungsforum im Internet reden.

Informationen und Beratungsstellen

Wer Informationen und Hilfe bei Gewaltproblemen sucht, kann sich an Beratungsstellen wenden. An vielen Orten gib es Jugendberatung oder Gewaltberatung oder allgemeine Familien- und Erziehungsberatungsstellen.

Wie findet man Beratungsstellen in der Nähe?

  • Man kann sich Im Jugendzentrum, bei der Stadt- oder Landkreisverwaltung erkundigen, welche speziellen Beratungsstellen oder Ansprechpartner es für Jugendliche gibt.
  • Unter www.dajeb.de kann man die Beratungsstellen am eigenen Wohnort recherchieren! (Viele Adressen von Beratungsstellen in Niedersachsen lassen sich auch in der Karte recherchieren. )

Beratungsstellen sind kostenlos. Ob man seinen Namen sagen muss oder ob die Beratung anonym ist, kann man am Telefon klären. Man kann eine Freundin oder einen Freund zu dem Termin mitbringen. Und es ist auch in Ordnung, wenn Du nicht willst, dass Deine Eltern von dem Gespräch erfahren. Sag´ dann einfach, dass Du eine vertrauliche Beratung willst.

Gewaltberatungsstellen und Jugendberatungsstellen haben auch Ansprechpartner für Jugendliche, die Probleme mit ihren Aggressionen haben oder Gewalt ausüben! Es gibt Anti-Aggressivitäts-Trainings, in denen man Alternativen zu Gewalt lernen kann.

Helplines und Beratung im Internet

www.kinderundjugendtelefon.de

www.bke-beratung.de

www.kids-hotline.de

www.youngavenue.de

Internet-Seiten zu Gewalt und Mobbing

www.basta-net.de

www.spass-oder-gewalt.de

www.time4teen.de

www.mobbing.seitenstark.de

jugendinfo.de/themen.php/365/mobbing.html

Kooperation im Kinderschutz – (wie) geht das gut?

Gesetzliche Grundlagen und nützliches Wissen für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen, ist eine verantwortungsvolle und komplexe Aufgabe. Pädagogische Fachkräfte – Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Lehrkräfte – haben dabei eine Schlüsselposition, zum Beispiel als Vertrauenspersonen von (gefährdeten) Kindern und Jugendlichen. Aber auch für diese Fachkräfte ist es eine Herausforderung, Schutz zu gewährleisten, denn sie verstehen sich nicht unbedingt als Kinderschutz-Expert*innen. Und natürlich gilt: Die zentrale Instanz für den Schutz und die Abwendung von Gefährdungen ist das Jugendamt. Außerdem hat der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt: Kinderschutz soll auf der Basis einer Verantwortungsgemeinschaft von Fachkräften in Kita, Schule, Jugendhilfe und Jugendämtern verwirklicht werden. Kooperation ist dafür unerlässlich, Kinderschutz bedeutet Arbeit an institutionellen Schnittstellen.

Bei einer vermuteten oder bekannten Kindeswohlgefährdung entsteht oft ein erheblicher Handlungsdruck bei den beteiligten Fachkräften: Sie wollen möglichst schnell dafür sorgen, dass es dem betroffenen Kind besser geht, sie müssen die in ihrer Einrichtung vorgesehenen Abläufe einhalten und mit der eigenen emotionalen Beteiligung oder Verunsicherung umgehen. In konkreten Situationen zeigt sich dabei häufig, dass Fachkräfte unterschiedliche Perspektiven auf eine Situation haben. Verantwortungsgemeinschaft bedeutet: Diese unterschiedlichen Problemsichten müssen kommuniziert und verstanden werden, um tragfähige Lösungen entwickeln zu können. Wenn das gut gelingt, werden „Fälle“ nicht „abgegeben“ und „übernommen“, sondern es erfolgt eine gemeinsame Klärung darüber, wie die Gefährdung eingeschätzt wird und wie die jeweilige institutionelle und fachliche Verantwortung – der Kita, der Schule, der Wohngruppe, des Jugendamtes – transparent zuverlässig wahrgenommen wird.

9. November 2022 | 9:15 Uhr – 13:00 Uhr

LJS: Online-Seminar Online-Seminar
20,- €
Das Seminar ist ausgebucht. Wegen der großen Nachfrage werden wir einen weiteren Termin anbieten – Informationen dazu finden Sie hier in Kürze.

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Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch: Landesstelle Jugendschutz (LJS) veröffentlicht einen Handlungsleitfaden für pädagogische Fachkräfte, 20.10.2020

Lehrkräfte, Erzieher*innen oder Schulsozialarbeiter*innen sind neben den Eltern für viele Kinder die ersten Ansprechpartner– wenn es um Alltagsfragen wie Hausaufgaben geht oder bei Konflikten auf dem Schulhof – mitunter aber auch für große und schwere Sorgen. Wenn Kinder sexuellen Missbrauch erleiden, brauchen sie aufmerksame und kompetente Unterstützer*innen.

Viele Kinder trauen sich zunächst nicht, einen Missbrauch offen zu berichten: weil Täter*innen ihnen das verboten haben, weil sie bedroht oder erpresst werden, weil Verlustängste eine Rolle spielen oder weil sie keine Worte finden für das, was ihnen passiert ist. Pädagogische Fachkräfte sind also mit ihrer ganzen Sensibilität und Professionalität gefragt, um Verhaltensweisen oder Andeutungen richtig zu interpretieren. Sie brauchen gute Antennen für die Notsignale von Kindern, die sich nicht trauen zu sprechen – und sie benötigen eine Orientierung, wie sie umsichtig und kompetent mit einem Verdacht oder einer Gewissheit umgehen können, dass ein Missbrauch passiert ist.

Zu diesen Fragen veröffentlicht die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen einen Handlungsleitfaden, der strukturiert und kompakt einen Überblick über Basisinformationen und Handlungsoptionen bietet. Erarbeitet wurde er im Rahmen des landesweiten Präventionsprojektes „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch“, das vom Niedersächsischen Sozialministerium gefördert wird.

Anzeichen und Verhaltensänderungen erkennen lernen

Die Broschüre erklärt, bei welchen Anzeichen pädagogische Fachkräfte aufmerksam werden sollten, wie ein Gespräch mit einem betroffenen Kind verlaufen kann und welche Interventionsschritte anschließend sinnvoll sind. Christine Eichholz, Projektkoordinatorin und Autorin der Broschüre: „Weil Kinder selten von sich aus über einen Missbrauch berichten, sollten Fachkräfte aufmerksam Persönlichkeits- oder Verhaltensveränderungen sein – sozialer Rückzug, Ängste oder Aggressivität können Anzeichen sein. Manche Kinder testen mit vorsichtigen Andeutungen, wie Erzieherinnen und Lehrkräfte reagieren und sprechen erst nach langem Zögern über einen Übergriff.“

Ein zweiter Schwerpunkt der Broschüre betrifft die Prävention. Damit Schulen, Kitas, Jugendzentren sichere Orte für Kinder sind, sollten die Mitarbeiter*innen sich auch grundsätzlich mit dem Thema „Missbrauch“ befassen. In der Broschüre sind deshalb Anregungen für die Präventionsarbeit mit Kindern zusammengeführt. Projekte, Bücher, Spiele zu den zu Themen wie „Gefühle“, „Berührungen“, „Geheimnisse“ und Sexualität sind dabei sinnvolle Ansätze. Mit Hinweisen für die praktische Umsetzung im Alltag sowie weiterführenden Literatur- und Materialtipps bietet die Broschüre eine gute Basis für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Facetten des Themas. Andrea Buskotte, Projektleiterin und Referentin für den Arbeitsschwerpunkt Gewaltprävention: “ Wir wollen mit der Broschüre Fachkräfte informieren und sie ermutigen, das Thema in den Arbeitsalltag zu integrieren. Viele Einrichtungen arbeiten aktuell an eigenen Schutzkonzepten gegen Missbrauch, diese Prozesse wollen wir mit der Broschüre unterstützen.“


Das landesweite Präventions-Projekt „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch“ wird vom Niedersächsischen Sozialministerium gefördert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projektes unter:
jugendschutz-niedersachsen.de/gemeinsam-gegen-sexuellen-missbrauch

Bestell-Informationen zur Broschüre „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch – Handlungsorientierungen für Prävention und Intervention“ (DIN A4, 48 Seiten)

 

 

Geschichte der LJS

40 Jahre LJS Jahrestagung 2018: „Du willst es. Du kriegst es“» Pressemitteilung: „40 Jahre Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen“» Einladung (PDF) 35 Jahre LJS Jahrestagung 2013: „Alles. außer Kontrolle – Aufgaben für den...

Fair statt fies

Methoden für die Prävention gegen Mobbing

Konflikte und Streit gehören zum Alltag in Schulklassen und Jugendgruppen, vielfach werden solche Auseinandersetzungen von den Beteiligten selbständig geregelt. Aber es gibt Unterschiede zwischen alltäglichen Auseinandersetzungen und Mobbing. Mobbing ist kein Streit, sondern Gewalt – eine systematische Schikane, die offen oder verdeckt ausgeübt wird, Ausgrenzung und Demütigung zum Ziel hat und betroffene Mädchen und Jungen nachhaltig beeinträchtigen kann. Umso wichtiger ist es, dass pädagogische Fachkräfte die Risiken kennen und Strukturen schaffen, die die Entstehung von Mobbing verhindern oder wenigstens verringern können.

In diesem Seminar geht es um Grundsätze für ein faires Miteinander, um Maßnahmen zur Förderung eines „konfliktfreundlichen“ Klimas, um die Förderung sozialer Kompetenzen, um die Stärkung des Selbstwertgefühls aller Gruppenmitglieder und um die Frage, wie man frühe Warnzeichen für Mobbing erkennen und konstruktiv bearbeiten kann.

5. und 20. März
Seminar, zweitägig
€ 140,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Seminarzentrum Hannover

Anmeldefrist abgelaufen

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Bericht zum Seminar „Ignorieren hilft nicht. Funktionen und Folgen digitaler Gewalt“

Das Internet hat die Möglichkeiten, Aggressionen freien Lauf zu lassen, erheblich erweitert. Cyber-Mobbing, Shitstorms und Hasskommentare – fast scheint es, dass normale Standards für das Miteinander in der Online-Kommunikation außer Kraft gesetzt sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (aus Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Schule und Beratungseinrichtungen) berichteten beim Einstieg in das Seminar, dass unterschiedliche Formen digitaler Gewalt für viele Jugendliche allgegenwärtig sind. Die Fachkräfte beobachten beispielsweise, dass es manchen Jugendlichen schwer fällt, sich abzugrenzen, wenn sie mit unangenehmen und belastenden Inhalten konfrontiert sind. Sie machen sich Sorgen, dass Jugendlichen das Gespür dafür verloren geht, wie man unter Stress und in Konflikten angemessen kommunizieren kann. Und sie sehen das Problem, dass Kinder und Jugendliche vielfach mit Gewalt im Netz und digitalen Übergriffen konfrontiert sind und kaum Kapazitäten haben, diese Phänomene einzuordnen und damit umzugehen.

Die Referentin des Seminars, Dorothee Scholz (Psychologin und Psychotherapeutin), vermittelte in einem ersten Input die Dynamiken, die auf der Täterseite bei der Verbreitung von Hasskommentaren und anderen Formen von Online-Übergriffen wirken: Psychische Grundbedürfnisse wie eine sichere Identität und soziale Zugehörigkeit sind bei Jugendlichen vielfach noch nicht stabil. Ihre Lebensphase ist eine Zeit voller Verunsicherung. Empathiefähigkeit und die Fähigkeit zur Emotionsregulation sind noch nicht voll ausgeprägt. Für verunsicherte Jugendliche können übergriffiges Verhalten oder gewalttätige Äußerungen zumindest kurzfristig eine stabilisierende Funktion haben, indem sie das Selbstwert- oder Kontrollgefühl steigern. Als Ansatzpunkte für die „Täter“-Prävention diskutierten die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer an dieser Stelle Empathie-Trainings und die Vermittlung von sozialen Regeln. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie diese Regeln in die Online-Kommunikation transferiert werden können. Dabei wurde auch angesprochen, dass soziale Regeln zwar nicht jeden Übergriff verhindern, aber einen wesentlichen Bezugspunkt für die Bearbeitung von Gewaltsituationen darstellen.

Zweiter Schwerpunkt des Seminars war die Situation der Betroffenen. Jugendliche sind als intensive Nutzer sowohl diejenigen, an die Drohungen und Verunglimpfungen direkt adressiert werden als auch diejenigen, die solche Attacken als Teil einer Gruppe oder in einem Forum mitlesen. Die Referentin wies in diesem Kontext darauf hin, dass vor allem unmoderierte Foren ein hohes Risiko bergen, dass Mitglieder dort aggressiv entgleisen und dass Betroffene von Online-Gewalt ebenso wie andere Gewaltopfer massiv unter den Folgen leiden können.

Am Beispiel von Hate Speech erläuterte Frau Scholz, dass „Hater“ und ihre Kommentare in der Regel verzerrt wahrgenommen werden, weil die große Mehrheit der Nutzer sich nicht sichtbar von solchen Äußerungen abgrenzt und dagegen positioniert. Die Teilnehmenden diskutierten vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten, Jugendliche mit diesen Mechanismen vertraut zu machen und zur „Gegenrede“ zu motivieren, ohne sie damit zu überfordern. Für direkt Betroffene kann es nach den Erfahrungen der Referentin eine Entlastung sein zu verstehen, dass Hate Speech keine Interaktion im eigentlichen Sinn, sondern eine Projektion ist. Hasskommentare zu verfassen, hat vor allem die Funktion, Ängste und Unsicherheiten zu verarbeiten. Für die Angehörigen diskriminierter Gruppen, die darin angesprochen sind, ist deswegen die Botschaft bzw. Einsicht wichtig, dass solche Angriffe nichts mit ihnen als Person zu tun haben.

Insgesamt wurde im Austausch über Präventionsstrategien mit Jugendlichen und Unterstützungsmöglichkeiten erkennbar, dass zentrale Aspekte der Offline-Gewaltprävention auch mit Blick auf Online-Phänomene gelten: die nachhaltige Etablierung sozialer Normen und gewaltfreier Konfliktlösungen und die konsequente Vermeidung von Victim-blaming. Als Leitlinien für den Umgang mit Hate Speech formulierte Dorothee Scholz abschließend drei „Don’ts“:

  • nicht zurückhalten
  • nicht schweigen
  • nicht laufen lassen

… und einen Rat für die konkrete Präventionsarbeit mit Jugendlichen: an praktischen Beispielen üben, wie man knapp und deutlich auf Hasskommentare reagieren kann.

Andrea Buskotte, LJS

Fachtagung der Landesstelle Jugendschutz zu sexuellen Übergriffen im Internet, 18.4.2018

Fachtagung der Landesstelle Jugendschutz zu sexuellen Übergriffen im Internet

Mit mir nicht!

(Hannover, 11. April 2018) Unfreiwillige sexuelle Kontakte finden täglich in den sozialen Netzwerken, über Messenger- und Community-Apps, aber auch in den Chatforen beliebter Online-Spiele statt. Aktuelle Studien gehen davon aus, dass fast jeder fünfte Teenager in Deutschland schon einmal betroffen war. Zu den Übergriffen gehören Exhibitionismus, verbale Belästigung, die Weiterleitung von intimen Fotos, die Konfrontation mit pornografischem Material oder Grooming" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="cmtt_993487ff03dcce8f033908ac91edf10c" href="https://www.jugendschutz-niedersachsen.de/glossar/cyber-grooming/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex='0' role='link'>Cyber-Grooming – also das gezielte Ansprechen von Minderjährigen mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Internetaktivitäten zu verbieten, ist keine Lösung. Kinder und Jugendliche brauchen die aktive Unterstützung von gut informierten, gesprächsbereiten Erwachsenen. Dann können sie sich selbstbestimmt in der virtuellen Welt bewegen, ohne Schaden zu nehmen oder die Grenzen anderer zu verletzen.

Darin waren sich mehr als 90 Fachkräfte aus Jugendarbeit und Schule einig, die am Mittwoch auf Einladung der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) in Hannover mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis über zeitgemäße Präventionsstrategien diskutiert haben. Titel der Fortbildung: „Mit mir nicht!“ Nach Erfahrung von Andrea Buskotte, Referentin für Gewaltprävention der LJS und Leiterin der Fachtagung, scheuen sich Jugendliche, die von sexuellen Übergriffen betroffen sind, oft, mit jemanden darüber zu sprechen und Hilfe zu suchen, auch wenn das Geschehen sie sehr belastet. „Jugendarbeit und Schule, aber auch Eltern müssen sich diesem vielschichtigen Thema stellen, sich mit den Online-Aktivitäten Jugendlicher auskennen und zeigen, dass sie helfen können. Die Fachtagung ist ein weiterer Baustein der LJS, um wichtige Leitplanken für die Unterstützung, Begleitung und den Schutz junger Menschen einzuziehen“, betonte Buskotte am Mittwoch in Hannover.

Belästigungen sind überall im Netz möglich
Die in Mainz angesiedelte Beschwerdestelle „jugendschutz.net“ erstellt Konzepte und Handreichungen für die Praxis, damit Kinder und Jugendliche sicher im Netz unterwegs sein können. Die Internetseite www.jugendschutz.net bietet dazu zahlreiche Tipps. Referentin Sarah Dobner wies während der Fachtagung auf die wichtige Rolle hin, die Gleichaltrige bei der Sensibilisierung für Online-Risiken spielen. Daher verfolge jugendschutz.net den Ansatz der „Peer Education“. Im Zentrum steht die Vermittlung von Informationen und Kompetenzen für die kritische Reflexion von Mediennutzung. Dobner warnte vor sexuellen Belästigungen, die zum Beispiel in der globalen Video-Selbstdarstellungs-Community „musical.ly“ zu beobachten sind: In Livestreams werden explizite Fragen zu sexuellen Erfahrungen oder Aktivitäten von Zuschauern an minderjährige Streamer gerichtet.

Grenzachtende Online-Kommunikationskultur fördern
Die Medienpädagogin Dr. Verena Vogelsang plädiert dafür, Jugendliche nicht nur für mögliche Gefahren zu sensibilisieren und deren Medienkompetenz zu stärken, sondern auch eine
„grenzachtende Online-Kommunikationskultur“ zu fördern. Dann könnten junge Menschen das Web 2.0 positiv zur Entwicklung ihrer sexuellen Identität nutzen. „Die Anonymität im Netz schützt die Täter, aber sie verschafft Jugendlichen auch die Möglichkeit, im Schutz von Anonymität unverbindliche Flirtstrategien auszuprobieren“, betonte Vogelsang. Sie ist Expertin für Sexuelle Viktimisierung, Pornografie und Sexting und evaluiert Präventionsmaterialien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Vogelsang empfiehlt neben einschlägigen Kinder- und Jugendschutz-Portalen wie „save-me-online.de“ oder „klicksafe.de“, Heranwachsende zur Reflexion ihrer Geschlechterrollen anzuregen und geschützte Erfahrungsräume zu schaffen: Darin können Rollenbilder jenseits stereotyper Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit erprobt werden.

Neue Herausforderungen für Prävention und Jugendmedienschutz
„Der sexuellen Belästigung von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum sind sowohl Mädchen als auch Jungen ausgesetzt“, berichtet der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger. Er lehrt und forscht am Institut für Polizeiwissenschaft der Polizei-Fachhochschule (IfP) des Landes Brandenburg zu Cyberkriminalität. Rüdiger fordert eine Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schutz Minderjähriger an die digitalen Risiken anpasst und die konsequente Ahndung von Übergriffen im Netz ermöglicht. Der Cyberkriminologe beklagt einen „sehr geringen“ Wissensstand und Sensibilisierungsgrad bei sämtlichen gesellschaftlichen Akteuren. Er fordert, dass Erwachsene sich durch die Eigennutzung von Onlinespielen, Instant Messenger, Videoplattformen & Co. als Ansprechpartner qualifizieren sollten, um mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.
„Und wir müssen uns von der Vorstellung der alten Täter, die vor dem Rechner sitzen, lösen. Immer häufiger sind die Täter selbst Kinder und Jugendliche.“ Mittlerweile richte sich fast jede dritte Strafanzeige wegen Cyber-Groomings gegen ein Kind oder einen Jugendlichen. Dies stelle sowohl die Prävention als auch den Jugendmedienschutz vor ganz neue Herausforderungen. Rüdiger empfiehlt unter anderem, dem Beispiel der niederländischen Polizei zu folgen, die eine virtuelle Wache in dem beliebten Online-Spiel „Habbo Hotel“ eingerichtet hat. Dort bieten sich echte Beamte als erkennbare Polizei-Avatare für Sprechstunden an.

Zuhören und Ernstnehmen
Die Hamburger Diplom-Pädagogin und erfahrene Fachberaterin Carmen Kerger-Ladleif ist davon überzeugt, dass Mädchen und Jungen verlässliche Fachkräfte brauchen, die bereit sind, sich mit den Grundlagen digitaler Kommunikation zu befassen und deren Faszination und Risiken zu erkennen. „Hilfe für die Betroffenen digitaler Gewalt bedeutet, ernstgenommen zu werden und das eigene Leben und die Selbstbestimmtheit wiederzuerlangen“, betonte Kerger-Ladleif.


Mehr Informationen
www.jugendschutz-niedersachsen.de,
s.a. www.jugendschutz-niedersachsen.de/wir-ueber-uns/faqs/

LJS-Materialien zum Thema „sexuelle Übergriffe“
https://jugendschutz-materialien.de/shop/gewaltpraevention/grenzgebiete-sexuelle-uebergriffe-unter-jugendlichen/
https://jugendschutz-materialien.de/shop/gewaltpraevention/grenzgebiete-sexuelle-uebergriffe-unter-jugendlichen-arbeitshilfe/
https://jugendschutz-materialien.de/shop/gewaltpraevention/grenzverletzungen/

Online-Infos für Jugendliche
https://www.was-geht-zu-weit.de


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Medienkontakt
Andrea Buskotte
Referentin für Gewaltprävention der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS)
Leisewitzstr. 26, 30175 Hannover
T: 0511 – 858788
andrea.buskotte@jugendschutz-niedersachsen.de

Nice to meet you | Rechte und Respekt

Rechte und Respekt – Linktipps   ZiN – Fachstelle für minderjährige Geflüchtete: Inhalte, Ergebnisse, Folgerungen Fachstelle Jungenarbeit NRW: Projektdokumentation „Irgendwie hier“ Junge, Junge – Fluchtspezifische Sexualpädagogik...

Ignorieren hilft nicht! Funktionen und Folgen digitaler Gewalt

Ansatzpunkte für Prävention und Intervention

Im Netz geht es manchmal ziemlich ruppig zu, Hasskommentare, Shitstorms und Cyber-Mobbing sind weit verbreitet. Für Eltern und pädagogische Fachkräfte stellt sich mit Blick auf Kinder und Jugendliche die Frage, welche Risiken diese Konfrontation mit Gemeinheiten, Drohungen und Diskriminierungen mit sich bringt. Welche Folgen hat Online-Gewalt für Betroffene? Welche Motivationen gibt es auf Seiten der Angreifer? Wie können boshafte und diskriminierende Äußerungen die „Zuschauer“ und „Mitleser“ beeinträchtigen?

Im Seminar werden die Funktionen und Wirkungen digitaler Gewalt vor dem Hintergrund von Entwicklungsherausforderungen wie Pubertät von Jugendlichen, eingeordnet. Denn vor allem in diesem Alter können sich Herabsetzungen und Verunglimpfungen besonders brisant auf das Selbstwertgefühl auswirken. Daran anknüpfend geht es um Möglichkeiten der Prävention und um die Unterstützung, wenn es zu Online-Übergriffen gekommen ist.

6. September
Seminar
€ 70,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Seminarzentrum Hannover

Anmeldefrist abgelaufen

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Gewalt im Spiel

Theaterpädagogische Methoden für die Gewaltprävention

In diesem Seminar sollen Alltagserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Aggressionen und Gewalt beleuchtet und für die gewaltpräventive Arbeit in Jugendarbeit und Schule ausgewertet werden. Dabei geht es vor allem darum, ein differenziertes Verständnis von Gewalt (Wo beginnt sie? Wer definiert das?) und für die Situation der „Opfer“ und „Täter“ zu entwickeln. Methoden aus der Theaterpädagogik bilden die Grundlage und den Schwerpunkt des Seminars. Sie sollen dazu beitragen, das eigene Verhaltensrepertoire zu erweitern und Anregungen für den Umgang mit Gewaltsituationen und die gewaltpräventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vermitteln.

7. und 8. September
Seminar, zweitägig
€ 100,00 (ohne Verpflegung)
TUT Hannover

Anmeldfrist abgelaufen

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Gewalt im Spiel

Theaterpädagogische Methoden für die Gewaltprävention

In diesem Seminar sollen Alltagserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Aggressionen und Gewalt beleuchtet und für die gewaltpräventive Arbeit in Jugendarbeit und Schule ausgewertet werden. Dabei geht es vor allem darum, ein differenziertes Verständnis von Gewalt (Wo beginnt sie? Wer definiert das?) und für die Situation der „Opfer“ und „Täter“ zu entwickeln. Methoden aus der Theaterpädagogik bilden die Grundlage und den Schwerpunkt des Seminars. Sie sollen dazu beitragen,
das eigene Verhaltensrepertoire zu erweitern und Anregungen für den Umgang mit Gewaltsituationen und die gewaltpräventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vermitteln.

7. und 8. Juli
Seminar, zweitägig
€ 100,00 (ohne Verpflegung)
TUT, Hannover

Anmeldefrist abgelaufen

mehr Informationen

Mädchen sind anders, Jungs auch? LJS-Jahrestagung, 02.12.2014

Mädchen sind anders, Jungs auch? Doing Gender im öffentlichen Raum
LJS-Jahrestagung am 02.12.2014 zu Rollenerwartungen an Mädchen und Jungen

Hannover, 18.11.2014. Presseinformation. Auf ihrer Jahrestagung am 2. Dezember in Hannover widmet sich die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen der Wahrnehmung von Mädchen und Jungen im öffentlichen Raum. In Fachvorträgen und Workshops geht es um Rollenbilder, Rollenerwartungen und die damit verbundenen Aufgaben für den Jugendschutz. Was dürfen Jungen, was sollen Mädchen – und welche Angebote gibt es für Jugendliche, die nicht den gesellschaftlichen Rollenvorgaben entsprechen?

Abhängen auf der Straße oder im Park, Chillen und Grillen nachts am See: Während Jungen öffentliche Plätze besetzen können, werden von Mädchen und junge Frauen angepasstere Verhaltensmuster erwartet. „Schon Mädchen wachsen oft in einer rosa Erlebniswelt auf, und die Anpassungsleistungen für junge Frauen sind immens“, erklärt Andrea Urban, Leiterin der LJS.
Jungen verhalten sich oft viel herausfordernder – und entsprechen damit den gesellschaftlichen Erwartungen. Zurückhaltende Jungen oder offensive Mädchen werden dagegen eher als Abweichung der Norm gesehen. Daher sind gerade in diesem Bereich pädagogische Konzepte gefragt. „In der Jugendarbeit ist es wichtig, sensibel für Rollenzuschreibungen zu sein – auch für die eigenen“, betont Urban.

Was Mädchen und Jungen stärken und schützen kann, soll auf der Tagung beleuchtet werden.
Über 150 Fachkräfte werden am 2. Dezember vor Ort in Hannover drei Fachvorträgen folgen und ihre eigene Sicht auf Geschlechterrollen reflektieren. Prof. Dr. Mechthild Bereswill von der Universität Kassel erläutert einführend die neue soziologische Forschung zu Ungleichheiten in Geschlechterverhältnissen. Gabi Rohmann vom Berliner Archiv der Jugendkulturen untersucht in ihrem Vortrag die Inszenierung von Geschlechtsidentität im öffentlichen Raum und die Gender-Expertin Leah Czollek widmet sich anschließend dem Thema Gender und Diversity in der Jugendarbeit.
Am Nachmittag behandeln die Teilnehmer in vier Arbeitsgruppen verschiedene Schwerpunkte zum Gender im Jugendschutz. Hier geht es um geschlechterspezifische Gewaltprävention, Männer- und Frauenbilder in Computerspielen oder die Erwartungen an „richtige“ Jungen und Mädchen. Der vierte Workshop behandelt die unterschiedliche Beteligung von Müttern und Vätern in der Elternarbeit.

Über die LJS
Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen ist ein Fachreferat der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen und arbeitet zu aktuellen Themen des Kinder- und Jugendschutzes. Die Tätigkeitsfelder sind Fortbildungen, Materialentwicklungen, Fachberatung, Projekte, Arbeitskreise und Gremien.

Veranstaltungsort:
Congresszentrum Wienecke XI, Hildesheimer Straße 380, 30519 Hannover.

Pressekontakt und Rückfragen:
Ulrike Beckmann, Konzept+Kommunikation,
Palmaille 55, 22767 Hamburg, kontakt@ulrike-beckmann.de, Tel. 040 – 2847 14 83 .

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Gewalt im Spiel

Theaterpädagogische Methoden für die Gewaltprävention

In diesem Seminar sollen Alltagserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Aggressionen und Gewalt für die gewaltpräventive Arbeit in Jugendarbeit und Schule beleuchtet und ausgewertet werden. Dabei geht es vor allem darum, ein differenziertes Verständnis von Gewalt (Wo beginnt sie? Wer definiert das?) und für die Situation
der „Opfer“ und „Täter“ zu entwickeln.

Methoden aus der Theaterpädagogik bilden die Grundlage und den Schwerpunkt des Seminars. Sie sollen helfen, das eigene Verhaltensrepertoire zu erweitern und Anregungen für den Umgang mit Gewaltsituationen und die gewaltpräventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vermitteln.

29. und 30. Juli
Seminar, zweitägig
€ 100,00 (ohne Verpflegung)
TUT Hannover

Ameldung nicht möglich, das Seminar hat schon stattgefunden.

Gewalt im Spiel

Theaterpädagogische Methoden für die Gewaltprävention

In diesem Seminar werden Alltagserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Aggressionen und Gewalt für die gewaltpräventive Arbeit in Jugendarbeit und Schule beleuchtet und ausgewertet. Dabei geht es vor allem darum, ein differenziertes Verständnis von Gewalt und für die Situation der „Opfer“ und „Täter“ zu entwickeln. Methoden aus der Theaterpädagogik bilden den Schwerpunkt des Seminars. Sie sollen helfen, das eigene Verhaltensrepertoire zu erweitern und Anregungen für den Umgang mit Gewaltsituationen und die gewaltpräventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vermitteln.

3. und 4. September
Seminar, zweitägig
€ 1o0,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
TUT, Hannover
Anmeldung Buchungsnummer: G1340

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Gewalt im Spiel

Theaterpädagogische Methoden für die Gewaltprävention

In diesem Seminar können und sollen Alltagserfahrungen der Teilnehmer/innen mit Aggressionen und Gewalt für die gewaltpräventive Arbeit in Jugendarbeit und Schule ausgewertet werden. Dabei geht es vor allem darum, ein differenziertes Verständnis von Gewalt und für die Situation der „Opfer“ und „Täter“ zu entwickeln. Methoden aus der Theaterpädagogik bilden den Schwerpunkt des Seminars. Sie sollen zum einen helfen, das eigene Verhaltensrepertoire zu erweitern und zum anderen Anregungen für den Umgang mit Gewaltsituationen und die Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen vermitteln.

16. und 17. Oktober
Seminar, zweitägig
€ 100
TUT, Hannover
Anmeldung Buchungsnummer: G1221

weitere Informationen

Neugier, Macht, Gewalt: Wenn Jugendliche sexuelle Grenzen verletzen

Information für die Medien / Presse-Einladung zur Fachtagung

Neugier, Macht, Gewalt:
Wenn Jugendliche sexuelle Grenzen verletzen

Fachdiskurs über sexuelle Gewalt unter Jugendlichen
auf der Jahrestagung der LJS
„Grenzüberschreitungen“ am 07. 12. 2011

Hannover, 28. November 2011. Auf der Jahrestagung der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) werden sich 150 angemeldete Teilnehmer mit dem Thema „Sexuelle Gewalt unter Jugendlichen“ beschäftigen. Am 07. Dezember 2011 geht es um die Gründe für sexuelle Gewalt, die Folgen der Übergriffe und die Aufgaben pädagogischer Intervention.

Motive und Folgen verstehen
Viele Mädchen und Jungen erleben sexuelle Übergriffe durch Mitglieder ihrer Clique oder als unangenehme Folge eines Flirts. Die Grenzen zwischen spielerischer Nähe und versehentlichem oder absichtsvollem Übergriff verschwimmen häufig, wo feste Beziehungen gerade erst entstehen. Oder sie werden absichtlich verletzt, wenn es um das Ausleben von Macht und Lust geht.

„Wann hört der Spaß auf? Für die Betroffenen ist es oft schwer, das zu definieren. Aber auch eine Intervention durch Pädagogen berührt häufig Grenzbereiche“, so Andrea Urban, Leiterin der LJS. „Ein Ziel der Jahrestagung ist, Fachkräften aus der Jugendarbeit Orientierungshilfe zu geben. Wir werden uns mit den Motiven für sexuelle Gewalt beschäftigen und die Folgen der Übergriffe benennen“, so Urban. Prof. Dr. Sabine Nowara, Expertin für Rechtspsychologie, Universität Köln, erörtert in einem Fachvortrag die Hintergründe und Auswirkungen sexueller Gewalt und wirft dabei vor allem einen Blick auf die Motive der Täter.

Prävention durch Sexualpädagogik
Die Experten sind sich einig: Durch frühzeitige Prävention und Sensibilisierung lassen sich viele Übergriffe verhindern. „Wer frühzeitig lernt, eigene Grenzen zu erkennen und sie klar artikulieren kann, ist besser vor sexueller Gewalt geschützt“, so Andrea Buskotte, Referentin für Jugendgewalt bei der LJS. Entsprechend wird ein Fokus der Jahrestagung bei der Prävention sexueller Übergriffe liegen. Prof. Uwe Sielert vom Institut für Sexualpädagogik der Universität Kiel erörtert in einem Vortrag die Chancen und der Sexualpädagogik zur Vorbeugung sexueller Gewalt. Im Anschluss konkretisiert Carmen Kerger-Ladleif, Fachberaterin und Supervisorin aus Hamburg, Leitlinien für die Präventionsarbeit. Am Nachmittag werden zwei Projekte aus der Praxis vorgestellt: Zum einen das theaterpädagogische Projekt Grenzgebiete zur Prävention gegen sexuelle Gewalt unter Jugendlichen, zum anderen ein Ausstellungsprojekt des Präventionsbüros Petze aus Kiel.

Über die LJS
Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen ist ein Fachreferat der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen und arbeitet zu aktuellen Themen des Kinder- und Jugendschutzes. Die Tätigkeitsfelder sind Fortbildungen, Materialentwicklungen, Fachberatung, Projekte, Arbeitskreise und Gremien.

Über eine Berichterstattung zur Tagung freuen wir uns und laden Sie gern zur Tagung ein. Das Tagungsprogramm finden Sie auf Seite 2 dieser Medieninformation.

Jahrestagung der LJS am 07. Dezember 2011 in der Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, 09.30 – 16.30 Uhr.

Pressekontakt:

Andrea Urban/Andrea Buskotte, Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen,
Leisewitzstraße 26, 30175 Hannover, Tel. 0511 – 85 87 88,
andrea.urban@jugendschutz-niedersachsen.de,
andrea.buskotte@jugendschutz-niedersachsen.de

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Programm Jahrestagung | 7. Dezember 2011 | Akademie des Sports | Hannover

09:30 Anmeldung / Begrüßungskaffee

10:00 Grußworte und Einführung

Gabriele Erpenbeck, Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Dr. Christoph Künkel, Vorsitzender der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.
Andrea Urban, Leiterin der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

10:30 Sexuelle Gewalt unter Jugendlichen: Hintergründe und Auswirkungen
Prof. Dr. Sabine Nowara, Universität Köln

11:45 Sexualpädagogik als Gewaltprävention: Voraussetzungen, Chancen und Nebenfolgen
Prof. Uwe Sielert, Universität Kiel

12:45 Mittagspause

13:45 Da hört der Spaß auf?! Leitlinien für die Präventionsarbeit mit Jugendlichen
Carmen Kerger-Ladleif, Hamburg

14:30 „GRENZGEBIETE“: Erfahrungen aus der Projektarbeit der LJS
Anna Pallas, theaterpädagogische werkstatt Osnabrück
Jens Grolla, Bund der Pfadfinder, Niedersachsen
Angela Thaler, Horizonte Verden
Dr. Olaf Lobermeier, proVal, Hannover
Moderation: Andrea Buskotte, Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

Echt krass – Ausstellung zum Thema „Sexuelle Gewalt unter Jugendlichen“
Ursula Schele, Petze Präventionsbüro, Kiel

16:30 Tagungsende

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Erst vorglühen – dann zuschlagen? Ansatzpunkte für die Sucht- und Gewaltprävention

Pressemitteilung/Einladung zur Fachtagung

Erst vorglühen – dann zuschlagen?
Ansatzpunkte für die Sucht- und Gewaltprävention

Neue Forschungsbefunde zum Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gewalt unter Jugendlichen und Strategien zur Prävention auf der Fachtagung der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen am Mittwoch, dem 25. 05. 2011 in der Akademie des Sports, 10.00 bis 16.30 Uhr

Hamburg/Hannover, 10. 05. 2011. Nicht nur die jüngsten Vorfälle in Berlin, auch aktuelle Untersuchungen belegen die enge Verbindung zwischen alkoholbedingter Enthemmung und schweren Körperverletzungen. Danach werden drei von zehn schweren Gewaltdelikten unter Alkoholeinfluss verübt. In ihrer aktuellen Fachtagung geht die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen den Zusammenhängen zwischen Alkoholkonsum und Gewalt unter Jugendlichen auf den Grund. Im Zentrum stehen hierbei neue Erkenntnisse und Präventionsstrategien.

„Gewaltbereitschaft und Alkoholkonsum haben oft die gleichen Hintergründe. Häufig sind ungelöste Entwicklungaufgaben im Jugendalter ein Auslöser“, so Andrea Buskotte, Referentin für Gewaltprävention bei der LJS. „Mit der Fachtagung möchten wir beleuchten, wie vor diesem Hintergrund Sucht- und Gewalt-Prävention verbunden werden können.“

Zu Beginn der Tagung wird Prof. Wolfgang Heckmann von der Hochschule Magdeburg-Stendal neue Forschungsbefunde zur Verbindung von Alkohol und Jugendgewalt vorstellen. Prof. Dr. Klaus Wahl, München referiert im Anschluss über Ursachen und Risikofaktoren von aggressivem Verhalten und Alkoholmissbrauch. Darüber hinaus stellt Dr. Michael Berner von der Uniklinik Freiburg die Auswirkungen von Alkoholkonsum aus medizinisch-psychiatrischer Sicht vor.

In der zweiten Tageshälfte setzen sich die Tagungsteilnehmer in Workshops mit Präventionsmöglichkeiten auseinander. Dazu gehört die geschlechtsspezifische Ansprache von Jugendlichen. „Mädchen nutzen häufig Alkohol, um ihre Vorstellungen von Weiblichkeit zu demonstrieren und die hiermit verbundenen Anforderungen zu bewältigen, während Jungen sich regelrecht „Mut antrinken“, um Unsicherheiten zu begegnen“, so Traudel Schlieckau, Referentin für Sucht bei der LJS. Weitere Workshops fokussieren die gezielte Sucht- und Gewaltprävention in Kommunen und Schulen. Am Beispiel einer „Sicherheitspartnerschaft“ zwischen Stadt und Polizeidirektion Hannover sollen die Chancen und Grenzen einer Alkoholprävention im öffentlichen Raum erörtert werden.

Über eine Berichterstattung zur Tagung würden wir uns freuen. Das Tagungsprogramm finden Sie hier. Gern laden wir Sie zu unserer Veranstaltung ein und stehen für Rückfragen und Interviewwünsche zur Verfügung.

Fachtagung der LJS „Alkohol und Gewalt“ am 25. Mai 2011 in der Akademie des Sports,
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, Beginn: 10.00 Uhr, Ende: 16.30 Uhr.

Kontakt:
Andrea Buskotte, Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, Leisewitzstraße 26,
30175 Hannover, Tel. 0511 – 85 87 88, andrea.buskotte@jugendschutz-niedersachsen.de

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Jugend-Projekt „Grenzgebiete“ in Osnabrück vorgestellt. Großes Interesse an theaterpädagogischem Präventionsprojekt gegen sexuelle Übergriffe

Information für die Medien

Jugend-Projekt „Grenzgebiete“ in Osnabrück vorgestellt

Großes Interesse an theaterpädagogischem Präventionsprojekt gegen sexuelle Übergriffe

Hannover, 05.05.2011. Vor über 100 Pädagogen und Mitarbeitern von Einrichtungen der Jugendhilfe hat die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen gestern gemeinsam mit der „theaterpädagogischen werkstatt osnabrück“ ihr Projekt „Grenzgebiete“ vorgestellt. Grenzgebiete ist ein Präventionsprojekt für Jugendarbeit und Schule gegen sexuelle Übergriffe. Es soll Jugendliche darin stärken, körperliche Grenzen zu erkennen und zu respektieren – und sie ermutigen, sich bei Übergriffen zu wehren und Hilfe zu organisieren. Gleichzeitig werden mit Fortbildungen für Erwachsene im gesamten Raum Niedersachsen Anregungen gegeben,  mit Jugendlichen zu dem Thema ins Gespräch zu kommen und sie in Krisenfällen zu unterstützen.

Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration fördert das Projekt finanziell. In diesem Rahmen werden insgesamt 80 landesweite Veranstaltungen kostenfrei angeboten. Dr. Ursula Aumüller-Roske, Abteilungsleiterin für den Bereich Jugend und Familie betonte im Rahmen ihres Grußwortes den hohen Stellenwert der Präventionskampagne für das Niedersächsische Sozialministerium: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen gebietet es, hellhörig und aufmerksam zu sein“, so Aumüller-Roske in ihrer Begrüßungsrede.

„Pädagogische Fachkräfte werden mit dem Thema sexuelle Gewalt immer wieder konfrontiert – nicht erst seit den Vorfällen in Ameland vor einem Jahr ist dies Thema für uns von Belang“, so Andrea Buskotte, Referentin für Gewalt bei der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen.

Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Premiere des einstündigen Theaterstückes „EinTritt ins Glück“, das Jens Pallas für die „theaterpädagogische werkstatt osnabrück“ geschrieben hat. Aus einer klassischen „Boy meets Girl“-Thematik entwickeln sich im Zusammenspiel von vier jungen Schauspielern verschiedene Situationen, in denen es um Annäherung, Distanz und Übergriffe geht. Mit moderner Sprache und in für Jugendliche ab der 8. Klasse vertrauten Szenarien – so etwa dem ersten Date oder der Konfrontation mit sexualisierter Sprache und groben Sprüchen, mit Scham und Selbstvorwürfen – gelang es, nicht nur die anwesenden Jugendlichen, sondern auch das Fachpublikum zu bewegen.

Übereinstimmend lobten die Zuschauer die Nähe von Sprache und Situationen zum Alltag Jugendlicher. „Das Stück bietet eine große Chance für Jugendliche, eine Sprache für eigene Erlebnisse mit sexueller Gewalt zu finden“, brachte Karin Schlüter, Leiterin der Pro Familia-Beratungsstelle Osnabrück die bewegenden Szenen auf den Punkt.

Ab sofort können Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen das Stück „Grenzgebiete“ sowie die dazu gehörigen Fortbildungsveranstaltungen buchen. Ansprechpartnerin ist Tanja Opitz von der Landesstelle Jugendschutz in Hannover, Tel. 0511 – 858788.

Weitere Termine für die Projektvorstellungen:

16. Mai 2011 Akademie des Sports, Hannover
26. Mai 2011 Kulturzentrum PFL, Oldenburg

Kontakt / Weitere Informationen

Andrea Buskotte (andrea.buskotte@jugendschutz-niedersachsen.de)
Tanja Opitz (tanja.opitz@jugendschutz-niedersachsen.de)

Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, Leisewitzstraße 26, 30175 Hannover
T: 0511 – 85 87 88, F: 0511 – 283 49 54

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Aktuelle Erkenntnisse zum „Cyber-Mobbing“

Medieninformation

Hannover, 09. Februar 2011

Aktuelle Erkenntnisse zum „Cyber-Mobbing

Die Publikation „Cyber-Mobbing – Medienkompetenz trifft Gewaltprävention“ präsentiert aktuelle Erkenntnisse zum Mobbing via Handy und Soziale Medien

Die Landesstelle Jugendschutz Nieder-sachsen fokussiert in ihrer aktuellen Veröffentlichung ein brisantes Thema für Eltern und Jugendliche, Lehrer und Erzieher: Das Mobbing via Handy und Internet. Die 100-seitige Fachpublikation zeigt Hintergründe für das Entstehen von Gewalt in der virtuellen Welt von Jugendlichen und eröffnet Möglichkeiten einzugreifen.

Der Begriff Cyber-Mobbing bezeichnet Attacken per Handy oder in Internetforen und stellt für viele Mädchen und Jungen eine leidvolle Seite des Medien-Alltags dar. Gemobbt wird, wer sich kaum wehren kann. Mit den Folgen des Psycho-Terrors bleiben die Opfer häufig allein. Damit Pädagogen und Eltern beim Verdacht auf Cyber-Mobbing rechtzeitig und angemessen eingreifen können, sind Strategien aus der Medienpädagogik und aus der Gewaltprävention hilfreich.

Ein wesentlicher Beitrag zur Prävention von Cyber-Mobbing ist eine kritische Begleitung der Jugendlichen bei der Nutzung des „World Wide Web“. Dies beinhaltet u.a. die Aufklärung über die Risiken der Sozialen Medien sowie die Auseinandersetzung mit Aggressionen, Grenzen und Gewalt.

Die aktuelle Publikation der LJS bietet Hilfen für die Intervention und Prävention bei Cyber-Mobbing. Dabei geht es auch um zentrale rechtliche Aspekte für Opfer und Täter sowie die Lebenswelten und Motive von sogenannten „Cyber-Bullys“.

Warum werden Jugendliche zu Tätern, warum zu Opfern von Mobbing? Welche Rolle spielen Clique, Schule und Lebenswelt? Am Beispiel pädagogischer Medien-Projekte werden Ansatzpunkte für mehr Sicherheit im Netz und den Schutz vor Cyber-Mobbing vorgestellt.

Das Fachbuch kann ab sofort bei der LJS bezogen werden.

Bestellen

Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, Leisewitzstraße 26, 30175 Hannover
Tel: 0511 – 85 87 88 / 85 30 61 | Fax: 0511 – 283 49 54 | info@jugendschutz-niedersachsen.de

Gewalt im Spiel

Theaterpädagogische Methoden für die Gewaltprävention

In diesem Seminar können und sollen Alltagserfahrungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit Aggressionen und Gewalt für die gewaltpräventive Arbeit in Jugendarbeit und Schule ausgewertet werden. Dabei geht es vor allem darum, ein differenziertes Verständnis von Gewalt und für die Situation der „Opfer“ und „Täter“ zu entwickeln. Methoden aus der Theaterpädagogik bilden den Schwerpunkt des Seminars. Sie sollen zum einen helfen, das eigene Verhaltensrepertoire zu erweitern und zum anderen Anregungen für den Umgang mit Gewaltsituationen und die gewaltpräventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vermitteln.
27. und 28. Juni 2011
€ 100
Buchungsnr: G1121

weitere Informationen

Jugendgewalt mit Migrationshintergrund?!

Gewaltakzeptanz und Gewaltdistanz bei Jugendlichen

Jugendliche „mit Migrationshintergrund“ gelten als Problemgruppe – auch und vor allem, wenn es um Gewalt- und Kriminalitätsbelastungen geht. Die intensive Darstellung einzelner Taten und Täter in den Medien, aber auch Befunde der Kriminalstatistik unterstützen entsprechende Einschätzungen. In pädagogischen und sozialwissenschaftlichen Fachdiskussionen wird dagegen zunehmend deutlich, dass „Jugendkriminalität mit Migrationshintergrund“ ein komplexes Themenfeld ist, das differenzierte Herangehensweisen erfordert. Dazu soll diese Tagung einen Beitrag leisten und die Zusammenhänge zwischen Kriminalität, Migrationshintergrund und Lebenslagen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten.

20. September 2011
Fachtagung
€ 60 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Akademie des Sports, Hannover

Buchungsnr: G1140

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Gewalt im Spiel

Theaterpädagogische Methoden für die Gewaltprävention

In diesem Seminar können und sollen Alltagserfahrungen mit Aggressionen und Gewalt für die gewaltpräventive Arbeit in Jugendarbeit und Schule ausgewertet werden. Dabei geht es vor allem darum, ein differenziertes Verständnis von Gewalt und für die Situation der „Opfer“ und „Täter“ zu entwickeln. Methoden aus der Theaterpädagogik sollen zum einen helfen, das eigene Verhaltensrepertoire zu erweitern. Zum anderen vermittelt das Seminar Anregungen für den Umgang mit Gewaltsituationen und die gewaltpräventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

27. und 28. Oktober 2010
€ 100
TUT Hannover

„Da musst Du zurückschlagen …“ Gewaltakzeptanz – Gewaltdistanz – Gewaltprävention

Presseinformation und Einladung zur Fachtagung

Hannover, 1. 9. 2010

„Da musst Du zurückschlagen …“
Gewaltakzeptanz – Gewaltdistanz  – Gewaltprävention

Fachtagung der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen am 16. September 2010 in der Akademie des Sports, Hannover, 10.00 bis 17.00 Uhr

Mobbing, Prügeleien, manchmal sogar blindwütiges Zuschlagen – für viele Jugendliche ist  Gewalthandeln Teil ihrer normalen Interaktion. Wie entstehen Gewaltsituationen, unter welchen Umständen wird Gewalt akzeptiert und wie lässt sich frühzeitig eingreifen? Im Rahmen einer Fachveranstaltung der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen geht es um die Hintergründe von Aggressionen bei Jungen und Mädchen und um ihre Einstellungen zur Gewalt. In einem zweiten Teil werden anhand von Praxisbeispielen die Möglichkeiten und Strategien konkreter Gewaltprävention erörtert.

„Es geht der Landesstelle darum, sich sehr genau mit der Entstehung von Gewalthandeln zu befassen. Nach welchen Regeln entwickeln sich Gewaltsituationen, wann wird aggressives Verhalten akzeptiert – und wann nicht?“, so Andrea Buskotte, Referentin für Gewaltprävention bei der LJS. „Nur so können wir sinnvolle und effektive Konzepte für die Arbeit mit gewaltbereiten Jugendlichen anbieten. Natürlich müssen dabei geschlechtspezifische Unterschiede beachtet und eine jugendgerechte Ansprache gefunden werden.“

Gewalt als Mittel der Herstellung von Dominanz und die Konsequenzen für die Bildungschancen stehen im Mittelpunkt des ersten Vortrags von Prof. Dr. Cornelia Helfferich von der ev. Hochschule Freiburg. Gerade für Jungen aus prekären gesellschaftlichen Verhältnissen bedeuten Gewalt und Aggression einen Zugewinn an Männlichkeit und Macht. Die entsprechende Gewaltakzeptanz geht einher mit der Abwertung von Bildung und schulischem Ehrgeiz. Während Mädchen einander gute schulische Leistungen zugestehen können, werden ehrgeizige Jungen als „Streber“ gemobbt. Gewalt und Bildungsdistanz werden kultiviert, um eigene Defizite auszugleichen und ihr Selbstwertgefühl zu erhalten.

Entsprechend sollte bei einer Präventionsarbeit mit Jungen auf alternative Konzepte zur Herstellung von Überlegenheit gesetzt werden: Schlauheit, Gerechtigkeit, Witz, Ausdauer und außerschulische Qualifikationen können als alternative Strategien zur Herstellung von Männlichkeit positiv besetzt und in der schulischen und außerschulischen Arbeit genutzt werden. Hierbei spielt die Auseinandersetzung mit Gewalt „auf Augenhöhe“ eine entscheidende Rolle. Dr. Dirk Rohr von der Universität Köln berichtet über das systematische Anti-Gewalt-Training von Jugendlichen durch Gleichaltrige, die selber gewalttägig waren. Im Rahmen seines erfolgreichen „Peer-to-Peer“ – Projektes „Schlag.fertig“ gelingt es, einen veränderten Umgang mit Gewalt jugendgerecht, effektiv und glaubwürdig an Jugendliche zu vermitteln.

In einem weiteren Vortrag stellt Dr. Mirja Silkenbeumer von der Universität Hannover genderspezifische Angebote zur Gewaltprävention vor. Dabei richtet sie den Blick auch auf die Gewaltakzeptanz und das Gewaltverhalten von Mädchen und jungen Frauen.

Am Nachmittag folgen Beispiele aus der Praxis. In Arbeitsgruppen wird geprüft, inwieweit die vorgestellten Konzepte sich für die eigene Arbeit mit gewaltbereiten Jugendlichen einsetzen lassen.

Über eine Berichterstattung zu unserer Veranstaltung würden wir uns freuen. Gern laden wir Sie zur Fachtagung ein und stehen für Rückfragen und Interviewwünsche zur Verfügung.

Fachtagung der LJS „Da musst Du zurückschlagen“ am 16. September 2010 in der Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, Beginn: 10.00 Uhr, Ende: 17.00 Uhr.

Kontakt:
Andrea Buskotte, Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, Tel. 0511 – 85 87 88,
Andrea.Buskotte@jugendschutz-niedersachsen.de

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Gewalt

Thema Gewaltprävention Gewalt gehört für viele Kinder und Jugendliche zum Alltag. Einige werden angegriffen, andere teilen aus, manche sind sowohl Opfer als auch Täter, viele sind als Zeugen oder Mitwisser mit Übergriffen konfrontiert. Körperliche Gewalt ist nicht...

(Cyber-)Mobbing: Was muss man wissen? Was kann man tun?

Online-Fortbildung für pädagogische Fachkräfte 2024

Mobbing und Cybermobbing sind in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen miteinander verwoben. Die Größenordnung ist – wie bei allen Formen von Gewalt – nicht exakt zu bestimmen. Studien kommen zu unterschiedlichen Befunden, es existiert vermutlich ein erhebliches Dunkelfeld. Klar ist aber: Wo Mobbing verübt wird, finden die Attacken oft gleichzeitig online und offline statt. Und: Für betroffene Kinder und Jugendliche bedeutet das eine große Belastung. (Cyber-)Mobbing kann psychischen Schaden anrichten, es macht Angst, schränkt ein und verletzt die Rechte und die Würde der Betroffenen. Mit zunehmender Dauer beeinträchtigt Mobbing außerdem das Gruppenklima insgesamt.

Für pädagogische Fachkräfte in Schulen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist die Problematik also eine stetige Herausforderung. Die eigene fachliche Haltung, die Aufmerksamkeit und Handlungsfähigkeit sind entscheidende Faktoren für Schutz und Vorbeugung. Kenntnisse über Handlungsoptionen in akuten Mobbingsituationen sind ein wichtiges Handwerkszeug, ebenso das Know-how für die Prävention. Die Fortbildungsmodule vermitteln relevantes Wissen und praktische Orientierungen, sie sollen dazu beitragen, dass „Hinsehen und handeln“ im pädagogischen Alltag gut gelingt.

Zielgruppen der Fortbildungsreihe sind pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

MODUL 1
Was ist (Cyber-)Mobbing – und was ist es nicht?
17. Mai | 9:00 – 12:00 Uhr

Mobbing – das Ausspielen einer Machtposition durch Feindseligkeit und Ausgrenzung – ist kein neues Problem. Im Kontext digitaler Kommunikation ist es aber besonders brisant, denn die Attacken sind rund um die Uhr präsent, verbunden mit großem Stress für Betroffene. In diesem Modul werden Beispiele und typische Dynamiken von Cyber-Mobbing vorgestellt und die Perspektiven aller Beteiligten transparent gemacht. Dabei geht es auch um die Frage, was (Cyber-)Mobbing von anderen Grenzverletzungen und Gewalt unterscheidet. In diesem Modul werden Grundlagen des Themas vermittelt, die Teilnahme hier ist deshalb Voraussetzung für die Teilnahme an den weiteren Modulen.


Modul 2
Prävention – Vorbeugen ist wichtig
6. Juni | 9:00 – 12:00 Uhr

Online-Gewalt betrifft die Sozial- und die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, Prävention gegen (Cyber-)Mobbing ist ein wesentlicher Aspekt von Gewaltprävention insgesamt. Dabei geht es um Respekt und Sensibilität im Umgang mit persönlichen Grenzen – online und offline. Grundsätzlich gilt: Das Wir-Gefühl einer Gruppe und ein klarer Werterahmen bilden ein Gegengewicht zu Risiken für Cyber-Mobbing. Sie sind ein wichtiger Bezugspunkt für das fachliche Vorgehen, wenn Mobbing dennoch passiert.


Modul 3
Erste Hilfe bei (Cyber-)Mobbing
30. August | 9:00 – 12:00 Uhr

Die Konfrontation mit einer Mobbingsituation löst in der Regel einen erheblichen Handlungsdruck aus, auch erfahrene Fachkräfte können dabei unter Stress geraten. Um Mobbing zu beenden und betroffene Kinder und Jugendliche zu stärken, ist das Gespräch mit ihnen in der Regel der erste Schritt. Ein institutionelles Konzept zum Umgang mit Mobbing ist ein wichtiger Rahmen, wesentliche Aspekte dafür werden in diesem Baustein vorgestellt und diskutiert.


Modul 4
Intervention 1 – Eine gute Lösung finden
20. September | 9:00 – 12:00 Uhr

Mobbing muss beendet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Fachkräften. Sie haben in der Regel einen Zugang zu den beteiligten Kindern/Jugendlichen und können auf dieser Basis angepasste Lösungen finden. Für die Entwicklung solcher Lösungsperspektiven ist ein systemischer Blick auf die Situation hilfreich. Typische Situationen und Ansatzpunkte für den Umgang damit stehen im Mittelpunkt dieses Moduls – denn: Wichtiger als die Suche nach den Ursachen ist es, das Mobbing zu beenden.


Modul 5
Intervention 2 – No blame approach
25. Oktober | 9:00 – 12:00 Uhr

Ein gut gelöster Mobbingfall führt oft zu positiven sozialen Lernerfahrungen und einer nachhaltigen Verbesserung der Gemeinschaft. Daran knüpft der No blame approach an: Mit diesem Ansatz wird die Beendigung des Mobbings mit allen Beteiligten entwickelt, statt die Vorfälle aufzuarbeiten und Täter*innen zu bestrafen. Die Lehrkraft/pädagogische Fachkraft bindet die mobbenden Kinder/Jugendlichen in eine Unterstützungsgruppe ein, alle können aktiv zu einer tragfähigen Lösung beitragen.


LJS: Online-Seminar Online-Fortbildungsreihe

Anmeldung | Buchungsnummer:  G2440

120,- € (für alle fünf Module)

» mehr Informationen

 

Was hilft, wenn Eltern überfordert sind? Armut und Folgen der Corona-Pandemie: Ansatzpunkte für Prävention (05. September 2023)

Was hilft, wenn Eltern überfordert sind?

Armut und Folgen der Corona-Pandemie: Ansatzpunkte für Prävention

05. September 2023 | Tagungsbericht

Eröffnet wurde die Tagung durch Prof. Dr. Karin Zimmer (Universität Vechta) mit Ergebnissen ihrer Forschungsarbeit zu Corona-Folgen für Familien. Auf der Basis von zwei Befragungswellen (Sommer 2021 und Frühjahr 2022) zeigt die Studie, dass viele Kinder durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie stark belastet wurden. Die Forscher*innen gehen davon aus, dass die entstandenen Belastungen auch nach der vorläufig überwundenen Pandemie weiter nachwirken und zu einem erheblichen Unterstützungsbedarf für Familien führen.

Dr. Irina Volf (Institut für Sozialarbeit & Sozialpädagogik e.V in Frankfurt am Main) stellte markante Daten aus der Armutsforschung vor und verdeutlichte, wie die Handlungsspielräume pädagogischer Fachkräfte genutzt werden können, um ein armutssensibles Handeln in Kindertageseinrichtungen zu stärken. Anhand konkreter Erfahrungen aus dem Projekt „Zukunft früh sichern!“ zeigte Frau Volf, wie Fachkräfte in Kitas einen Beitrag dazu leisten können, durch Armut entstehende Benachteiligungen auszugleichen und Chancengleichheit zu fördern. Denn nach wie vor ist „Armut aus der Perspektive der Betroffenen eine prägende Lebensbedingung. Es ist eine Lebensbedingung, die mit vielen Einschränkungen und Benachteiligung einhergeht“, so Volf.

Im dritten Vortrag stand die Kommunikation mit Eltern in Social Media-Kontexten im Mittelpunkt. Mit der Kampagne #einetrachtliebe verfolgt das Niedersächsische Sozialministerium das Ziel, Eltern für das Thema „Gewaltfreie Erziehung“ zu sensibilisieren. Die Kampagne wurde Ende 2022 gestartet, sie hat aktuell knapp 5.000 Follower und konnte online ca. eine Million Konten erreichen. Anette Stege, Referentin für Kinderschutz im Sozialministerium, zeigte an Beispielen auf, mit welchen Botschaften die Kampagne Eltern erreichen und ermutigen will und wie die Interaktion mit ihnen gelingt.

Die Lebenssituation von Vätern ist Thema des Forschungsprojektes „You don`t need to be superhereos“ von Prof. Dr. Kim Bräuer. In der Studie wurden über 2200 Männer zu ihrer Rolle und ihrem Selbstverständnis innerhalb ihrer Familie befragt.  Die Forschungsergebnisse illustrieren die nach wie vor bestehenden Unterschiede in der Aufgabenteilung zwischen Müttern und Vätern bei der Familienarbeit, Kinderbetreuung und Haushaltsversorgung. Daraus leitete Frau Bräuer die Frage ab, was Väter benötigen, um sich gleichberechtigt in die Versorgung der Kinder und des Haushaltes miteinzubringen. Als Handlungsempfehlungen, die sich auf Basis der Studie für pädagogische Fachkräfte ergeben, formulierte Bräuer: Väter sollten aktiv durch gezielte individuelle und gruppenbezogene Ansprache in den Kita-Alltag einbezogen werden, z. B. im Rahmen von Väter-„Netzwerken“. Für die Diskussion auf politischer Ebene betonte Bräuer „Es wird viel über die Förderung weiblicher Berufstätigkeit im Zuge des Fachkräftemangels gesprochen. Diese Förderung kann aus unserer Sicht nur gelingen, wenn sie Hand in Hand geht mit einer Förderung aktiver Vaterschaft und der Sicherung externer Kinderbetreuung“. (Prof. Dr. Kim Bräuer)

Zum Abschluss der Veranstaltung stellte Anna von Wensiersky (Grafschaft Bentheim) das Projekt Kita-MOVE vor:  Ziel des Projektes ist es, mit Eltern ins Gespräch zu kommen, um Erziehungsfragen zum Thema zu machen und so Reflexionsprozesse und Veränderungen anzuregen. Ob es um die Einhaltung von Bring- und Abholzeiten, mit Süßigkeiten gefüllte Brotdosen, Unterstützungsbedarf in der Sprachentwicklung oder auffällige Verhaltensweisen geht – die zugewandte Haltung pädagogischer Fachkräfte beim Ansprechen der teilweise heiklen Themen macht einen Unterschied. In Verbindung mit Elementen der Motivierenden Gesprächsführung (MI) gelingt es Kita-MOVE auch sonst schwer erreichbare Eltern zu erreichen.

 

Kolleg*innen begleiten – beraten – motivieren – informieren

Fortbildung für pädagogische Fachkräfte

Das Thema
Pädagogische Fachkräfte sind Schlüsselpersonen für den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Sie vermitteln Kindern Wissen über ihre Rechte, die im Kontext von Prävention zentral sind. Und sie sind womöglich die ersten Personen, die aufmerksam werden für Risikosituationen oder Übergriffe und helfend eingreifen können. Deshalb benötigen Fachkräfte Unterstützung in Form von Know how, Beratung und Austausch.

Dazu gehört Wissen über sexuellen Missbrauch, über Täterstrategien und über die Folgen für die Betroffenen. Fachkräfte brauchen außerdem ein kollegiales Umfeld, das aufgeschlossen ist für die Auseinandersetzung mit dem Thema und aufmerksam gegenüber den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen: Prävention und Intervention sind Teamarbeit, wesentlich dafür sind eine gemeinsame Haltung und Raum für Austausch mit allen Kolleg*innen.

Die Zielgruppen
Dieses Seminar richtet sich an Fachkräfte, die in ihren Einrichtungen in einer beratenden Funktion für Kolleg*innen oder als Multiplikator*innen tätig sind, z. B. indem sie als Ansprechpartner*innen für Fragen zum Kinderschutz fungieren oder als „Kinderschutz-Fachkräfte“ ihres Teams tätig sind.

Die Inhalte
Im Seminar vermitteln wir vertiefendes Fachwissen zu Risiken und Folgen sexualisierter Gewalt sowie zu Dynamiken in Missbrauchsprozessen in Vermutungs- und Aufdeckungs-situationen. Schwerpunkte sind darüber hinaus Inhalte und Methoden, die geeignet sind, das Thema im Alltag einer Einrichtung und in der kollegialen Kommunikation zu verankern und zu verstetigen:

  • Missbrauch geht alle an – Basiswissen vermitteln
  • Die Rolle und Aufgaben von Fachkräften in Fällen sexuellen Missbrauchs
  • Täterstrategien verstehen – Grundlage für Vorbeugen und Helfen
  • Das macht etwas mit dem Team – typische Dynamiken bei sexualisierter Gewalt
  • Haltungen im Team verankern – Verhaltensvereinba- rungen treffen
  • Räume und Ressourcen für Wissensvermittlung, Austausch und Gespräche
  • Mit der Aufdeckung ist es nicht zu Ende – Klärungs- und Hilfeprozesse gut begleiten
  • Selbstfürsorge – Teamfürsorge

 

13.+14. Juni 2022

Zweitägige Fortbildung
CVJM City Hotel / Hanns-Lilje-Haus, Hannover

Kosten
Teilnahme am Seminar (inkl. vegetarischer Verpflegung): 100,- €
Teilnahme am Seminar (inkl. vegetarischer Verpflegung) und Übernachtung (inkl. Frühstück): 174,- €

Anmeldefrist abgelaufen

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Cyber-Mobbing

Gewaltprävention für die OnlineKommunikationLJS: Online-Seminar

Beleidigungen, Drohungen, Demütigungen – was Kinder und Jugendliche einander online zumuten, ist keineswegs harmlos. Einschlägigen Untersuchungen zufolge haben etwa ein Drittel aller Jugendlichen solche Erfahrungen – weil sie von Attacken direkt betroffen sind oder weil sie derartige Übergriffe in Chats mitbekommen.

Mobbing – also das Ausspielen einer Machtposition durch Feindseligkei-ten und Ausgrenzung – gab es immer schon. In der Online -Kommunikation hat dieses Verhalten jedoch eine zusätzliche Brisanz: Bei Cyber-Mobbing sind die Angriffe rund um die Uhr präsent, die Zahl der Akteur*innen und Mitwisser*innen ist womöglich riesig, und für Betroffene ist oft nicht nachvollziehbar, wer die Übergriffe begonnen und weitergeleitet hat.

Für betroffene Kinder und Jugendliche bedeutet das eine große Belastung. Und natürlich beeinträchtigt Cyber-Mobbing auch das Klima in der Gruppe insgesamt.

Themenschwerpunkt des Seminars ist vor diesem Hintergrund die Vermittlung von Ansatzpunkten für die Präventionsarbeit: „Medienpädagogik trifft Gewaltprävention“. Es geht dabei vor allem um die Förderung sozialer Kompetenzen und die Stär-kung des Selbstwertgefühls – und um die Frage, wie man frühe Warnzeichen für Cyber-Mobbing erkennen und darauf reagieren kann.

Die Teilnehmenden können im Seminar verschiedene Methoden kennenlernen und reflektieren. Fra-gen und Beispiele aus der eigenen Arbeit können jederzeit eingebracht werden. Eingeladen sind pädagogische Fachkräfte, die mit älteren Kindern und Jugendlichen arbeiten.

7. Juni

LJS: Online-SeminarOnline-Seminar

60,- €

Anmeldefrist abgelaufen

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Cyber-Mobbing, Hate Speech …

LJS: Online-SeminarDie Konfrontation mit Online-Gewalt in Form von Mobbing oder Hate Speech gehört bei jungen Menschen vielfach zum Alltag. In entsprechenden Befragungen berichten sie deutlich häufiger als andere Altersgruppen von solchen Erfahrungen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Kinder und Jugendliche gut damit zurechtkommen. Auch digitale Gewalt richtet Schaden an: Schikane per WhatsApp oder Hasskommentare können eine erhebliche Belastung für einzelne Betroffene darstellen. Und auf die Dauer beeinträchtigt Online-Gewalt auch das Klima einer Gruppe insgesamt erheblich.

Pädagogische Fachkräfte sind vor diesem Hintergrund auf unterschiedlichen Ebenen gefordert: für die Unterstützung von Betroffenen, wenn Übergriffe bereits stattgefunden haben, aber auch für die Vorbeugung, also bei der Vermittlung von hilfreichen Informationen und beim Einsatz für einen respektvollen und gewaltfreien Umgang untereinander – offline und online.

Das Seminar gibt einen Überblick über unterschiedliche Formen von Online- Gewalt und typische Risiken. Schwerpunkte dabei sind die Dynamiken von Cyber-Mobbing und Hate Speech.

Auf dieser Basis werden Ansatzpunkte für Präventionsarbeit und für den Umgang mit akuten Situationen vorgestellt: Fallbeispiele sollen helfen, Handlungsmöglichkeiten und Gegenstrategien zu entwickeln. Mit praktischen Übungen können Strategien erprobt werden, um bei Online-Übergriffen zu intervenieren. Denn darum geht es im ersten Schritt: Die Dynamik stoppen!

Eingeladen sind pädagogische Fachkräfte aus Jugendarbeit, Jugendhilfe und Schule.

16. März

LJS: Online-Seminar Online-Seminar

40,- €

Anmeldefrist abgelaufen

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Wir können auch anders

Gewaltprävention in der Arbeit mit Gruppen

Nach einem Gewaltausbruch, wenn es gekracht hat oder wenn jemand ausgeflippt ist, geht es zuerst darum, die Beteiligten zu beruhigen und die Lage zu klären. Mindestens ebenso wichtig ist aber die Frage, wie es zu dem Ausbruch gekommen ist: Was ist vorher passiert? Was war der Auslöser?

Ausgangspunkt des Seminars sind aggressive Alltagssituationen und Eskalationen in Gruppen. Die Betrachtung solcher Situationen kann helfen, Faktoren zu erkennen, die die eigenen Handlungsmöglichkeiten in Kon­flikten positiv wie negativ beeinflussen. Dabei geht es um die jeweils individuellen Ein­stellungen zu Konflikten und Gewalt und um das eigene Sicherheitsempfinden. Daran anschließend wird die Frage aufgegriffen, wie man auf kleine Probleme sinnvoll rea­gieren kann, um große Schwierigkeiten zu verhindern. Das Seminar richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

28. April und 21. Mai
Seminar, 2-tägig
160,- € (inkl. vegetar. Verpflegung)
Seminarzentrum Hannover

ABGESAGT

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Kein Alkohol ist auch keine Lösung

Einführung in Methoden und Präventionsprogramme rund um das Thema Alkohol

Alkohol gehört – nicht nur unter Jugendlichen – zu der am häufigsten konsumierten Droge in Deutschland. Bereits im frühen Alter kommen die Mehrzahl der Jungen und Mädchen mit Spirituosen wie Bier und Schnaps in Kontakt. Der Einstieg findet dabei häufig in gleichaltrigen Gruppen auf Partys oder im öffentlichen Raum statt.

Das Experimentieren und Austesten von Grenzen gehört hierbei im Prozess des Erwachsenwerdens mit dazu. Hier werden neben den körperlichen Grenzen auch die Grenzen von Eltern, Fachkräften oder Lehrkräften ausgetestet.
Nicht immer ist den Jugendlichen dabei bewusst, welche Auswirkung der riskante Konsum von Alkohol hat. Viele Jugendliche unterschätzen die Wirkung von Schnaps oder Bier, dies kann mitunter in einer Alkoholvergiftung enden. Mit sinkender Hemmschwelle kommt es immer öfter auch zu Problemen mit Unfällen oder Gewalt.

In diesem Seminar werden verschiedene, alkoholbezogene Präventionsprogramme vorgestellt. Zusätzlich werden unterschiedliche Methoden aufgezeigt, erprobt und diskutiert. Hierbei geht es unter anderem darum, Menschen über das Thema Alkohol ins Gespräch zu bringen. Eingeladen sind pädagogische Fachkräfte sowie Lehrkräfte, die noch keine Erfahrung im Umgang mit jugendlichen Alkoholkonsum und Präventionsprogrammen besitzen

12. Februar
Seminar
€ 80,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Seminarzentrum, Hannover

Anmeldefrist abgelaufen

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Nice to meet you

Rechte und Respekt als Thema in der Prävention gegen sexuelle Übergriffe

Im Jugendalter ist die Wahrscheinlichkeit, mit Gewalt konfrontiert zu werden, beson­ders hoch. Das gilt auch für sexuelle Übergriffe. Grenzverletzungen wie verbale Beläs­tigungen oder der Missbrauch von intimen Fotos sind sehr häufig. Aktuellen Studien zufolge machen fast die Hälfte aller Jugendlichen solche Erfahrungen. Auch körperli­che Attacken bis hin zu strafrechtlich relevanten Handlungen passieren nicht selten. Sexuelle Übergriffe sind also ein ernstzunehmendes Problem für alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Bei der Prävention sind Fachkräfte auf unterschiedlichen Ebenen gefordert: Es geht um die Vermittlung von Sachinformationen, aber auch darum, unterschiedliche kulturell geprägte Normen und Wertvorstellungen im Blick zu haben.

Im Seminar werden Anre­gungen vermittelt, wie „Rechte“ und „Respekt“ in der Arbeit mit Jungen in kulturell heterogenen Kontexten aufgegriffen werden können. Darüber hinaus soll die Fortbil­dung dabei unterstützen, die eigene Haltung gegenüber Grenzverletzungen und Reak­tionsmöglichkeiten bei Übergriffen zu reflektieren.

24. Juni
Seminar
65,- €
Seminarzentrum Hannover

Anmeldefrist abgelaufen

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Permanent Präsent – Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen, 5.12.2019

(Hannover, 5. Dezember 2019) Anzügliche Kommentare, Grapschen, heimliche Fotos von intimen Situationen und sexuelle Belästigungen unter Gleichaltrigen – für viele Jugendliche sind solche Grenzverletzungen alltäglich. Aktuelle Studien bestätigen, dass sie permanent mit dem Thema konfrontiert sind: offline und online, Mädchen häufiger als Jungen. Sexuelle Übergriffe werden zumeist in vertrauter Umgebung, in der Clique, in der Schule, im Verein oder zuhause durch Bekannte, Freunde oder Beziehungspartnern verübt. Jugendliche reagieren darauf verletzt, verunsichert und zumeist sprachlos. In diesen Situationen benötigen sie einfühlsame und ansprechbare Erwachsene. Darin waren sich mehr als 140 Fachkräfte, Expert*innen und Gäste einig, die auf Einladung der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) am Donnerstag die Jahrestagung „Permanent Präsent“ in Hannover besucht haben. Dabei wurden Risikofaktoren für sexuelle Gewalt unter Jugendlichen beleuchtet und Ansatzpunkte für Vorbeugung und Hilfe präsentiert.

LJS Jahrestagung 2019

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„Wir mussten verstehen lernen, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche am häufigsten da passiert, wo sie eigentlich am besten geschützt sein sollten: in Familien, in Schulen, in Jugendhilfeeinrichtungen, in der Kirche. Alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, sind vor diesem Hintergrund gefordert, Prävention und Schutz in ihrer Arbeit so zu verankern, dass Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe nach Möglichkeit verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche verlässliche Beschwerdewege nutzen können, wenn sie sich verunsichert oder bedroht fühlen“, sagte der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V., Diözesan-Caritasdirektor Franz Loth in seinem Grußwort. „Zahlreiche Fälle von Missbrauch und sexueller Gewalt gegen Kinder sind allein in diesem Jahr ans Licht gekommen. Daran wird deutlich, wie wichtig es ist, bei dem Thema wach und aufmerksam zu bleiben. Für die betroffenen Kinder müssen wir Hilfe und Unterstützung bereitstellen“, betonte Heiger Scholz, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Ohne Scham über Sexualität, Gefühle und Unsicherheiten sprechen
„Aus unserer Sicht geht es darum, Jugendlichen zu vermitteln, dass sie ein Recht auf Schutz und Unterstützung haben und gleichzeitig den Rechten anderer mit Respekt begegnen müssen. Fachkräfte in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe, aber auch Eltern und weitere Bezugspersonen sind gefordert, ein vertrauensvolles Klima zu schaffen, damit sich Kinder und Jugendliche ohne Scham an sie wenden und Orientierung finden können“, sagte LJS-Leiterin Imke Schmieta. Dafür bietet die Landesstelle u.a. Schulungen an. Andrea Buskotte, LJS-Referentin für Gewaltprävention, berichtete über das jetzt ausgelaufene Projekt „Nice to meet you“, ein Informations- und Gesprächsangebot für geflüchtete Jungen in Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen über Rechte und Respekt: „Mit diesem Projekt haben wir Methoden für die Prävention und Reflexion erarbeitet. Die LJS wird auch künftig einen Schwerpunkt setzen auf entsprechende Information und Fortbildungen für Fachkräfte in Wohngruppen, für die Schulsozialarbeit und Lehrkräfte“, kündigte Buskotte an.

Hinschauen und Handeln statt Wegducken
Die Hauptreferentin der Fachtagung, Prof. Dr. Sabine Maschke von der Philipps Universität Marburg, stellte die vom hessischen Kultusministerium geförderte Studie „Speak!“ vor. Dazu wurden von 2016 bis 2018 knapp 3.000 14- bis 16-Jährige an allen Schulformen befragt. Die Ergebnisse sind erschreckend: Fast die Hälfte hat Erfahrungen mit nicht-körperlicher sexualisierter Gewalt. Knapp ein Viertel, vor allem Mädchen, hat körperliche sexuelle Gewalt bereits erlebt.

Ab dem elften/zwölften Lebensjahr steigen die Erfahrungen mit sexueller Gewalt sprunghaft an. Dabei sind die fünf häufigsten Risikoorte Schule, Internet, der öffentliche Raum, Partys in einer anderen Wohnung oder Zuhause. Nach Angaben von Betroffenen geht die sexuelle Gewalt zu knapp 75 Prozent von 12- bis 18-Jährigen aus. „Weil diese Erfahrungen so alltäglich sind, gehen viele betroffene Jugendliche davon aus, das sei ‚normal‘ und sie dürften über ihre Verletzung nicht sprechen“, berichtete die Sozial- und Erziehungswissenschaftlerin. Viele wollten auch nicht „petzen“ und suchten deshalb nur selten Hilfe bei Erwachsenen. Eher vertrauten sie sich anderen Jugendlichen an, was zwar im ersten Moment entlasten, für die ins Vertrauen Gezogenen aber zu einer seelischen Belastung werden könne. „Es fehlt an erwachsenen Ansprechpersonen, die Jugendliche als kompetent wahrnehmen und denen sie vertrauen können. Als Erwachsene müssen wir sehr viel stärker Verantwortung übernehmen. Die bittere Realität zu verleugnen bringt uns nicht weiter. Es gilt vielmehr: Hinschauen und Handeln statt Wegducken.“ Gewaltprävention an Schulen müsse darauf zielen, eine achtsame, präventive Haltung und eine schützende Umgebung zu fördern, fordert Mascke.

LJS Jahrestagung 2019, Dr. Tanja Rusack, Uni Hildesheim

Dr. Tanja Rusack, Uni Hildesheim

Mehr Sensibilität und Transparenz in der pädagogischen Praxis
Wie werden junge Menschen von Gewalt in ihren ersten Paarbeziehungen geprägt? Zu diesem Themenkomplex forscht Dr. Tanja Rusack, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Stiftung Universität Hildesheim: „Unsere Interviews mit Jugendlichen zeigen, dass es auch in Paarbeziehungen zu Gewalt und sexuellen Übergriffen kommt. Es ist ein Problem, dass viele Jugendliche in solchen Situationen oft keine Chance gesehen haben, sich dann jemanden anzuvertrauen. Abhängigkeit, Scham, Unsicherheit spielen dabei eine Rolle.“ Es bedürfe einer größeren Sensibilität und Transparenz der Themen Sexualität und sexualisierter Gewalt unter Jugendlichen in der pädagogischen Praxis. Gemeinsam mit Jugendlichen müssten diese Themen bearbeitet und besprochen werden. Dann könnten Verfahren entwickelt werden, die bei den Perspektiven der Jugendlichen ansetzen und ihre höchstpersönlichen Rechte stärken und schützen. Schutzkonzepte und -maßnahmen müssten bei den Interessen sowie Positionierungen von Jugendlichen zu Sexualität und Gewalt ansetzen. Im Rahmen der Förderrichtlinien des Bundesbildungsministeriums „Forschung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ hat die Universität Hildesheim Forschungsprojekte umgesetzt, die aus einer Adressat*innenperspektive die Frage stellen, wie bei der „Peer Violence“ und im Umgang mit Sexualität Grenzen für Jugendliche verlaufen und welche Aushandlungen dabei durchlaufen werden.

Soziale Medien erschweren die Gewaltprävention
Die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die pädagogische Praxis zum fachlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt unter digitalem Medieneinsatz – darauf ist Prof. Dr. Frederic Vobbe, Lehrstuhl für Soziale Arbeit an der Fakultät für Sozial- und Rechtswissenschaften der SRH Hochschule Heidelberg, spezialisiert. In Hannover stellte er sein Forschungsprojekt „Human“ vor. „Der Umgang mit sexualisierten Grenzverletzungen im Kontext digitaler Mediennutzung ist eine aktuelle Herausforderung. Fachliche Dilemmata der Gewaltprävention und der Krisenintervention werden durch den Einsatz sozialer Medien verstärkt. Bisher gibt es in der Beratungspraxis z.B. keinen Konsens für den Umgang mit der begründeten Angst betroffener Jugendlicher, dass Nacktbilder oder Missbrauchsabbildungen mit ihnen existieren bzw. wiederauftauchen.“ Standards professioneller Hilfen müssten daher kritisch hinterfragt und überdacht werden, fordert Vobbe.

LJS Jahrestagung 2019

v.l. Buskotte, Scholz, Loth, Schmieta.jpg


Bildmaterial zur honorarfreien, anlassbezogenen Verwertung (Fotos: LJS) und Pressetexte finden Sie in dieser Drobbox: https://www.dropbox.com/sh/wsf227j6jva6ww5/AABs4z9XbEaK6srFgoXe-C-ya?dl=0

Mehr Information: https://www.jugendschutz-niedersachsen.de/gewalt/


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40 Jahre LJS | 2018

40 Jahre Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen Fachliche Impulse für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern (Hannover, 5. Dezember 2018) Sekten waren bei der Gründung der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen vor 40 Jahren eines der drängenden Themen....

„Wir können auch anders…“

Ansätze für die Gewaltprävention in der Arbeit mit Gruppen

Nach einem Gewaltausbruch, wenn es gekracht hat oder wenn jemand ausgeflippt ist, geht es zuerst darum, die Beteiligten zu beruhigen und die Lage zu klären. Mindestens ebenso wichtig ist aber die Frage, wie es zu dem Ausbruch gekommen ist: Was ist vorher passiert? Was war der Auslöser?

Ausgangspunkt des Seminars sind aggressive Alltagssituationen und Eskalationen in Gruppen. Die Betrachtung solcher Situationen kann helfen, Faktoren zu erkennen, die die eigenen Handlungsmöglichkeiten in Konflikten positiv wie negativ beeinflussen. Dabei geht es um die jeweils individuellen Einstellungen zu Konflikten und Gewalt und um das eigene Sicherheitsempfinden. Daran anschließend wird die Frage aufgegriffen, wie man auf kleine Probleme sinnvoll reagieren kann, um große Schwierigkeiten zu verhindern. Das Seminar richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

26. März und 25. April
Seminar
€ 140,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Seminarzentrum Hannover

Anmeldefrist abgelaufen

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Mit mir nicht! 11.04.2018

Fachtagung der Landesstelle Jugendschutz zu sexuellen Übergriffen im Internet

Mit mir nicht!

(Hannover, 11. April 2018) Unfreiwillige sexuelle Kontakte finden täglich in den sozialen Netzwerken, über Messenger- und Community-Apps, aber auch in den Chatforen beliebter Online-Spiele statt. Aktuelle Studien gehen davon aus, dass fast jeder fünfte Teenager in Deutschland schon einmal betroffen war. Zu den Übergriffen gehören Exhibitionismus, verbale Belästigung, die Weiterleitung von intimen Fotos, die Konfrontation mit pornografischem Material oder Cyber-Grooming – also das gezielte Ansprechen von Minderjährigen mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Internetaktivitäten zu verbieten, ist keine Lösung. Kinder und Jugendliche brauchen die aktive Unterstützung von gut informierten, gesprächsbereiten Erwachsenen. Dann können sie sich selbstbestimmt in der virtuellen Welt bewegen, ohne Schaden zu nehmen oder die Grenzen anderer zu verletzen.

Darin waren sich mehr als 90 Fachkräfte aus Jugendarbeit und Schule einig, die am Mittwoch auf Einladung der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) in Hannover mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis über zeitgemäße Präventionsstrategien diskutiert haben. Titel der Fortbildung: „Mit mir nicht!“ Nach Erfahrung von Andrea Buskotte, Referentin für Gewaltprävention der LJS und Leiterin der Fachtagung, scheuen sich Jugendliche, die von sexuellen Übergriffen betroffen sind, oft, mit jemanden darüber zu sprechen und Hilfe zu suchen, auch wenn das Geschehen sie sehr belastet. „Jugendarbeit und Schule, aber auch Eltern müssen sich diesem vielschichtigen Thema stellen, sich mit den Online-Aktivitäten Jugendlicher auskennen und zeigen, dass sie helfen können. Die Fachtagung ist ein weiterer Baustein der LJS, um wichtige Leitplanken für die Unterstützung, Begleitung und den Schutz junger Menschen einzuziehen“, betonte Buskotte am Mittwoch in Hannover.

Belästigungen sind überall im Netz möglich
Die in Mainz angesiedelte Beschwerdestelle „jugendschutz.net“ erstellt Konzepte und Handreichungen für die Praxis, damit Kinder und Jugendliche sicher im Netz unterwegs sein können. Die Internetseite www.jugendschutz.net bietet dazu zahlreiche Tipps. Referentin Sarah Dobner wies während der Fachtagung auf die wichtige Rolle hin, die Gleichaltrige bei der Sensibilisierung für Online-Risiken spielen. Daher verfolge jugendschutz.net den Ansatz der „Peer Education“. Im Zentrum steht die Vermittlung von Informationen und Kompetenzen für die kritische Reflexion von Mediennutzung. Dobner warnte vor sexuellen Belästigungen, die zum Beispiel in der globalen Video-Selbstdarstellungs-Community „musical.ly“ zu beobachten sind: In Livestreams werden explizite Fragen zu sexuellen Erfahrungen oder Aktivitäten von Zuschauern an minderjährige Streamer gerichtet.

Grenzachtende Online-Kommunikationskultur fördern
Die Medienpädagogin Dr. Verena Vogelsang plädiert dafür, Jugendliche nicht nur für mögliche Gefahren zu sensibilisieren und deren Medienkompetenz zu stärken, sondern auch eine „grenzachtende Online-Kommunikationskultur“ zu fördern. Dann könnten junge Menschen das Web 2.0 positiv zur Entwicklung ihrer sexuellen Identität nutzen. „Die Anonymität im Netz schützt die Täter, aber sie verschafft Jugendlichen auch die Möglichkeit, im Schutz von Anonymität unverbindliche Flirtstrategien auszuprobieren“, betonte Vogelsang. Sie ist Expertin für Sexuelle Viktimisierung, Pornografie und Sexting und evaluiert Präventionsmaterialien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Vogelsang empfiehlt neben einschlägigen Kinder- und Jugendschutz-Portalen wie „save-me-online.de“ oder „klicksafe.de“, Heranwachsende zur Reflexion ihrer Geschlechterrollen anzuregen und geschützte Erfahrungsräume zu schaffen: Darin können Rollenbilder jenseits stereotyper Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit erprobt werden.

Neue Herausforderungen für Prävention und Jugendmedienschutz
„Der sexuellen Belästigung von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum sind sowohl Mädchen als auch Jungen ausgesetzt“, berichtet der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger. Er lehrt und forscht am Institut für Polizeiwissenschaft der Polizei-Fachhochschule (IfP) des Landes Brandenburg zu Cyberkriminalität. Rüdiger fordert eine Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schutz Minderjähriger an die digitalen Risiken anpasst und die konsequente Ahndung von Übergriffen im Netz ermöglicht. Der Cyberkriminologe beklagt einen „sehr geringen“ Wissensstand und Sensibilisierungsgrad bei sämtlichen gesellschaftlichen Akteuren. Er fordert, dass Erwachsene sich durch die Eigennutzung von Onlinespielen, Instant Messenger, Videoplattformen & Co. als Ansprechpartner qualifizieren sollten, um mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.
„Und wir müssen uns von der Vorstellung der alten Täter, die vor dem Rechner sitzen, lösen. Immer häufiger sind die Täter selbst Kinder und Jugendliche.“ Mittlerweile richte sich fast jede dritte Strafanzeige wegen Cyber-Groomings gegen ein Kind oder einen Jugendlichen. Dies stelle sowohl die Prävention als auch den Jugendmedienschutz vor ganz neue Herausforderungen. Rüdiger empfiehlt unter anderem, dem Beispiel der niederländischen Polizei zu folgen, die eine virtuelle Wache in dem beliebten Online-Spiel „Habbo Hotel“ eingerichtet hat. Dort bieten sich echte Beamte als erkennbare Polizei-Avatare für Sprechstunden an.

Zuhören und Ernstnehmen
Die Hamburger Diplom-Pädagogin und erfahrene Fachberaterin Carmen Kerger-Ladleif ist davon überzeugt, dass Mädchen und Jungen verlässliche Fachkräfte brauchen, die bereit sind, sich mit den Grundlagen digitaler Kommunikation zu befassen und deren Faszination und Risiken zu erkennen.
„Hilfe für die Betroffenen digitaler Gewalt bedeutet, ernstgenommen zu werden und das eigene Leben und die Selbstbestimmtheit wiederzuerlangen“, betonte Kerger-Ladleif.

Mehr Information

FAQ zum Thema Gewalt
www.jugendschutz-niedersachsen.de/wir-ueber-uns/faqs/

LJS-Materialien zum Thema „sexuelle Übergriffe“
https://jugendschutz-materialien.de/shop/gewaltpraevention/grenzgebiete-sexuelle-uebergriffe-unter-jugendlichen/

https://jugendschutz-materialien.de/shop/gewaltpraevention/grenzgebiete-sexuelle-uebergriffe-unter-jugendlichen-arbeitshilfe/

https://jugendschutz-materialien.de/shop/gewaltpraevention/grenzverletzungen/

Online-Infos für Jugendliche
https://www.was-geht-zu-weit.de

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Medienkontakt
Andrea Buskotte, Referentin für Gewaltprävention der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS), Leisewitzstr. 26, 30175 Hannover, T: 0511 – 858788, andrea.buskotte@jugendschutz-niedersachsen.de

Wir können auch anders…

Ansätze für die Gewaltprävention in der Arbeit mit Gruppen

Nach einem Gewaltausbruch, wenn es gekracht hat oder wenn jemand ausgeflippt ist, geht es zuerst darum, die Beteiligten zu beruhigen und die Situation zu klären. Mindestens ebenso wichtig ist aber die Frage, wie es zu dem Ausbruch gekommen ist: Was ist vorher passiert? Was war der Auslöser? Ausgangspunkt des Seminars sind aggressive Alltagssituationen und Eskalationen in Gruppen. Die Betrachtung solcher Situationen kann helfen, Faktoren zu erkennen, die die eigenen Handlungsmöglichkeiten in Konfliktsituationen positiv wie negativ beeinflussen. Dabei geht es um die jeweils individuellen Einstellungen zu Konflikten und Gewalt und um das eigene Sicherheitsempfinden.

Daran anschließend wird die Frage aufgegriffen, wie man auf kleine Probleme sinnvoll reagieren kann, um große Schwierigkeiten zu verhindern.

Das Seminar richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

15. und 31. Mai
Seminar, zweitägig
€ 140,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Seminarzentrum Hannover

Anmeldefrist abgelaufen

 

(Cyber-)Mobbing – Schulinterne Lehrerfortbildung

Sozialwissenschaftliche Studien und Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass viele Schülerinnen und Schülern Erfahrungen mit Mobbing und Cyber-Mobbing machen – manche als Opfer, einige als Täter oder Täterinnen, viele als Zeugen, Zuschauer oder Mitwisser. Vor diesem Hintergrund informierte sich das Kollegium der Gottfried-Linke-Realschule (Salzgitter) bei einer schulinternen Fortbildung über Hintergründe und Risikofaktoren. Andrea Buskotte und Eva Hanel (LJS) beleuchteten das Thema aus medienpädagogischer Perspektive und mit Blick auf Ansatzpunkte für Gewaltprävention. Ein Schwerpunkt des Vortrags war die Darstellung der Formen und Folgen von Mobbing und Cyber-Mobbing. Der zweite Schwerpunkt bezog sich auf die Bedeutung von Online-Medien im Alltag von älteren Kindern und Jugendlichen und auf die Frage, wie Medien bei der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben in dieser Alterspanne genutzt werden.

Mit Blick auf die Risiken wurde deutlich: Smartphones vereinfachen es für Mobber ungemein, jemanden zu verunglimpfen oder ins soziale Abseits zu stellen. Die Folgen sind oft gravierend und schwer zu kontrollieren. Peinliche Bilder oder Filmaufnahmen lassen sich ohne Qualitätsverlust vervielfältigen, das Publikum ist riesig und geht unter Umständen weit über den direkten Schulkontext hinaus. Es kommt hinzu, dass die Betroffenen rund um die Uhr für Attacken erreichbar sind und oft nicht wissen, wer dahinter steckt. Gegenstrategien sollten sich daher immer auf die ganze Klasse beziehen – nicht nur auf einzelne Beteiligte. Die Referentinnen plädierten für einen offensiven Umgang mit dem Thema. Cybermobbing und andere Formen digitaler Gewalt sollten in Unterrichtsprojekten aufgegriffen werden, um Jugendliche für Risiken und Folgen von Online-Mobbing zu sensibilisieren und Schutzmöglichkeiten kennenzulernen. Wichtige Information sind dabei: Wer sich von Mobbing bedroht fühlt, kann den/die Angreifer blockieren oder sperren – und sollte sich für die weitere Unterstützung unbedingt an eine Vertrauensperson wenden. Und pädagogische Fachkräfte müssen im Blick haben, dass Mobbing  die Betroffenen von der Gruppe isoliert, deshalb sollten Gegenmaßnahmen auch immer darauf abzielen, die soziale Gemeinschaft wieder herzustellen.

Mehr zu Prävention gegen Cyber-Mobbing und zum Fortbildungsprogramm der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen finden Sie hier:

https://cyber-mobbing.jugendschutz-niedersachsen.de/

 

Hauptsache Action – Die 3. Dimension

hauptsache_action_projektDigitale Spielewelten von Mädchen und Jungen

Computerspiele sind bei Mädchen und Jungen beliebt. Sie nutzen Online-Portale wie Spielaffe oder wünschen sich Sportsimulationsspiele wie Fifa, die Ego-Shooter Reihe Call of Duty, Minecraft oder das militärische Strategiespiel League of Legends. Aktuell begeistern sich Kinder und Jugendliche für Spielewelten, die im virtuellen dreidimensionalen Raum erlebbar sind. Dank der so genannten VR-Brillen ist ein Spielerlebnis möglich, das eine noch bessere Verschmelzung mit der virtuellen Welt ermöglicht.

Nicht alle Kinder erfahren im Elternhaus eine pädagogische Begleitung, wenn es um die Nutzungsdauer oder um den Inhalt der Spiele geht. Neben der Frage, wie die dargestellte Gewalt auf Kinder wirkt, sorgen sich viele Eltern auch darüber, ob ihr Kind nicht zu viel spielt und dafür Freundschaften, andere Hobbies oder die Schule vernachlässigt.

In der Jugendarbeit kann der Rahmen für die Auseinandersetzung mit Spielen geboten werden. Mit den Angeboten des Projektes „Hauptsache Action“ wie LAN-Partys für Jugendliche, Minecraft für Mädchen, Let’s Play Führerschein, Spieletester-Workshops für Kinder und einem E-Sports-Wettbewerb für Jugendzentren möchte die LJS die faszinierenden und die problematischen Seiten der Nutzung von Computerspielen thematisieren.

Die Fortbildung soll Distanz zu dem Thema abbauen, Ängste aufgreifen und Möglichkeiten aufzeigen, Computerspiele in der eigenen pädagogischen Arbeit einzusetzen. Dazu können verschiedene Computerspiele vor Ort ausprobiert werden. Diese Erfahrungen sollen aufgegriffen werden, um den Zugang zu computerspielenden Kindern und Jugendlichen zu erleichtern.

15. Februar 2017
Seminar
€ 60,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Seminarzentrum Hannover

Anmeldung | Buchungsnummer: M1720

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(K)ein Platz für digitalen Hass und Diskriminierung

Was Jugendliche über Gewalt im Netz wissen müssen

Das Internet bietet viele Möglichkeiten, Aggressionen freien Lauf zu lassen. Hasskommentare, Diskriminierung und Shitstorms sind weit verbreitet. Es scheint, dass in der digitalen Kommunikation die Grundregeln des sozialen Miteinanders manchmal außer Kraft gesetzt sind. Die fehlende Kontrolle durch die Betreiber von sozialen Netzwerken kann zu diesem Phänomen beitragen. Aber auch die Möglichkeiten der Nutzer, die eigene Identität zu verschleiern, kann so ein Verhalten fördern.

Die Tagung geht der Frage nach, wie Jugendliche mit digitaler Gewalt konfrontiert sind und welche Folgen Hasskommentare und Mobbing für betroffene Mädchen und Jungen haben. Darüber hinaus werden Schutz- und Reaktionsmöglichkeiten vorgestellt und diskutiert. Dabei geht es um den Umgang mit Hasskommentaren gegenüber anderen, aber auch um die Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen selbst.

11. Mai
Tagung
€ 60,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Freizeitheim Vahrenwald, Hannover

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Wir können auch anders…

Ansätze für die Gewaltprävention in der Arbeit mit Gruppen

Nach einem Gewaltausbruch, wenn es gekracht hat oder wenn jemand ausgeflippt ist, geht es zuerst darum, die Beteiligten zu beruhigen und die Situation zu klären. Mindestens ebenso wichtig ist aber die Frage, wie es zu dem Ausbruch gekommen ist: Was ist vorher passiert? Was war der Auslöser?

Ausgangspunkt des Seminars sind aggressive Alltagssituationen in Gruppen. Die Betrachtung solcher Situationen kann helfen, Faktoren zu erkennen, die die eigenen Handlungsmöglichkeiten in Konfliktsituationen beeinflussen. Dabei geht es um die jeweils individuellen Einstellungen zu Konflikten und Gewalt und um das eigene Sicherheitsempfinden. Daran anschließend wird die Frage aufgegriffen, wie man auf kleine Probleme sinnvoll reagieren kann, um große Schwierigkeiten zu verhindern.

16. Mai und 7. Juni
Seminar, zweitägig
€ 120,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Seminarzentrum, Hannover

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Hauptsache Action – Die 3. Dimension

Digitale Spielewelten von Mädchen und Jungen

Computerspiele sind bei Mädchen und Jungen beliebt. Sie nutzen Online-Portale wie Spielaffe oder wünschen sich Sportsimulationsspiele wie Fifa, die Ego-Shooter Reihe Call of Duty, Minecraft oder das militärische Strategiespiel League of Legends. Aktuell begeistern sich Kinder und Jugendliche für Spielewelten, die im virtuellen dreidimensionalen Raum erlebbar sind. Dank der so genannten VR-Brillen ist ein Spielerlebnis möglich, das eine noch bessere Verschmelzung mit der virtuellen Welt ermöglicht.

Nicht alle Kinder erfahren im Elternhaus eine pädagogische Begleitung, wenn es um die Nutzungsdauer oder um den Inhalt der Spiele geht. Neben der Frage, wie die dargestellte Gewalt auf Kinder wirkt, sorgen sich viele Eltern auch darüber, ob ihr Kind nicht zu viel spielt und dafür Freundschaften, andere Hobbies oder die Schule vernachlässigt.

In der Jugendarbeit kann der Rahmen für die Auseinandersetzung mit Spielen geboten werden. Mit den Angeboten des Projektes „Hauptsache Action“ wie LAN-Partys für Jugendliche, Minecraft für Mädchen, Let’s Play Führerschein, Spieletester-Workshops für Kinder und einem E-Sports-Wettbewerb für Jugendzentren möchte die LJS die faszinierenden und die problematischen Seiten der Nutzung von Computerspielen thematisieren.

Die Fortbildung soll Distanz zu dem Thema abbauen, Ängste aufgreifen und Möglichkeiten aufzeigen, Computerspiele in der eigenen  pädagogischen Arbeit einzusetzen. Dazu können verschiedene Computerspiele vor Ort ausprobiert werden. Diese Erfahrungen sollen aufgegriffen werden, um den Zugang zu computerspielenden Kindern und Jugendlichen zu erleichtern.

30. August
Seminar
€ 60,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Seminarzentrum, Hannover

Anmeldefrist abgelaufen

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Projekt Elterntalk

Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) bietet seit Jahren Elternveranstaltungen zu Medienthemen an. Insbesondere Eltern mit Migrationsgeschichte werden mit diesen Angeboten angesprochen. Das Projekt Elterntalk ist ein dezentrales Projekt an mittlerweile 20 Standorten in Niedersachsen, das Eltern miteinander ins Gespräch bringen möchte.

FAQs

FAQ

Unsere Kinder berichten aus ihrer Grundschule, dass zwei ältere Jungen dort regelmäßig jüngeren Kindern auf der Toilette auflauern und sie dazu zwingen, ihren Penis anzufassen. Wir fragen uns, was dagegen unternommen werden kann, weil die beiden Jungen ja selbst noch Kinder sind.

Auch Kinder können sich sexuell übergriffig verhalten. Sie überschreiten dabei die Grenzen anderer Kinder mit Gewalt, Manipulation oder indem sie das Machtgefälle zwischen älteren und jüngeren Kindern ausnutzen. Der Grund kann sexuelle Neugier sein, aber auch der Wunsch, andere Kinder zu demütigen. Und es ist auch denkbar, dass übergriffige Kinder selbst in einem anderen Kontext Missbrauch erleben oder erlebt haben und diese Erfahrung mit Übergriffen ausagieren. So oder so sind sexuelle Handlungen von Kindern gegen den Willen eines anderen Kindes ein Problem, das Erwachsene immer ernst nehmen müssen. Die Lehrkräfte sollten reagieren, die Attacken unterbinden und deutlich machen, dass so ein Verhalten Unrecht ist. Ebenso können Eltern ihre – betroffenen — Kinder darin bestärken, dass es richtig ist, sich gegen solche Übergriffe zu wehren und sich darüber bei den Lehrkräften zu beschweren. Betroffene Kinder sollten also Rückhalt und Entlastung bekommen. Für übergriffigen Kinder ist die klare Botschaft wichtig, dass so ein Verhalten Unrecht ist und nicht geduldet wird. Welche Reaktionen im Einzelfall sinnvoll sind, können Schulen darüber hinaus mit spezialisierten Fachstellen klären: Möglicherweise brauchen betroffene und übergriffige Kinder professionelle Unterstützung.


Mein Sohn (15 Jahre) geht seit längerem viermal in der Woche ins Fitnessstudio. Sein Taschengeld gibt er für Pillen und Pulver aus, die wie Nahrungsergänzungsmitel für Sportler*innen aussehen. Sind diese Produkte für Jugendliche überhaupt erlaubt?
Mein Sohn (17 Jahre) will mit anderen zusammen an Spielautomaten daddeln und meint, wenn seine älteren Freunde dabei sind, dass er das darf.
Influencer*innen haben einen schlechten Einfluss auf meine Tochter (13): Sie steht stundenlang vorm Spiegel und braucht ständig Geld für neue Klamotten. Soll ich ihr das Anschauen solcher Videos verbieten?
Mein Sohn (17 Jahre) möchte unbedingt mit seinen Freunden zu einem Gangsta-Rap-Konzert von „50 Cent“. Ich aber finde diese Musik zu aggressiv und zu diskriminierend und möchte es ihm nicht erlauben. Wir streiten uns deswegen und er meint, ich könne ihm den Besuch sowieso nicht verbieten. Stimmt das?
Mein 9-jähriger Sohn möchte unbedingt das Buch „Krakonos – ein Sagenwesen in einer Hightechwelt“ lesen. Auf dem Buchrücken steht „ab 11 Jahren“. Darf mein Kind das Buch trotzdem lesen?
Der 19-jährige Fußballtrainer der Jugendmannschaft unseres 14-jährigen Sohnes hat den Jungen Pornovideos weitergeleitet. Die Jungen aus der Mannschaft finden das gar nicht schlimm, aber wir fragen uns: Darf er das?
Meine Tochter (13) hat vermehrt Schnittwunden an den Unterarmen. Ich glaube, sie verletzt sich selbst. Was kann ich dagegen tun?
Mein 14-jähriger Sohn möchte sich mit einem Ferienjob etwas Geld verdienen. Worauf muss ich achten?
Darf mein 15-jähriger Sohn in einer Kneipe die dort übertragenen Fußballspiele anschauen?
Wie lange darf sich mein Sohn, 14 Jahre alt, in unserer Dorfkneipe aufhalten?
Aufenthalt in Gaststätten (§ 4 JuSchG)

Gewalt

Unsere Kinder berichten aus ihrer Grundschule, dass zwei ältere Jungen dort regelmäßig jüngeren Kindern auf der Toilette auflauern und sie dazu zwingen, ihren Penis anzufassen. Wir fragen uns, was dagegen unternommen werden kann, weil die beiden Jungen ja selbst noch Kinder sind.
In der Schule unserer Kinder wird aktuell ein Schutzkonzept gegen Gewalt entwickelt. Gibt es gesetzliche Grundlagen dafür?
Unsere Kinder (13 und 15 Jahre) nutzen diverse Gruppenchats für Schule und Sport. Dort werden manchmal von anderen Kindern Dateien geteilt, die wir sehr schlimm finden: Gewaltfilme, Hakenkreuz-Sticker oder Nacktbilder. Machen die Kinder sich nicht sogar strafbar, wenn sie solche Inhalte auf dem Smartphone haben?
Unsere Tochter (15) provoziert uns mit ausländerfeindlichen Äußerungen. Außerdem nutzt sie im Internet Seiten von rechten Gruppen. Macht sie sich damit strafbar? Oder machen wir uns strafbar, wenn wir das nicht verhindern?
Wie kann ich mit unseren Kinder (10 und 12) über Cybergrooming  reden, ohne sie zu verängstigen?
Was hat Hate Speech mit Jugendschutz zu tun?
Mein Sohn berichtete von einem Shitstorm gegen ein Mädchen, die auf YouTube ein selbstgemachtes Beauty-Video veröffentlicht hat. Die Kommentare haben mich geschockt.Was kann man dagegen tun?
Mein Sohn bekommt seit einigen Wochen immer wieder unfreundliche und beleidigende Nachrichten per WhatsApp. Welche Möglichkeiten gibt es, ihn vor diesem Cyber-Mobbing zu schützen?
Zwei Mädchen aus meiner Klasse grapschen mir fast jeden Tag an den Po und machen Sprüche dazu.
Mache ich mich strafbar, wenn ich Gewaltbilder auf dem Handy habe?

Medien

Ich habe in der Presse gelesen, dass nun auch In-Game-Käufe bei der Alterskennzeichnung digitaler Spiele berücksichtig werden, ist das richtig?
Wenn mein 11-jähriger Sohn aus der Schule kommt, geht es nur um Netflix-Serie „Squid Game“. Er fragt mich ständig, ob er die Sendung – wie angeblich viele andere Kinder aus seiner Klasse – auch gucken darf. Wie soll ich mich verhalten?
Das Zocken unserer Söhne (10 und 12 Jahre alt) zeitlich zu begrenzen, stellt uns fast täglich vor Herausforderungen. Nun haben wir gehört, dass wir die Spielzeiten auch auf der Spielkonsole begrenzen können. Wissen Sie, wie das funktioniert?
Mein Sohn (13 Jahre alt) will unbedingt „Fortnite“ spielen. Soweit ich weiß, ist das Spiel für sein Alter noch gar nicht erlaubt oder irre ich mich da?
Mein Mann und ich sind uns nicht einig, ob wir unserem dreijährigen Sohn schon den Zugang zu Spiele-Apps auf dem Tablet ermöglichen sollten.
Mein Sohn (13 Jahre alt) und sein Freund spielen immer wieder Computerspiele mit der virtuellen Brille vor den Augen. Ist das gefährlicher als die herkömmlichen Computerspiele?
Ich ärgere mich über die in den Spiele-Apps enthaltene Werbung, weil dort für Action-Spiele geworben wird, die für meinen 8-jährigen Sohn nicht erlaubt sind. Was kann man dagegen tun? (Vater, 43 Jahre alt)
In den Medien wird immer wieder davor gewarnt, dass die Kamera am Laptop, Smartphone oder Tablet gehackt wird, um fremde Personen auszuspionieren. Ich mache mir Sorgen, dass auch meine 12-jährige Tochter in ihrem Kinderzimmer gefilmt werden könnte. Was kann ich tun?
Ich habe mitbekommen, dass meine Tochter (15) und ihr Freund (17) sich nackt fotografieren und sich die Bilder über WhatsApp zuschicken. Ist das überhaupt erlaubt?
Darf meine Tochter, 10 Jahre, mit ihrer Freundin und deren Mutter einen Film im Kino angucken, der ab 12 Jahren freigegeben ist?
Mein Sohn, 14 Jahre alt, verbringt jeden Tag mindestens vier Stunden mit digitalen Spielen. Wenn ich ihn auffordere das Spiel zu beenden, geraten wir ständig in Streit. Woran erkenne ich, ob er eventuell „computerspielsüchtig“ ist?
Mit meiner Tochter, 12 Jahre alt, habe ich WhatsApp aus dem Google Play Store auf ihr Handy geladen. Dort bin auf die Angabe „USK ab 0 Jahren“ gestoßen, der Anbieter wiederum lässt erst eine Nutzung ab 13 Jahren zu. Welches Alter gilt denn nun?
Darf meine Tochter Lena, 10 Jahre alt, mit ihrer Freundin und deren Mutter einen Film angucken, der ab 12 Jahren freigegeben worden ist?
Welche Freigaben gibt es bei Computerspielen?
Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen (§ 11 JuSchG) Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen (§ 14 JuSchG)
In Kaufhäusern findet man immer wieder Bereiche, in denen die Kinder Computerspiele ausprobieren können. Dürfen dort alle Spiele zum Testen zur Verfügung gestellt werden?
Kann ich meinem 17-jährigen Sohn eine Einverständniserklärung unterschreiben, mit der er auf einer LAN-Party Spiele spielen darf, die eine Alterskennzeichnung „Freigegeben ab 18 Jahren” bekommen haben?
Bildschirmspielgeräte (§ 13 JuSchG)

Sucht

Meine Tochter (16 Jahre) nutzt CBD-Öl – sie sagt sie fühle sich damit fitter. Hat CBD-Öl eine berauschende Wirkung und ist es überhaupt legal?
Mein Sohn (16) raucht regelmäßig Cannabis und behauptet, dass eine geringe Menge nicht verboten ist, stimmt das?
Meine Tochter (14) hat große Angst davor zuzunehmen. Sie zählt beim Essen immer alle Kalorien – muss ich mir Sorgen machen, dass sie eine Essstörung hat?
Darf mein Sohn, 17 Jahre alt, Shiazo-Dampfsteine in einer Shisha Bar rauchen?
Macht sich mein Sohn (15 Jahre) strafbar, wenn er Alkohol kauft?
Meine 16-jährige Tochter möchte sich unbedingt ein Tattoo stechen lassen. Darf sie das?
Darf mein 15-jähriger Sohn in einer Kneipe die dort übertragenen Fußballspiele anschauen?
 Shisha oder E-Shisha?  Worin liegen die Unterschiede?
 Ab welchem Alter darf ich (16 Jahre alt) Alcopops trinken?
 Darf ich (15 Jahre alt) Wasserpfeife rauchen?
Darf meine Tochter, 17 Jahre alt, Alcopops trinken?
Alkoholische Getränke (§9 JuSchG) – Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln
Mein Sohn, 15 Jahre, raucht heimlich bei Freunden, was kann ich tun?
Mein 15-jähriger Sohn hat mit seinen Freunden (15 und 16 Jahre) Wasserpfeife geraucht und behauptet, das sei kein Tabak. Stimmt das?
Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

Sexualität

Mein Sohn (16) hat mir erzählt, dass er manchmal von seinen Freunden Pornofilme und -Clips geschickt bekommt. Ich habe gehört, dass Pornos erst ab 18 Jahren erlaubt sind – macht er sich strafbar, wenn er sich das anschaut?
Unsere Tochter ist acht Jahre alt und geht in die dritte Klasse. An ihrer Grundschule soll jetzt ein Präventionsprogramm gegen sexuellen Missbrauch durchgeführt werden. Wir finden das viel zu früh! Müssen Kinder in dem Alter wirklich schon mit solchen Informationen konfrontiert werden?
In der Kita, in der mein Kind betreut wird, ist ein sexualpädagogisches Konzept geplant – was soll das?
Influencer*innen haben einen schlechten Einfluss auf meine Tochter (13): Sie steht stundenlang vorm Spiegel und braucht ständig Geld für neue Klamotten. Soll ich ihr das Anschauen solcher Videos verbieten?
Der Freund (15) meiner Tochter (16) möchte bei uns übernachten – darf ich das überhaupt erlauben? Was ist, wenn die beiden Sex miteinander haben?
Meine 16-jährige Tochter ist in einer stationären Einrichtung für kognitiv beeinträchtigte Jugendliche untergebracht. Nun stellt sich die Frage, ob ihr die Pille verschrieben werden soll, obwohl sie sich nicht für Sex zu interessieren scheint.
Als Vater einer 11-jährigen Tochter frage ich mich, was ich gegen die Werbung von „Eis.de“ tun kann, die tagsüber gezeigt wird. Ich finde es unverantwortlich, dass Werbung für Sexspielzeug im Fernsehen gesendet wird.
Darf mein 14-jähriger Sohn schon Sex haben?
Müssen Eltern einwilligen, wenn ihre Tochter die Pille haben möchte?
Kann ich mich mit dem HI-Virus anstecken, wenn ich dieselbe Toilette benutze wie jemand, der positiv ist?

Elterntalk

Meine Mutter möchte meine Tochter (8) ständig küssen, aber meine Tochter möchte das nicht. Was kann ich als Mutter tun?
Wenn ich meinen Sohn (2) bade, interessiert er sich für sein Geschlechtsteil. Wie soll ich das vor ihm benennen?
Meine fünfjährige Tochter würde am liebsten den ganzen Tag nur Nudeln und Süßigkeiten essen. Worauf muss ich achten, damit meine Tochter gesund aufwächst? Und wie viele Süßigkeiten sind ok?
Bei unseren türkischen Familienfesten kommen viele Erwachsene und Kinder zusammen. Es ist üblich, dass das türkische Fernsehprogramm nebenher läuft. Worauf muss ich achten, wenn die Kinder fernsehen wollen?

Jugendarbeitsschutzgesetz

Mein Sohn (13) geht in die 7. Klasse und möchte sein Schulpraktikum im Kindergarten machen. Die Schule sagt, die Schüler*innen müssen jeden Tag 8 Stunden arbeiten. Ist das eigentlich erlaubt?
Wir haben einen eigenen Bauernhof und bald steht die Ernte an. Darf meine Tochter (14) dabei mitarbeiten? Sie würde uns so gerne helfen.
Meine Tochter (14) findet Kinder total großartig und würde so gerne babysitten. Ist das eigentlich erlaubt? Worauf muss meine Tochter achten?
Mein Sohn (13) liebt es, Fußball zu spielen. Er würde gerne die F-Jugend in unserem Fußballverein ehrenamtlich mittrainieren. Darf mein Sohn sich ehrenamtlich engagieren?
Meine Tochter (15) möchte die ganzen Sommerferien Vollzeit arbeiten. Ist das arbeitsrechtlich erlaubt?


Mein Sohn (15 Jahre) geht seit längerem viermal in der Woche ins Fitnessstudio. Sein Taschengeld gibt er für Pillen und Pulver aus, die wie Nahrungsergänzungsmitel für Sportler*innen aussehen. Sind diese Produkte für Jugendliche überhaupt erlaubt?

Der Erwerb von Nahrungsergänzungsmiteln ist an kein Mindestalter gebunden. Das heißt jedoch nicht, dass diese grundsätzlich unbedenklich sind. Im Gegenteil: Vor allem die Produkte mit vielversprechenden Werbeslogans zu raschem Muskelaufbau und/oder schneller Fetverbrennung aus diversen Online-Shops wirken im besten Fall nicht so, wie versprochen – im schlechtesten Fall gehen mit der Einnahme ernsthafte Gesundheitsrisiken einher. Letzteres liegt daran, dass diese Produkte (vor allem, wenn sie aus dem Ausland bezogen werden) keinerlei Kontrollen unterliegen und häufig gepanscht sind. Gefunden wurden hier bspw. verbotene Dopingsubstanzen oder Arzneimitel mit teils massiven Nebenwirkungen. Deshalb warnen Verbraucherzentralen seit Jahren vor der Einnahme solcher Produkte, informieren über Inhaltsstoffe und deren Wirkung:

Ihren Sohn wird das eventuell nicht so sehr beeindrucken, wie Sie – weil er mit seiner Körperoptimierung beschäftigt ist und mit seinen Social Media Vorbildern vergleicht. Diese geben Tipps und bieten Orientierung in einer Phase, in der bei Jugendlichen vieles im Umbruch ist: viele sind unzufrieden mit den Veränderungen ihres Körpers und erhalten durch die Tipps und Trainingskonzepte das Gefühl, einen Teil der Kontrolle über ihre Körper zurückzubekommen.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Sohn und seine Ziele ernst nehmen; Nutzen Sie das Interesse Ihres Sohnes und schauen Sie gemeinsam, was eine gesunde und ausgewogene Ernährung ausmacht. Informationen zum Thema körperliche Entwicklung können zudem helfen, ihm aufzuzeigen, was sein Körper gerade braucht und was ihm schadet.

Hinweise zu Schönheitsidealen und Entwicklungsaufgaben finden Sie hier:


Mein Sohn (17 Jahre) will mit anderen zusammen an Spielautomaten daddeln und meint, wenn seine älteren Freunde dabei sind, dass er das darf.

Nein, das darf er nicht. Und auch seine Freunde dürfen – zumindest in Niedersachsen – erst in Spielhallen gehen, wenn sie 21 Jahre alt sind. Das Gesetz ist eindeutig: Glücks- und Geldgewinnspiele sind für Kinder und Jugendliche verboten. Bereits der Zutritt zu Orten mit den Automaten (Geräte zum Geld gewinnen) – wie z. B. Spielhallen oder Spielcafés – ist für alle unter 21 Jahren ausnahmslos untersagt. Daran können auch die Eltern nichts ändern, selbst wenn sie mitgehen würden.

Für Jugendliche sind vorübergehende Freizeit- und Unterhaltungsangebote erlaubt, wie z. B. der Besuch von Jahrmärkten, Volks- oder Schützenfesten. Sie unterscheiden sich von Spielhallen, weil diese Feste nicht dauerhaft besucht werden können und die Gewinnmöglichkeiten nur von geringem Wert sind.


Influencer*innen haben einen schlechten Einfluss auf meine Tochter (13): Sie steht stundenlang vorm Spiegel und braucht ständig Geld für neue Klamotten. Soll ich ihr das Anschauen solcher Videos verbieten?

Ein Verbot wäre vermutlich schwer umsetzbar und würde auch wenig nützen. Influencer*innen sind gerade für Jugendliche aktuell wichtige Vorbilder. Mit ihren teilweise klar formulierten Tipps bieten sie Orientierung in einer Phase, in der bei den Jugendlichen vieles im Umbruch ist: Die Pubertät ist herausfordernd, spannend und anstrengend zugleich. Viele Mädchen und Jungen sind zudem unzufrieden mit den Veränderungen ihres Körpers und erhalten durch das Befolgen der „dos“ und „dont’s“ ihrer Stars das Gefühl, einen Teil der Kontrolle zurückzubekommen.

Insofern wäre ein Verbot Ihrerseits wahrscheinlich kontraproduktiv und könnte dazu führen, dass Ihre Tochter sich bei diesen Themen gar nicht mehr an Sie wendet. Sinnvoller ist es, dass Ihre Tochter lernt, die Medieninhalte zu hinterfragen. Bspw. kann ein gemeinsamer Blick auf gezeigte Produkte und darauf, wie Influencer*innen damit viel Geld verdienen, helfen, diese Art von Werbung zu entzaubern. Auch ein Blick auf die Darstellung von Frauen und Männern hinsichtlich ihres Aussehens, Kleidung und Tätigkeiten kann dazu anregen einengende Geschlechterstereotype zu erkennen.

Weitere Hinweise und Informationen zu Körperkult, Essen und Ernährung, Tattoo, Piercing und Co und Bewegung, Sport und Fitness finden Sie auf der Projekt-Website Der optimale Körper.


Mein Sohn (17 Jahre) möchte unbedingt mit seinen Freunden zu einem Gangsta-Rap-Konzert von „50 Cent“. Ich aber finde diese Musik zu aggressiv und zu diskriminierend und möchte es ihm nicht erlauben. Wir streiten uns deswegen und er meint, ich könne ihm den Besuch sowieso nicht verbieten. Stimmt das?

Das hängt von der Altersfreigabe ab, die im Einzelfall von der zuständigen Behörde bzw. dem Jugendamt geprüft werden muss. Sie schätzen ein, ob ein Gefahrenpotenzial für Jugendliche besteht. Berücksichtigt werden dabei z. B. die Größe der Veranstaltung, ob Musik mit verstörenden Liedtexten gespielt wird, gewaltverherrlichende oder pornografische Darstellungen zu sehen sind oder ob vermutet werden muss, dass Drogen gehandelt werden könnten.
Werden Vorgaben auferlegt, müssen diese vom Veranstalter deutlich sichtbar bekannt gemacht werden. Am besten erkundigen Sie sich als Mutter beim Veranstalter oder beim Vorverkauf, ob solche jugendschutzrechtlichen Auflagen bestehen wie Altersbegrenzungen oder besondere Lärmschutz- oder Sicherheitsauflagen.


Mein 9-jähriger Sohn möchte unbedingt das Buch „Krakonos – ein Sagenwesen in einer Hightechwelt“ lesen. Auf dem Buchrücken steht „ab 11 Jahren“. Darf mein Kind das Buch trotzdem lesen?

Die Altersangaben auf Büchern sind Empfehlungen der jeweiligen Verlage, die keinen einheitlichen Kriterien unterliegen. Gesetzlich vorgeschriebene Altersfreigaben gibt es weder für Bücher, Musik, Comics oder Hörbücher.
Im Gegensatz dazu regelt das Jugendschutzgesetz, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche Zugang zu Filmen und Computerspielen in der Öffentlichkeit erhalten dürfen. Für Kinofilme legt die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle für Filmwirtschaft) die Alterskennzeichen fest, für Computerspiele ist die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) zuständig.

Welche Bücher, Filme oder Computerspiele Kinder zu Hause nutzen dürfen, entscheiden die Eltern (Elternprivileg). Bei der Verarbeitung von Medieninhalten ist das Alter und der jeweilige Entwicklungsstand entscheidend. Von großer Bedeutung ist es ebenfalls, wie sensibel ein Kind ist. Mütter und Väter kennen ihre Kinder am besten und können einschätzen, wie diese den Konsum verschiedener Medien und Inhalte verarbeiten.

Um eine geeignete Auswahl zu treffen, können sich Eltern im Vorfeld über das Buch, beispielsweise bei der Akademie für Leseförderung Niedersachsen informieren.

Mit den Kindern in einem guten Austausch zu bleiben ist wichtig. Wenn Kinder von ihren Geschichten erzählen, lernen sie besser mit dem Erlebten umzugehen.




Der 19-jährige Fußballtrainer der Jugendmannschaft unseres 14-jährigen Sohnes hat den Jungen Pornovideos weitergeleitet. Die Jungen aus der Mannschaft finden das gar nicht schlimm, aber wir fragen uns: Darf er das?

Pornografische Inhalte sind für Jugendliche verboten. Das Strafgesetz (§ 184) regelt, dass solche Inhalte grundsätzlich nur Personen über 18 Jahren zugänglich gemacht werden dürfen. Dahinter steht der Gedanke, dass für Jugendliche und Kinder die Gefahr besteht, dass es ihnen schaden kann, weil sie die Darstellungen nicht einordnen und verarbeiten können. Es besteht die Sorge, dass die sexuell aufgeladenen Bilder die Beziehung zum eigenen Körper, die Wahrnehmung eigener Grenzen oder den Umgang mit anderen beeinträchtigen können.

Die Realität ist jedoch: Viele Jugendliche haben Kontakt mit Pornografie, oft aus Neugier, häufig ungewollt und ungeplant, indem sie pornographische Inhalte über das Handy weitergeleitet bekommen oder im Internet plötzlich auf entsprechenden Seiten landen. Problematisch daran ist u. a., wenn Jugendliche aus Scham oder Angst vor Bestrafung mit der Verarbeitung der Inhalte allein bleiben.

Der Trainer hat sich mit dem Versenden der Videos strafbar gemacht. Sprechen Sie mit den Leitungspersonal im Verein über diesen Vorgang – dort liegt die Verantwortung, das zu unterbinden und Konsequenzen zu ziehen.



Meine Tochter (13) hat vermehrt Schnittwunden an den Unterarmen. Ich glaube, sie verletzt sich selbst. Was kann ich dagegen tun?

So unterschiedlich die Formen von Selbstverletzungen (Schnitt-, Biss- und Brandwunden) sind, so unterschiedlich können auch die Ursachen von selbstverletzendem Verhalten sein. Ein Teil der Jugendlichen probiert das „Ritzen“ aus Neugier aus oder imitiert es, weil die beste Freundin, jemand aus dem Freundeskreis oder jemand Prominentes es tut.

Stellen die Selbstverletzungen nicht nur eine Nachahmung dar, haben sie für betroffene Jugendliche oftmals eine entlastende Funktion. Im Umgang mit unangenehmen Gefühlen und innerer Anspannung können sie den Versuch einer Bewältigungsstrategie darstellen. Zugleich kann auch ein Ruf nach Aufmerksamkeit und Hilfe dahinterstehen.

Grundsätzlich sollte selbstverletzendes Verhalten nicht ignoriert oder verharmlost werden.

Hierzu empfiehlt es sich, das Thema so früh wie möglich offen und respektvoll anzusprechen. Drücken Sie Ihre Besorgnis aus, bieten Sie Hilfe und Unterstützung an. Wichtig ist, im Kontakt miteinander zu bleiben. Vorwürfe oder Schuldzuweisungen sollten vermieden werden, ebenso wie der Aufbau von Druck, wenn Ihr Kind nicht mit Ihnen darüber sprechen möchte. Selbstverletzendes Verhalten ist ein emotionales Thema, welches darauf hinweisen kann, dass Ihr Kind mit dem Sprechen über Emotionen Schwierigkeiten haben könnte. Erfahrungen zeigen, dass ein ehrliches Interesse an den Gefühlen und dem Erleben Ihres Kindes eine offene Gesprächsatmosphäre schafft. In einem ersten Schritt ist es ratsam, dass Sie sich selbst Klarheit über Ihre eigene Gefühlswelt verschaffen. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Diese finden Sie beispielsweise hier:

www.telefonseelsorge.de

www.bke-elternberatung.de

Hilfreich ist es zudem, sich über selbstverletzendes Verhalten zu informieren, um so das Verhalten Ihrer Tochter besser zu verstehen. Informationen zum Thema finden Sie auf:

www.rotetraenen.de

www.rotelinien.de



Mein 14-jähriger Sohn möchte sich mit einem Ferienjob etwas Geld verdienen. Worauf muss ich achten?

Ihr Sohn darf nur leichte Arbeiten wie Zeitung austragen, Babysitting oder Nachhilfe geben übernehmen. Und das auch nur maximal 2 Stunden am Tag in der Zeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) regelt, dass Kinder, die jünger als 13 Jahre sind, überhaupt nicht arbeiten dürfen. Im Alter von 13 bis 15 Jahren dürfen Kinder mit der Einwilligung der Eltern leichte Tätigkeiten übernehmen. Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche bereits Vollzeit jobben, allerdings nur 4 Wochen im Jahr in den Ferien und in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sogar bis 22 Uhr (z.B. in einer Gaststätte) jobben.

Eltern müssen bei einem Schülerjob immer einwilligen. Das kann z. B. so aussehen:

Ich, Martin Mustermann, als Erziehungsberechtigter, bin damit einverstanden, dass mein Sohn Martin Mustermann bei der Firma XYZ GmbH im Rahmen eines Nebenjobs als Zeitungsverteiler tätig ist.
Datum, Unterschrift


Darf mein 15-jähriger Sohn in einer Kneipe die dort übertragenen Fußballspiele anschauen?

Nein, grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren nicht länger allein in Gaststätten oder Biergärten aufhalten – auch nicht, wenn Fußball übertragen wird. (§ 4 JuSchG)

Wenn Sie als Elternteil bzw. als personensorgeberechtigte Person gemeinsam mit Ihrem Sohn ein Spiel in einer Kneipe anschauen, ist das erlaubt.

Sie können aber auch eine volljährige Person beauftragen, Ihren Sohn – zum Beispiel für die Übertragung eines Spieles – zu begleiten und zu beaufsichtigen.

Mit einer entsprechenden – von den Eltern unterschriebenen – Bescheinigung ist somit eine erziehungsberechtigte Person für die Aufsicht des Minderjährigen zuständig. (§ 1 JuSchG)

Für ein „Public Viewing“ an öffentlichen Plätzen gibt es keine eindeutige Regelung. Die zuständigen Jugendämter können genauere Auskunft zu den einzelnen Veranstaltungsstätten geben.

» Formular Erziehungsbeauftragung



Wie lange darf sich mein Sohn, 14 Jahre alt, in unserer Dorfkneipe aufhalten?

Wenn Ihr Sohn in Begleitung eines Elternteils oder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person ist, darf er sich dort unbegrenzt lange aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ansonsten nur zwischen 5 Uhr und 23 Uhr in einer Gaststätte aufhalten, wenn sie dort eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich nehmen, nicht aber, um damit den Aufenthalt in einer Gaststätte zu rechtfertigen.



Aufenthalt in Gaststätten (§ 4 JuSchG)

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person.


Gewalt


Unsere Kinder berichten aus ihrer Grundschule, dass zwei ältere Jungen dort regelmäßig jüngeren Kindern auf der Toilette auflauern und sie dazu zwingen, ihren Penis anzufassen. Wir fragen uns, was dagegen unternommen werden kann, weil die beiden Jungen ja selbst noch Kinder sind.

Auch Kinder können sich sexuell übergriffig verhalten. Sie überschreiten dabei die Grenzen anderer Kinder mit Gewalt, Manipulation oder indem sie das Machtgefälle zwischen älteren und jüngeren Kindern ausnutzen. Der Grund kann sexuelle Neugier sein, aber auch der Wunsch, andere Kinder zu demütigen. Und es ist auch denkbar, dass übergriffige Kinder selbst in einem anderen Kontext Missbrauch erleben oder erlebt haben und diese Erfahrung mit Übergriffen ausagieren. So oder so sind sexuelle Handlungen von Kindern gegen den Willen eines anderen Kindes ein Problem, das Erwachsene immer ernst nehmen müssen. Die Lehrkräfte sollten reagieren, die Attacken unterbinden und deutlich machen, dass so ein Verhalten Unrecht ist. Ebenso können Eltern ihre – betroffenen — Kinder darin bestärken, dass es richtig ist, sich gegen solche Übergriffe zu wehren und sich darüber bei den Lehrkräften zu beschweren. Betroffene Kinder sollten also Rückhalt und Entlastung bekommen. Für übergriffigen Kinder ist die klare Botschaft wichtig, dass so ein Verhalten Unrecht ist und nicht geduldet wird. Welche Reaktionen im Einzelfall sinnvoll sind, können Schulen darüber hinaus mit spezialisierten Fachstellen klären: Möglicherweise brauchen betroffene und übergriffige Kinder professionelle Unterstützung.


In der Schule unserer Kinder wird aktuell ein Schutzkonzept gegen Gewalt entwickelt. Gibt es gesetzliche Grundlagen dafür?

Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zum Erziehungsauftrag der Schule. Schutzkonzepte gegen Gewalt – sie werden auch Kinderschutzkonzepte, Gewaltschutzkonzepte oder Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt genannt – sollen dazu beitragen, dass Schulen „sichere Orte für Kinder und Jugendliche“ sind. Zu Schutzkonzepten gehören deshalb Fortbildungen für Lehrkräfte ebenso, wie Informationen für Eltern und Schüler*innen. Informationen für Eltern, Kinder und Jugendliche haben zum Ziel, das Recht auf Schutz und Sicherheit in der Schule zu verdeutlichen. Außerdem sollen sie das Vorgehen der Schule und die Ansprechpartner*innen für solche Fälle bekannt machen, in denen es zu Grenzverletzungen, Übergriffen oder Gewalt gekommen ist. Schutzkonzepte werden im Idealfall von der Schule unter Beteiligung von Eltern und Schüler*innen und mit der Expertise von externen Fachleuten entwickelt.
Aktuell hat die Kultusministerkonferenz einen Leitfaden veröffentlicht, der Schulen dabei unterstützen soll, ein Schutzkonzept einzuführen oder ihr bestehendes Schutzkonzept auszubauen. Informationen dazu finden Sie u. a. auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz und und auf einer Informationsseite des Landes Niedersachsen.


Unsere Kinder (13 und 15 Jahre) nutzen diverse Gruppenchats für Schule und Sport. Dort werden manchmal von anderen Kindern Dateien geteilt, die wir sehr schlimm finden: Gewaltfilme, Hakenkreuz-Sticker oder Nacktbilder. Machen die Kinder sich nicht sogar strafbar, wenn sie solche Inhalte auf dem Smartphone haben?

Ja. Bei illegalen Inhalten ist nicht nur das Herunterladen und Versenden eine Straftat, sondern auch der Besitz. Das bedeutet: Wer Bilder oder Filme auf dem Handy hat, die mit Gewalt, Rechtsextremismus oder mit sexuellem Missbrauch zu tun haben, kann dafür bestraft werden. Problematisch sind z. B. Filme, die zeigen, wie Menschen oder Tiere gequält werden, Memes mit rassistischen Inhalten und Nazi-Symbolen oder Fotos und Filme, in denen Kinder sexualisiert dargestellt oder missbraucht werden. Strafbar sind solche Inhalte unabhängig davon, ob sie gewollt oder ungewollt auf dem eigenen Smartphone gelandet sind.

Wer solche Inhalte bekommt, darf sie also auf keinen Fall weiterleiten, denn auch das ist eine Straftat. Löschen und den Absender blockieren ist in manchen Fällen eine Lösung. Wenn es um sexuellen Missbrauch geht, sollte jedoch auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet werden, um Ermittlungen zu ermöglichen. https://online-strafanzeige.de/

Das Strafrecht gilt ab 14 Jahren. Wenn jüngere Kinder strafbare Inhalte auf dem Handy haben, schaltet die Polizei in der Regel das Jugendamt ein.

Und es ist sinnvoll, mit Kindern und Jugendlichen über den eigenen Schutz zu sprechen: In Messenger Diensten lässt sich in der Regel einstellen, dass Inhalte nicht automatisch heruntergeladen werden, wenn jemand aus der Gruppe sie teilt. So kann man aktiv verhindern, dass strafbare Dateien auf dem eigenen Handy gespeichert sind.


Unsere Tochter (15) provoziert uns mit ausländerfeindlichen Äußerungen. Außerdem nutzt sie im Internet Seiten von rechten Gruppen. Macht sie sich damit strafbar? Oder machen wir uns strafbar, wenn wir das nicht verhindern?

Strafbar sind in Deutschland mehrere Symbole, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung stehen (Strafgesetzbuch § 86a). Dazu gehört z.B. das Hakenkreuz, Abzeichen der SS oder Grußformeln wie „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“. Strafbar macht man sich, wenn man solche Symbole „verbreitet“, also in der Öffentlichkeit zeigt oder in einem Netzwerk postet. Das gilt auch für Musik oder Filme, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert worden sind, weil sie rechtsextremistisches Gedankengut enthalten. Strafbar sind außerdem öffentliche Äußerungen, die bestimmte Gruppen verunglimpfen, sie zum Beispiel als „Ungeziefer“ oder „Untermenschen“ bezeichnen oder zu Gewalt oder Hass aufrufen (Strafgesetzbuch § 130). Wenn es um solche Inhalte geht, sollten Eltern eingreifen. Denn Ihre Tochter würde sich strafbar machen, wenn sie z.B. verbotene Symbole auf ihrer Kleidung trägt oder als Profilbild nutzt. Als Eltern sind Sie verpflichtet, kriminelle Handlungen Ihrer Tochter zu verhindern (Strafgesetzbuch § 171), Sie sollten NS-Symbole oder indizierte Medien also verbieten. Sie sind aber nicht verpflichtet, Ihre Tochter selbst anzuzeigen, wenn sie sich nicht daran hält.

Verbote allein sind in der Regel aber keine ausreichende Lösung. Wenn Jugendliche sich mit rechtsextremistischen Inhalten beschäftigen, sollten Eltern dieses Interesse auf jeden Fall ansprechen und offen für eine Auseinandersetzungen darüber sein. Versuchen Sie, dem Grund für das Interesse auf die Spur zu kommen. Wenn Ihr Kind Positionen vertritt, die Sie ablehnen, machen Sie deutlich, dass Sie solche Inhalte zwar ablehnen – aber nicht Ihr Kind als Person insgesamt.


Wie kann ich mit unseren Kinder (10 und 12) über Cybergrooming  reden, ohne sie zu verängstigen?

Aufklärung ist auf jeden Fall richtig. Kinder sollten verstehen, dass Gesprächspartner in Chats oder Online-Spielen ihre Identität verschleiern können und nicht immer die sind, für die sie sich ausgeben. Es ist also wichtig, gegenüber Internetkontakten vorsichtig und zurückhaltend mit persönlichen Informationen zu sein. Nicht selten fühlen Kinder sich schuldig und befürchten Sanktionen, wenn sie unangenehme Online-Kontakte hatten. Um das zu verhindern, können Sie erklären, dass bei Übergriffen die Täter und nicht die Kinder verantwortlich sind.

Zu den typischen Täterstrategien bei Cybergrooming gehört es, eine Zeitlang viel Aufmerksamkeit für die Interessen eines Kindes vorzutäuschen, um sein Vertrauen zu gewinnen und eine Beziehung aufzubauen. Eltern sollten altersgemäß über diese Risiken sprechen und erklären, dass es Erwachsene gibt, die Kinder anschreiben, weil es ihnen um Sex geht. Manchmal geben sie sich dabei als Jugendliche aus. Wenn jemand viele übertriebene Komplimente macht oder sexuelle Themen anschneidet, ist das auf jeden Fall ein Warnsignal. Misstrauisch machen sollte es auch, wenn jemand penetrant nach Fotos fragt, den Kontakt per Webcam oder Messenger fortsetzen will oder ein heimliches Treffen vorschlägt. Ermutigen Sie ihre Kinder: Wenn es im Chat unangenehm wird, wenn sie sich bedrängt oder gar erpresst fühlen, sollten sie den Kontakt sofort abbrechen und sich an Sie wenden. Um Bedenken oder Ängste der Kinder zu zerstreuen, ist es hilfreich, wenn Sie konkret besprechen, wie ein Kontakt beendet werden kann, z. B. wegklicken, nicht mehr antworten, ignorieren – und dass es in Ordnung ist, bei aufdringlichen Chatpartnern „unhöflich“ zu sein.

Grundsätzlich sollten Eltern auf dem Laufenden darüber sein, wo ihre Kinder im Netz unterwegs sind und welche Dienste und Spiele sie nutzen – so wie sie auch im realen Leben über Aufenthaltsorte und Erlebnisse Bescheid wissen. Nützliche Tipps zum sicheren Chatten – und damit für Gesprächsanlässe mit Kindern –  finden Sie bei https://www.chatten-ohne-risiko.net/tipps/ und bei https://www.schau-hin.info/.

Bei einem Verdacht auf Cybergrooming und bei sexueller Belästigung können Eltern eine Beschwerde an jugendschutz.net richten (https://www.jugendschutz.net/hotline/) oder sich an die Polizei wenden. Dabei sind Beweise wichtig. Wenn möglich, sollten die Inhalte der Kommunikation per Screenshot dokumentiert und an die Polizei weitergegeben werden.


Was hat Hate Speech mit Jugendschutz zu tun?

Hate Speech sind feindselige Kommentare und Diskriminierungen, die zu einer Verunglimpfung und Herabsetzung von bestimmten Personen oder Personengruppen führen und vorwiegend in Sozialen Netzwerken stattfinden. Solche Äußerungen sind kein jugendspezifisches Phänomen, viele Nutzer, die den digitalen Hass verbreiten, sind erwachsen. Dennoch ist es in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wichtig, auch diese Form digitaler Gewalt zu thematisieren. Denn Hate Speech kann negative Auswirkungen auf junge Menschen haben, auch wenn sie sich nicht selbst an Hasskommentaren beteiligen. Beleidigende und verletzende Äußerungen, in denen normale Maßstäbe des Umgangs ignoriert werden, können Jugendliche verunsichern, auch wenn sie nicht selbst Ziel der Attacken sind. Außerdem können junge Menschen direkt von Shitstorms oder Hetze im Netz betroffen sein, z.B. als Angehörige einer angegriffenen oder diskriminierten Gruppe.

Prävention gegen Hate Speech sollte die Medienkompetenz und die Sozialkompetenz von Jugendlichen gleichermaßen fördern, d.h. einen respektvollen Umgang mit anderen einüben, gewaltfreie Konfliktlösungen thematisieren und die Besonderheiten der digitalen Kommunikation reflektieren. Die Auseinandersetzung mit Diskriminierung und die Förderung von Zivilcourage sind ebenfalls Ansatzpunkte für die Gegenstrategien: Wird im Netz gehetzt, können Mädchen und Jungen Stellung beziehen und solchen Attacken entgegentreten. Denn wenn die Community Hasskommentaren und Beleidigungen widerspricht, kann das eine hilfreiche Rückendeckung für die Betroffenen darstellen.

Für Jugendliche ist es darüber hinaus ein wichtiges Signal, wenn die Anbieter Sozialer Netzwerke umsichtig auf Beschwerden reagieren und Beleidigungen, Drohungen oder andere rechtswidrige Inhalte löschen. Anbieter, die ihre Verantwortung wahrnehmen, können damit auch Nutzer motivieren, respektvoll und verantwortungsbewusst zu kommunizieren.


Mein Sohn berichtete von einem Shitstorm gegen ein Mädchen, die auf YouTube ein selbstgemachtes Beauty-Video veröffentlicht hat. Die Kommentare haben mich geschockt.Was kann man dagegen tun?

Shitstorms und Hate Speech, also feindselige Kommentare und Diskriminierungen, die  bestimmte Personen oder ganze Personengruppen verunglimpfen oder lächerlich machen sollen, finden in Sozialen Netzwerken und Online-Platzformen zunehmend statt. Im Extremfall verstoßen solche Äußerungen gegen strafrechtliche Bestimmungen. Beleidigungen, Drohungen oder rassistische Äußerungen kann man also bei der Polizei anzeigen und beim betreffenden Netzwerk melden. Für eine Strafanzeige ist es sinnvoll, einen Screenshot oder einen Link auf den Kommentar bereit zu halten. Bei Sozialen Netzwerken kann man die jeweilige Meldefunktion für Beschwerden nutzen und die Löschung der Kommentare verlangen. Außerdem kann jeder Nutzer problematische Inhalte an jugendschutz.net oder die an die Freiwilllige Selbstkontrolle der Multimediadiensteanbieter (FSM) melden und dort prüfen lassen. Schnelle Lösungen gibt es allerdings selten. Polizeiliche Ermittlungen sind langwierig und auch bis zum Löschen eines Kommentars durch den Netzwerkbetreiber kann einige Zeit vergehen. Hinzu kommt: Auch aggressive und herabsetzende Kommentare sind u.U. vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, in diesen Fällen sind die Betreiber nicht zum Löschen verpflichtet.

Umso wichtiger ist es, dass Kinder und Jugendliche lernen, die Risiken der Online-Kommunikation einzuschätzen.  Eltern können dabei unterstützen, indem sie sich über Gewalt im Netz informieren und die Internetaktivitäten ihrer Kinder aufmerksam begleiten. Informationen über Hate Speech, Gegenstrategien und Schutzmaßnahmen finden Eltern und Jugendliche u.a. bei der No-hate-speech.de, einer Initiative des Europarates und bei schau-hin.info, einer Informationsplattform des Bundesfamilienministeriums.


Mein Sohn bekommt seit einigen Wochen immer wieder unfreundliche und beleidigende Nachrichten per WhatsApp. Welche Möglichkeiten gibt es, ihn vor diesem Cyber-Mobbing zu schützen?

Beleidigungen oder Drohungen über Messengerdienste oder soziale Netzwerke kommen leider häufig vor. Von Cyber-Mobbing spricht man vor allem dann, wenn sich diese Übergriffe über einen längeren Zeitraum hinziehen. Wenn das Mobbing im Kontext der Klasse oder der Schule stattfindet, sollten Sie oder Ihr Sohn die Schule einschalten. Je nach konkreter Situation können Klassenkräfte, Sozialarbeiter oder die Schulleitung dafür sorgen, dass das Problem mit allen Beteiligten aufgegriffen und das Mobbing beendet wird.

Im Umgang mit Online-Mobbing gibt es darüber hinaus einige Leitlinien, die Jugendliche beachten sollten: Es ist meist nicht sinnvoll, auf Beleidigungen oder Drohungen zu antworten; im Zweifelsfall provoziert man dadurch weitere Attacken. Unangenehme Nachrichten bzw. ihren Absender kann man in den Einstellungen des Messengerdienstes blockieren. Notfalls ist es auch eine Lösung, die Mobil-Nummer zu wechseln oder selbst das Netzwerk zu verlassen, in dem das Mobbing stattfindet.

Wenn solche Maßnahmen nicht helfen, können Sie auch mit rechtlichen Mitteln gegen Cyber-Mobbing vorgehen. Einen speziellen Mobbing-Paragraphen gibt es zwar nicht, trotzdem können Beleidigungen oder Drohungen strafrechtlich verfolgt werden. Für einen Strafantrag bei der Polizei ist es nützlich, wenn Sie die entsprechenden Nachrichten als Beweise vorlegen können. Jugendliche sind ab dem 14. Lebensjahr strafmündig und können für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden.


Zwei Mädchen aus meiner Klasse grapschen mir fast jeden Tag an den Po und machen Sprüche dazu.

Niemand darf ohne Einwilligung jemand anderen am Po oder an der Brust anfassen. Das ist eine Verletzung des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung. Auch abwertende Sprüche und sexuelle Beschimpfungen sind eine Grenzverletzung. Deshalb hat man in solchen Situationen auf jeden Fall das Recht, sich zu wehren und sich zu beschweren, z.B. bei Lehrern, bei Schulsozialarbeitern oder bei der Schülervertretung.

Erzwungene sexuelle Kontakte sind Gewalt, auch wenn so etwas mit Bekannten – oder in einer Beziehung oder in der Familie – passiert. Manche solcher Handlungen sind strafbar. Das gilt auf jeden Fall für Vergewaltigungen, es kann aber auch gelten, wenn jemand gegen seinen oder ihren Willen an den Genitalien angefasst oder gezwungen wird, jemand anderen so anzufassen. „Grapschen“ kann man deswegen ebenfalls bei der Polizei anzeigen. Ob das zu einer Verurteilung führt, hängt davon ab, wie das Gericht die Vorfälle beurteilt. „Grapschen“ kann vom Gericht als Beleidigung gewertet und bestraft werden.



Mache ich mich strafbar, wenn ich Gewaltbilder auf dem Handy habe?

Generell ist das Herunterladen und der Besitz von gewaltverherrlichenden oder pornografischen Filmen oder Fotos verboten. Auch das Filmen oder Fotografieren von Schlägereien oder anderen Übergriffen ist nicht erlaubt („Happy Slapping“). Das heimliche Fotografieren oder Filmen von Personen und das anschließende Umherzeigen stellt eine Straftat dar. Du kannst auch belangt werden, wenn du pornografische oder gewaltverherrlichende Bilder oder Texte an andere weiterschickst.


Medien


Ich habe in der Presse gelesen, dass nun auch In-Game-Käufe bei der Alterskennzeichnung digitaler Spiele berücksichtig werden, ist das richtig?

Ja, seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln bei der Alterskennzeichnung digitaler Spiele. Neben dem jugendschutzrelevanten Inhalt wird auf sogenannte Interaktions- und Kommunikationsrisiken geachtet. Das bedeutet, dass zusätzlich zu der medieninhaltlichen Bewertung digitaler Spiele auch berücksichtigt wird, ob ein Spiel bspw. eine exzessive Nutzung fördert, uneingeschränkte Kommunikation mit fremden Personen ermöglicht, In-Game-Käufe zulässt oder personenbezogene Daten an Dritte weitergibt. Mit Hinweisen wie „Comic-Gewalt“, „Horror“ oder „Handlungsdruck“ werden die Gründe der Alterseinstufung für Nutzer*innen transparent gemacht. Auch muss die Information, ob Chats oder In-Game-Käufe im Spiel möglich sind, klar ersichtlich sein.

Bei der Abwägung werden neben den Risiken auch Vorsorgemaßnahmen des Anbieters einbezogen. Das sind technische Einstellungsmöglichkeiten sogenannte Jugendschutzprogramme, mit denen In-Game-Käufe verboten, Spielzeiten festgelegt oder der Zugang zu nicht altersgerechten Spielen verboten werden kann.

Weitere Informationen zur Alterskennzeichnung von digitalen Spielen bekommen Sie hier: https://usk.de/


Wenn mein 11-jähriger Sohn aus der Schule kommt, geht es nur um Netflix-Serie „Squid Game“. Er fragt mich ständig, ob er die Sendung – wie angeblich viele andere Kinder aus seiner Klasse – auch gucken darf. Wie soll ich mich verhalten?

„Squid Game“ ist eine südkoreanische Serie, die aktuell zu den erfolgreichsten Netflix-Serien zählt. Die Serie handelt von hoch verschuldeten Erwachsenen, die in scheinbar harmlosen Kinderspielen gegeneinander antreten. Gewinnt man alle sechs Spiele, bekommt man ein Preisgeld von über 30 Mio. Euro. Die Verlierer*innen der Spiele werden aber nicht disqualifiziert, sondern bspw. bei dem bekannten Spiel „Grünes Licht, rotes Licht“ kaltblütig erschossen oder stürzen beim Tauziehen von einer hohen Plattform in die Tiefe.

Da „Squid Game“ eine Netflix-Produktion ist und nur online geschaut werden kann, gibt es kein FSK-Alterskennzeichen. Der Streamingdienst hat die Serie mit einer Jugendschutzfreigabe ab 16 Jahren versehen.

Der Erfolg bzw. die Faszination von „Squid Game“ lässt sich einerseits mit dem Hype rund um koreanische Popkultur erklären. Jugendaffine Themen wie dem Traum vom großen Geld, das Interesse an „Challenges“ als auch die drastischen Gewaltszenen wecken das Interesse Heranwachsender, ebenso die Gesellschaftskritik, die sich wie ein roter Faden durch die Serie zieht. Hinzu kommt, dass viele Influencer*innen und Youtuber*innen in den sozialen Netzwerken über die Serien berichten und Online-Spieleplattformen wie Roblox „Squid-Games“ anbieten.

Die Serie vereint drastische Gewaltdarstellungen, Demütigungen der Kandidat*innen, illegalen Organhandel und neuzeitliche Gladiatorenkämpfe in Form von vermeintlich harmlosen Kinderspielen. Die Drastik, die Handlungsdichte und einzelne Gewaltspitzen können auf Kinder nachhaltig verstörend und übermäßig ängstigend wirken. „Squid Game“ ist deshalb keine adäquate Unterhaltung für Kinder.

Eltern sollten das Gespräch mit Ihren Kindern suchen und sich erzählen lassen, was sie an der Serie so spannend finden. Erklären Sie, welche Wirkung (Alpträume, Ängste) das Schauen solcher Sendungen auf die Psyche und Entwicklung haben kann und bieten Sie Ihren Kindern Alternativen an. Richten Sie einen Netflix-Account für Ihre Kinder ein und legen Sie fest, auf welche Inhalte sie zugreifen können. Eine Anleitung, wie Sie einen Kinder-Account einrichten finden Sie hier: https://www.medien-kindersicher.de/startseite


Das Zocken unserer Söhne (10 und 12 Jahre alt) zeitlich zu begrenzen, stellt uns fast täglich vor Herausforderungen. Nun haben wir gehört, dass wir die Spielzeiten auch auf der Spielkonsole begrenzen können. Wissen Sie, wie das funktioniert?

Vereinbarte Spielzeiten durchzusetzen ist für viele Eltern schwierig, wenn Kinder und Jugendliche in ein Spiel vertieft sind. Sie reagieren vor allem dann mit Frust und Wut, wenn sie ihre Mission nicht beenden oder einen Spielstand nicht speichern konnten. Deshalb ist es ratsam, die vereinbarten Spielzeiten nicht zu strikt auszulegen, sondern diese mit den jeweiligen Spieldynamiken abzugleichen: Wie lange dauert eine Mission, wann ist der nächste Speicherpunkt erreicht, wie viele „Leben“ stehen noch zur Verfügung, wann ist die Runde beendet…? Das Kontrollieren der vereinbarten Spielzeiten ist für Eltern auch aufgrund von Arbeitszeiten oder anderen Verpflichtungen nicht einfach. Deshalb greifen viele Mütter und Väter auf die Jugendschutzeinstellungen der Spielekonsolen zurück, die sogenannten Parental Control-Systeme. Zunächst sollten Sie sich als Mutter oder Vater ein Nutzerkonto einrichten, um sich die Administratorenrechte zu sichern Dann können Sie Benutzerkonten für Ihre Kinder einstellen und festlegen, welche Spiele gespielt werden dürfen (Altersfreigabe), wie lange oder an welchen Wochentagen. Sie können zudem einstellen, ob Ihr Kind nach abgelaufener Spielzeit nur eine Mitteilung bekommt oder ob sich die Spielekonsole automatisch aus dem Konto ausloggen soll. Überlegen Sie gemeinsam mit ihrem Kind, welche Funktion hier besser geeignet ist. Für ältere Kinder kann eine Erinnerung an das Ende der Spielzeit sinnvoll sein. Eine eventuell begonnene Spielrunde kann zu Ende geführt und das Spiel beendet werden. Auf der Webseite https://www.medien-kindersicher.de/startseite können Sie die einzelnen Schritte und die weiteren Jugendschutzeinstellungen auf den verschiedenen Spielekonsolen in Ruhe nachlesen.


Mein Sohn (13 Jahre alt) will unbedingt „Fortnite“ spielen. Soweit ich weiß, ist das Spiel für sein Alter noch gar nicht erlaubt oder irre ich mich da?

„Fortnite“ beinhaltet drei verschiedene Spiel-Modi: „Rette die Welt“, „Battle-Royal“ und den „Kreativ Modus“. Vor allem der „Battle Royal-Modus“ erfreut sich dabei besonderer Beliebtheit und sorgte für Diskussionen, denn als Download-Titel im Internet erhielt dieser Modus eine Freigabe ab 16 Jahren. Eine cartoonartig gestaltete Insel ist die Spielumgebung. Ziel ist es, mit Waffen, die realen Waffen nachempfunden und dennoch comicartig verfremdet wurden, allein, im Duo oder zu viert 99 Gegner zu eliminieren.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist mit der Alterskennzeichnung von Computerspielen beauftrag. Epic – der Hersteller von „Fortnite“ – hat aktuell alle drei Spiel-Modi auf einem Datenträger zur Alterskennzeichnung bei der USK eingereicht. Das Prüfgremium erteilte für „Fortnite“ insgesamt eine Freigabe ab 12 Jahren. Das bedeutet, dass eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung für Mädchen und Jungen ab diesem Alter ausgeschlossen wurde. Aus der Sicht des Jugendschutzes spricht somit nichts dagegen, dass Ihr Sohn „Fortnite“ spielt. Aus medienpädagogischer Sicht raten wir Eltern jedoch immer den Einzelfall zu prüfen, ob das Spiel für ihr Kind geeignet ist.

Auf der Website der USK sind die Gründe für die Freigabe zusammengefasst nachzulesen:

„Durch die grafische Darstellung und die verfremdenden Elemente ist das Geschehen schon für 12-jährige Spieler*innen jederzeit als Fiktion zu rahmen. […] Die zurückhaltende symbolhafte Treffervisualisierung ohne die Darstellung von Verletzungen setzt 12-Jährige nicht mehr dem Risiko einer Entwicklungsbeeinträchtigung aus, die Vereinbarung der Spielverabredung ist für sie von Beginn an durchschaubar, es gibt keine schockierenden Elemente.“

„…das Spiel ist durchzogen von humorvollen Brechungen, die auch 12-Jährige bereits dekodieren und entsprechend einordnen können, sodass ein riskanter Transfer der Spielhandlung in die reale Lebenswelt von 12-Jährigen nicht zu vermuten ist.“

Quelle: https://usk.de/informationen-der-usk-zu-fortnite/

Der Spieleratgeber NRW empfiehlt für den „Fortnite Battle Royal Modus“ ein Mindestalter ab 14 Jahren. Warum pädagogische Fachkräfte zu diesem abweichendem Ergebnis gekommen sind, können Sie hier nachlesen: www.spieleratgeber-nrw.de



Mein Mann und ich sind uns nicht einig, ob wir unserem dreijährigen Sohn schon den Zugang zu Spiele-Apps auf dem Tablet ermöglichen sollten.

Die Antwort auf Ihre Frage ist in der Tat nicht einfach, denn es spricht einiges für das Heranführen an Spiele-Apps und einiges dagegen. Tablets und Smartphones sind mit ihren leichten Bedienfunktionen schon für die jüngsten Kinder interessant. Allerdings sollten Kinder unter drei Jahren aufgrund ihrer kognitiven und emotionalen Entwicklung nur sehr dosiert und nie ohne Begleitung der Eltern Zugang zu Spiele-Apps oder anderen Medieninhalten erhalten. Kinder ab 3 Jahren, also in dem Alter Ihres Sohnes, sollten sich täglich nicht länger als 30 Minuten mit Medien beschäftigen. Neben der zeitlichen Begrenzung ist die Auswahl der Medieninhalte entscheidend. Gute Spiele-Apps für Kinder sind selbsterklärend bedienbar, übersichtlich gestaltet und überfordern nicht mit schnellen oder blinkenden Animationen. Sie enthalten keine Gewalt oder andere ungeeignete Inhalte, sind möglichst frei von Werbung, verlinken nicht zu sozialen Netzwerken oder bieten In-App-Käufe an. Das Deutsche Jugendinstitut hat eine umfangreiche Datenbank mit empfehlenswerten Kinder-Apps erstellt: https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/apps-fuer-kinder-angebote-und-trendanalysen/datenbank-apps-fuer-kinder.html. Dort wurden über 500 Kinder-Apps nach pädagogischen Kriterien bewertet und können altersspezifisch und genretypisch gefiltert werden.

 

Mein Sohn (13 Jahre alt) und sein Freund spielen immer wieder Computerspiele mit der virtuellen Brille vor den Augen. Ist das gefährlicher als die herkömmlichen Computerspiele?

Die Auswirkung des Spielens mit einer Virtual Reality (VR)-Brille können sehr unterschiedlich sein. Mit einer VR-Brille wird die Intensität eines Spielerlebnisses verstärkt. Das liegt daran, dass durch die Brille der Fokus nur auf dem Spiel liegt und Außenreize nicht mehr zu sehen sind. Bei der Verwendung von Kopfhörern kann sich die Intensität des Spielerlebens noch steigern. Kinder und Jugendliche reagieren ganz unterschiedlich auf die virtuellen Spielerlebnisse: Sie sind fasziniert, ängstlich, zeigen sich schnell gestresst oder ihnen wird übel, weil dem Gehirn beim Spielen eine Bewegung suggeriert wird, die der Körper aber real nicht ausführt.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) http://www.usk.de/ ist mit der Alterskennzeichnung von Computerspielen beauftragt. Die dortige Prüfpraxis zeigt, dass VR-Spiele nicht unmittelbar eine höhere Altersfreigabe bekommen. In Einzelfällen kann die VR-Technologie jedoch die Wirkungsmacht eines Spiels verstärken. Besonders bei Spielerlebnissen aus der Ich (Ego)-Perspektive verbunden mit einer detaillierten Grafik erleben die Spielenden die virtuelle Welt als sehr glaubwürdig. Diese Computerspiele erhalten in der Regel eine Freigabe ab 16 oder 18 Jahren.

Aus pädagogischer Sicht ist es ratsam, dass Eltern Nutzungszeiten für die Beschäftigung mit Computerspielen festlegen und die Alterskennzeichen bei der Spieleauswahl ihrer Kinder berücksichtigen. Pädagogische Empfehlungen beispielsweise vom Spieleratgeber NRW https://www.spieleratgeber-nrw.de/ können darüber hinaus eine Orientierung geben. Bei der Vergabe der Alterskennzeichen bei der USK findet keine Bewertung der Hardware (bspw. einer VR-Brille) statt und es werden keine Einschätzung von medizinischen Risiken oder möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die VR-Brillen, wie z.B. Augenschäden, Übelkeit oder Schwindel berücksichtigt. Deshalb ist es wichtig, dass Mütter und Väter die Reaktionen ihrer Kinder bei der Beschäftigung mit VR-Spielen im Blick behalten. Findet das gemeinsame Computerspielen vorwiegend bei Freunden statt, wäre ein Gespräch mit den Eltern der Freunde ratsam, um sich gemeinsam über einheitliche Regeln der Computerspielenutzung zu verständigen.


Ich ärgere mich über die in den Spiele-Apps enthaltene Werbung, weil dort für Action-Spiele geworben wird, die für meinen 8-jährigen Sohn nicht erlaubt sind. Was kann man dagegen tun? (Vater, 43 Jahre alt)

Bei kostenlosen Spiele-Apps spricht man von so genannten „Free-to-play-Spielen“. Die Entwickler dieser Angebote versuchen, nach dem kostenlosen Download auf unterschiedliche Art und Weise Gewinne zu erzielen. Das geschieht einerseits durch In-App-Käufe, wenn man als Spieler beispielsweise neue „Leben“ braucht, um das Spiel fortzusetzen oder sich Spielvorteile durch eine besondere Waffe oder einen wirkungsvollen Zauber sichern möchte. Die Entwicklerfirma Supercell hat mit den In-App-Käufen des Spiels Clash Royal im vergangenen Jahr beispielsweise 1,01 Mrd. Dollar Gewinn erzielt. Außerdem profitieren die Firmen von den Nutzerdaten der Kunden, die mit der kostenlosen Spiele-App den Zugriff auf die Kontakte, Fotos oder den Standort erlauben. Je besser die Firmen ihre Nutzer kennen, desto präziser können sie nutzerspezifische Werbung platzieren.

Die Werbeeinblendungen für Action-Spiele, die für ältere Kinder oder Jugendliche eine Freigabe haben, sind erlaubt, wenn diese Werbung jüngere Kinder nicht in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Das heißt: Bei einer Spiele-App, die mit einer Altersfreigabe ab 6 Jahren gekennzeichnet ist, muss auch die Werbeeinblendung für 6-Jährige verkraftbar sein, sie darf Kinder in der Altersklasse nicht übermäßig ängstigen oder belasten.


In den Medien wird immer wieder davor gewarnt, dass die Kamera am Laptop, Smartphone oder Tablet gehackt wird, um fremde Personen auszuspionieren. Ich mache mir Sorgen, dass auch meine 12-jährige Tochter in ihrem Kinderzimmer gefilmt werden könnte. Was kann ich tun?

Für die meisten Mädchen und Jungen ist die Kamerafunktion sehr wichtig. Jugendliche erstellen mit ihrem Smartphone gerne Selfies, schicken diese über WhatsApp an Freunde oder posten sie in sozialen Netzwerken, um ihre Vorlieben und ihre Interessen zu dokumentieren. Die Kamera wird auch gern genutzt, um von Angesicht zu Angesicht bspw. via Skype miteinander zu sprechen. Wird die Kamera nicht benutzt, sollte sie mit einem Webcam-Sticker abgeklebt werden. So kann Ihre Tochter sich vor ungewollten Beobachtungen schützen. Darüber hinaus ist es wichtig, im Blick zu haben, welche privaten Daten, Fotos oder Kommentare Ihre Tochter im Internet veröffentlicht und welche App-Anbieter Einblicke in die Inhalte des Smartphones bekommen. Denn kostenlose Apps verlangen meist einen Zugriff auf persönliche Daten. Deshalb ist es ratsam zu überlegen, ob die Taschenlampen-App wirklich Einblicke in die privaten Fotos oder Kontakte bekommen muss oder ob es nicht eine alternative App gibt, bei denen man weniger Daten preisgibt.


Ich habe mitbekommen, dass meine Tochter (15) und ihr Freund (17) sich nackt fotografieren und sich die Bilder über WhatsApp zuschicken. Ist das überhaupt erlaubt?

Der private Austausch von selbstproduzierten freizügigen Bildern, auch Sexting genannt, hat sich vor allem durch die Verbreitung von Smartphones etabliert. Jugendliche nutzen diese Form des Austausches intimer Inhalte als Teil der ersten Erfahrungen mit der eigenen Sexualität innerhalb partnerschaftlicher Beziehungen – aber auch als Probebühne der Selbstinszenierung.

Rechtlich betrachtet machen sich minderjährige Mädchen und Jungen ab 14 Jahren mit diesem Verhalten nicht strafbar, sofern diese Bilder nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden.  Einvernehmliches Verhalten innerhalb von Paarbeziehungen steht in Deutschland nicht unter Strafe. Anders ist es allerdings, wenn so ein Bild an andere Personen weitergeleitet wird. Dies kann nach § 201a StGB strafbar sein (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen).

Jenseits davon zerstört es das Vertrauensverhältnis in einer Beziehung und kann weitreichende Folgen für das Opfer und den Täter haben. Es ist wichtig, mit der eigenen Tochter oder dem Sohn über die Risiken dieser beliebten Betätigung zu sprechen.


Darf ich (15 Jahre alt) eine Kinopreview um 22.30 Uhr besuchen?

Der Film muss für dein Alter eine entsprechende Freigabe haben. Die Altersfreigaben werden von der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) vergeben.

Es gelten folgende Altersfreigaben:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  • Freigegeben ab sechs Jahren
  • Freigegeben ab zwölf Jahren
  • Freigegeben ab sechzehn Jahren
  • Keine Jugendfreigabe

Hinzu kommen zeitliche Beschränkungen für den Besuch des Kinos: Kinder ab 6 und unter 12 Jahren müssen das Kino um 20 Uhr verlassen, Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr. In Begleitung deiner Eltern kannst du länger bleiben.

Da die Preview erst um 22.30 Uhr beginnt, darfst du sie alleine im Alter von 15 Jahren nicht besuchen.

Kinder ab 6 Jahren dürfen auch Kinofilme mit einer Freigabe ab 12 Jahren sehen, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern sind. Man spricht in diesem Fall von der PG-Regelung (Parental Guidance / Elternbegleitung).



Darf ich (14 Jahre alt) an einer LAN-Party teilnehmen?

Das Jugendschutzgesetz hat keine Regelung für den Besuch einer LAN-Party. Allerdings müssen bei der Auswahl der Spiele die Altersfreigaben berücksichtigt werden. Die Altersfreigaben werden von der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) vergeben.

Es gelten die gleichen Freigaben wie bei den Kinofilmen:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  • Freigegeben ab sechs Jahren
  • Freigegeben ab zwölf Jahren
  • Freigegeben ab sechzehn Jahren
  • Keine Jugendfreigabe

Die Sticker mit den Altersfreigaben findest du auf der CD-ROM/ DVD und auf der Hülle. Eine unterschiedlichen Farben erleichtern die Zuordnung. Diese Freigaben sind für alle verbindlich. Auch deine Eltern können dir keine Ausnahme verschaffen. Eine Erlaubnis deiner Eltern, dass du an Spielen teilnehmen darfst, die für dich normalerweise noch nicht zugänglich sind, hat daher keine Bedeutung. Darüber hinaus gelten auch auf LAN-Parties die allgemein jugendschutzrechtlichen Beschränkungen zum Alkoholtrinken und Rauchen.



Mein Sohn, 14 Jahre alt, verbringt jeden Tag mindestens vier Stunden mit digitalen Spielen. Wenn ich ihn auffordere das Spiel zu beenden, geraten wir ständig in Streit. Woran erkenne ich, ob er eventuell „computerspielsüchtig“ ist?

Nicht alle Jugendlichen, die viel Zeit mit digitalen Spielen verbringen sind „süchtig“.

Die überwiegende Mehrheit von ihnen weisen laut aktuellen Studien kein problematisches oder riskantes Spielverhalten auf. Dennoch kann ein Spiel sehr intensiv genutzt werden, bspw. wenn ein Spiel neu veröffentlicht wurde, ist stundenlanges Spielen durchaus üblich. Geht diese ggf. auch monatelange Phase nicht vorbei, gilt es genauer hinzuschauen. Welche Ursachen könnte es für eine übermäßige Nutzung geben?

Folgende Merkmale werden als Kriterien im ICD-11 für die Diagnose einer Gaming Disorder benannt. Diese können Eltern bei der Einschätzung, ob ihr Sohn oder ihre Tochter ein problematisches Spielverhalten aufweisen, helfen:

  • Verlust der Impulskontrolle: vereinbarte Spielzeiten werden überhaupt nicht mehr eingehalten;
  • Verschiebung von Prioritäten: das Spiel wird nicht zum Spaß, sondern zwanghaft betrieben und Freunde, Familie, Hobbys oder Pflichten werden vernachlässigt;
  • das Spiel wird weiter betrieben – auch trotz negativer Konsequenzen in Schule oder Beruf

Um Machtkämpfe um Spielverbote zu umgehen, ist es wichtig, sich Zeit für den Beziehungsaufbau zu nehmen. Eltern sollten das Gespräch mit ihrem Sohn oder ihrer Tochter suchen, dadurch erfahren Sie mehr über die Ursachen für die intensive Nutzung digitaler Spiele.



Mit meiner Tochter, 12 Jahre alt, habe ich WhatsApp aus dem Google Play Store auf ihr Handy geladen. Dort bin auf die Angabe „USK ab 0 Jahren“ gestoßen, der Anbieter wiederum lässt erst eine Nutzung ab 13 Jahren zu. Welches Alter gilt denn nun?

Seit dem Sommer 2017 werden alle Apps, die im Google Play Store herunter geladen werden können, mit einem Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) versehen. Der App-Entwickler bekommt anhand vorgegebener Fragen, die er beantworten muss, eine Alterskennzeichnung. Das dafür zugrunde liegende internationale System nennt sich IARC (International Age Rating Coalition). Da die Kategorien der Fragen nicht öffentlich sind, kann ich Ihnen dazu inhaltlich leider keine weitere Auskunft geben.

Zu der Altersfreigabe „USK ab 0 Jahren“ steht als Information dazu im Google Play Store „Bei Spielen und Apps ab 0 Jahren handelt es sich generell um Inhalte ohne Beeinträchtigungspotential. Dabei können sich diese sowohl direkt an Kinder und Jugendliche, als auch an erwachsene Nutzer richten. Beispielsweise Dienstprogramme, Kataloge oder Tools im Allgemeinen fallen üblicherweise unter diese Kategorie. Ebenso betrifft dies soziale Netzwerke, bei denen der Betreiber sicherstellt, dass nutzergenerierte Inhalte auch für Kinder geeignet sind. (https://support.google.com/googleplay/answer/6209544?p=appgame_ratings&rd=1).

Den Zugang zum Google Play Store können Eltern auf den Smartphones Ihrer Kinder mit Hilfe der Jugendschutzeinstellungen regeln. Dadurch können Downloads von Apps, die nicht das entsprechende Alterskennzeichen aufweisen oder App-Käufe blockiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie dazu im Google Play Store. Dies läuft natürlich bei einer Freigabe ab 0 Jahren ins Leere.

Darüber hinaus können App-Entwickler selbst entscheiden, wie alt die Nutzer ihrer App sein sollen. Das wird in den AGB den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt. Seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO ist die Nutzung von WhatsApp ab 16 Jahren erlaubt. Bei Mädchen und Jungen, die jünger sind, müssen die Eltern den Bedingungen von WhatsApp zustimmen.



Darf meine Tochter, 10 Jahre, mit ihrer Freundin und deren Mutter einen Film im Kino angucken, der ab 12 Jahren freigegeben ist?

Kinder ab 6 Jahren dürfen auch Filme im Kino sehen, die ab 12 Jahren freigegeben sind, wenn sie von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Personensorgeberechtigte sind in der Regel die Eltern. Eine erziehungsbeauftrage Person ist über 18 Jahre alt und hat mit den Eltern oder einem Elternteilvereinbart, zeitweise Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Der Kinobesuch kann somit stattfinden. Diese Gesetzesänderung ist unter dem Begriff „PG-Regelung“ (Parental Guidance) gefasst.



Welche Freigaben gibt es bei Computerspielen?

Die Altersfreigaben bei den Computerspielen vergibt die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). Es werden die gleichen Altersfreigaben wie bei den Kinofilmen vergeben:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  • Freigegeben ab 6 Jahren
  • Freigegeben ab 12 Jahren
  • Freigegeben ab 16 Jahren
  • Freigegeben ab 18 Jahren

Die Sticker mit den Altersfreigaben befinden sich sowohl auf der Hülle als auch auf der CD selbst.

Bei Computerspielezeitschriften gilt die Altersfreigabe des beiliegenden Datenträgers. Befindet sich auf der CD-ROM eine Demoversion eines Spiels, das ab 16 Jahren freigegeben worden ist, ist auch die Zeitschrift erst ab 16 Jahren frei verkäuflich. Der Sticker mit der jeweiligen Altersfreigabe befindet sich auf dem Datenträger und auf der Zeitschrift.



Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen (§ 11 JuSchG) Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen (§ 14 JuSchG)

Filmveranstaltungen dürfen von Kindern und Jugendlichen nur bei Freigabe des Films und Vorspanns für ihr Alter besucht werden. Die Altersfreigaben bei Kinofilmen vergibt die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Es gelten folgende Altersfreigaben:

  • Freigegeben ab 0 Jahren
  • Freigegeben ab 6 Jahren
  • Freigegeben ab 12 Jahren
  • Freigegeben ab 16 Jahren
  • Freigegeben ab 18 Jahren

Ausnahme: Bei Filmen ab 12 Jahren (PG-Parental Guidance: Elternbegleitung) ist die Anwesenheit für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern] gestattet.

Zudem muss die zeitliche Begrenzung beachtet werden, wenn Eltern ihre Kinder nicht ins Kino begleiten. Kinder ab 6 und unter 12 Jahren müssen das Kino um 20 Uhr verlassen, Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr.



In Kaufhäusern findet man immer wieder Bereiche, in denen die Kinder Computerspiele ausprobieren können. Dürfen dort alle Spiele zum Testen zur Verfügung gestellt werden?

Nein, auf den Spielkonsolen oder Computern dürfen nur Spiele zum Testen installiert sein, die eine Kennzeichnung „Freigegeben ohne Alterbeschränkung“ oder eine „Freigabe ab 6 Jahren” von der USK bekommen haben.



Kann ich meinem 17-jährigen Sohn eine Einverständniserklärung unterschreiben, mit der er auf einer LAN-Party Spiele spielen darf, die eine Alterskennzeichnung „Freigegeben ab 18 Jahren” bekommen haben?

Spezielle gesetzliche Regelungen für LAN-Parties gibt es laut Jugendschutzgesetz nicht. Zu beachten ist, welche Spiele auf der LAN-Party gespielt werden. Das können Spiele sein, die mit “Freigegeben ab 18 Jahren” gekennzeichnet sind oder von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert, d. h. als jugendgefährdend eingestuft wurden. Ist dies der Fall, dürfen Kinder und Jugendliche nicht an solchen LANParties teilnehmen. Auch mit einer Einverständniserklärung der Eltern darf ein Jugendlicher auf einer LAN-Party keine indizierten oder mit “Freigegeben ab 18 Jahren” gekennzeichneten Spiele spielen.

Falls der Veranstalter dies erlauben sollte, begeht er eine Ordnungswidrigkeit oder macht sich strafbar. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen sind die meisten LAN-Parties für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich.

Darüber hinaus gelten auf LAN-Parties auch die allgemein jugendschutzrechtlichen Beschränkungen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Sekt trinken. Branntweinhaltige Getränke (z.B. klare Schnäpse, Liköre, Whiskey oder Mixgetränke Cola-Rum) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht trinken und sie dürfen auch nicht an sie abgegeben werden.



Bildschirmspielgeräte (§ 13 JuSchG)

Das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die öffentlich aufgestellt sind, ist Kindern und Jugendlichen nur gestattet, wenn die Programme für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind.


Sucht


Meine Tochter (16 Jahre) nutzt CBD-Öl – sie sagt sie fühle sich damit fitter. Hat CBD-Öl eine berauschende Wirkung und ist es überhaupt legal?

Neben dem bekannten und rauscherzeugendem Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) ist CBD
(Cannabidiol) der am zweithäufigsten enthaltene Wirkstoff in Cannabis. CBD hat im Gegensatz zu THC keine berauschende Wirkung. Es wird von einer beruhigenden und stresssenkenden Wirkung berichtet, diese ist bislang jedoch nicht nachgewiesen.
Das von Ihrer Tochter genutzte CBD-Öl ist eines von vielen neuen Produkten mit dem Inhaltsstoff CBD. Als Hygiene- oder Kosmetikprodukte dürfen CBD-Produkte derzeit legal in Apotheken, Drogerien usw. verkauft werden, solang ihr THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegt. Wichtig hierbei ist jedoch, dass diese Produkte nicht eingenommen werden dürfen. Verkauft werden CBD-Mund-Öle oder Mundtropfen bspw. mit Hinweisen wie „Kosmetisches Mittel zur Anwendung im Mundraum. Nicht schlucken.“. Hersteller sichern sich dadurch ab, da ihre Produkte anderenfalls als Lebensmittel gelten würden. Als solche sind CBD-Produkte in Deutschland nicht zugelassen, da bislang unklar ist, ob CBD als Lebensmittel sicher ist.
In verschiedenen Untersuchungen wurde zudem festgestellt, dass der THC-Gehalt einzelner CBD-Produkte über den zugelassenen 0,2 Prozent lag und eine berauschende Wirkung damit nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Nutzung ist vor diesem Hintergrund nicht unbedenklich.



Mein Sohn (16) raucht regelmäßig Cannabis und behauptet, dass eine geringe Menge nicht verboten ist, stimmt das?

Grundsätzlich sind der Anbau, Besitz, Handel und der Kauf von Cannabis in Deutschland verboten. Bei einer „geringen Menge“ besteht für die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, von einer Verfolgung abzusehen und ein Verfahren einstellen zu können. In Niedersachsen liegt die geringe Menge derzeit bei 6 Gramm. Der Konsum Ihres Sohnes kann, muss aber keine Strafe nach sich ziehen. Unabhängig von einer Strafe wird immer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn Jugendliche mit Cannabis erwischt werden. Die Einleitung eines solchen Verfahrens geht immer auch mit der Speicherung personenbezogener Daten einher.

Weitere Informationen erhalten sie unter:
https://jugendschutz-materialien.de/shop/jugendschutzgesetze/sucht_deutsch_j18024-4/
https://www.kmdd.de/infopool-und-hilfe/recht-und-strafe


Meine Tochter (14) hat große Angst davor zuzunehmen. Sie zählt beim Essen immer alle Kalorien – muss ich mir Sorgen machen, dass sie eine Essstörung hat?

Auffälliges Essverhalten muss nicht gleich eine Essstörung sein. Dennoch können Essstörungen eine – nicht nur unter Jugendlichen – weit verbreitete ernstzunehmende psychosomatische Erkrankung darstellen. Studien zufolge haben heute mehr als 20% der Kinder und Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren ein erhöhtes Risiko, ein krankhaftes Essverhalten zu entwickeln. Viele Jugendliche experimentieren mit Essen, sie wollen sich durch eine vegane, frutarische oder vegetarische Ernährung vom Elternhaus abgrenzen bzw. ihre Gruppenzugehörigkeit demonstrieren oder einen gewissen Lifestyle ausdrücken. Hierbei verläuft die Grenze zwischen auffälligem Essverhalten und einer Essstörung meist fließend. Sollten Sie jedoch ein ungutes Gefühl haben, ist es wichtig, nicht die Augen davor zu verschließen und Ihrem Kind Ihre eigene Wahrnehmung mitzuteilen. Sollten Sie sich ernsthafte Sorgen machen, können Sie sich bei einem Arzt oder einer Fachberatungsstelle Unterstützung holen.

Bedenken Sie dabei, dass Sie ihr Kind zu nichts zwingen können. Da Essstörungen zur Problemkompensierung dienen, ist die Hauptaufgabe genau diese Probleme zu identifizieren, nur dann ist eine langfristige Lösung möglich.

Weitere Informationen sowie passende Beratungsstellen finden Sie hier:


Darf mein Sohn, 17 Jahre alt, Shiazo-Dampfsteine in einer Shisha Bar rauchen?

Im Gesetz steht, dass es Kindern und Jugendlichen verboten ist, Tabak und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronisch betriebene Zigaretten oder Shishas zu konsumieren. Nikotinfreie Ersatzprodukte, wie Kräuter und aromatisierte nikotinfreie Shiazo-Dampfsteine, fallen nicht unter den §10 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Dieser bezieht sich ausdrücklich auf nikotinhaltige Tabakwaren und elektronisch betriebene Shishas. Der Konsum kohlebetriebener Wasserpfeifen mit Shiazo-Dampfsteinen von Kindern und Jugendlichen ist somit gesetzlich nicht verboten und stellt keinen Verstoß gegen §10 JuSchG dar. Es besteht eine Regelungslücke, die bei der Verabschiedung der Ausweitung des Rauchverbots nach §10 JuSchG auf E-Shishas und E-Zigaretten nicht berücksichtigt wurde, da zu dem Zeitpunkt nicht alle erfoderlichen Informationen für ein Verbot konventioneller, mit Kohle betriebener Shishas vorlagen.

Wenn das Rauchverhalten Ihres Sohnes Sie beschäftigt, scheuen Sie sich nicht davor, ein offenes Gespräch mit ihm zu führen. Erfahrungen zeigen, dass ein ehrliches Interesse an den Meinungen und Erfahrungen, sowie ein Erfragen der Gründe für das Rauchen, die Gesprächsbereitschaft Jugendlicher fördern kann.

 


Macht sich mein Sohn (15 Jahre) strafbar, wenn er Alkohol kauft?

Jugendliche selbst machen sich nicht strafbar, wenn sie gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

Die Abgabe alkoholischer Getränke ist an bestimmte Alterstufen gebunden und wird im Jugendschutzgesetz geregelt. Dieses soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit schützen. Eltern und Erziehungsberechtigten liefert es eine Orientierungshilfe für die Erziehung der Kinder.

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen. Ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein und Sekt konsumieren. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken.

Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, beispielsweise wenn an Jugendliche unter 16 Jahren Alkohol ausgeschenkt oder verkauft wird, drohen Gewerbetreibenden und Veranstaltern Bußgelder.


Meine 16-jährige Tochter möchte sich unbedingt ein Tattoo stechen lassen. Darf sie das?

Das Jugendschutzgesetz hat zum Thema Schönheitsveränderungen keine Regelungen aufgeführt.

Grundsätzlich greifen Tätowierer in die körperliche Unversehrtheit ihrer Kunden ein und erfüllen so den Tatbestand einer (gefährlichen) Körperverletzung (§223 und § 224 StGB). Entsprechend benötigen Tattoostudios eine Einwilligung ihrer Kunden vor dem jeweiligen Eingriff.

Bei Minderjährigen muss zudem eine sog. Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zur Abschätzung der Risiken des Eingriffs vorhanden sein. Da diese jedoch nicht an starre Altersgrenzen gebunden ist und eine rechtssichere Aussage über das Vorhandensein seitens der Tattoostudios nicht getroffen werden kann, wird im Allgemeinen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern benötigt.

Generell werden in den meisten Tattoostudios allerdings erst Personen ab 18 Jahren tätowiert.

Entsprechend dürfte sich Ihre Tochter ein Tattoo mit Ihrer Einwilligung stechen lassen – sofern Sie ein Studio finden, das dazu bereit ist. Im Vorfeld sollten Sie mit Ihrer Tochter über mögliche Konsequenzen der dauerhaften Körperveränderung sprechen. Neben gesundheitlichen Risiken, der Wahl eines Motives und einer Körperstelle, die in Frage kommt, sollten auch eventuelle Folgen im Zusammenhang  mit einem Einstieg ins Berufsleben objektiv besprochen werden.


Darf mein 15-jähriger Sohn in einer Kneipe die dort übertragenen Fußballspiele anschauen?

Nein, grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren nicht länger allein in Gaststätten oder Biergärten aufhalten – auch nicht, wenn Fußball übertragen wird. (§ 4 JuSchG).

Wenn Sie als Elternteil bzw. als personensorgeberechtigte Person gemeinsam mit Ihrem Sohn ein Spiel in einer Kneipe anschauen, ist das erlaubt.

Sie können aber auch eine volljährige Person beauftragen, Ihren Sohn – zum Beispiel für die Übertragung eines Spieles – zu begleiten und zu beaufsichtigen.

Mit einer entsprechenden – von den Eltern unterschriebenen – Bescheinigung  ist somit eine erziehungsberechtigte Person für die Aufsicht des Minderjährigen zuständig. (§ 1 JuSchG)

Für ein „Public Viewing“ an öffentlichen Plätzen gibt es keine eindeutige Regelung. Die zuständigen Jugendämter können genauere Auskunft zu den einzelnen Veranstaltungsstätten geben.

» Formular Erziehungsbeauftragung



Shisha oder E-Shisha?  Worin liegen die Unterschiede?

Die Shisha (oder auch Blubber, Wasserpfeife) ist vor allem aus Nordafrika bekannt. Geraucht werden  aromatisierte Fruchttabake, die über ein wassergefülltes Glasgefäß inhaliert werden. Generell verbietet das Jugendschutzgesetz Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren den Erwerb und Konsum von Tabakwaren. Dazu gehören auch Fruchttabake. Auch in der Öffentlichkeit dürfen diese nicht  geraucht werden.
Anders wiederrum ist die Gesetzeslage bei E-Shishas: viele (aber längst nicht alle) Liquide, die während des Rauchens verdampft werden, enthalten kein Nikotin. Sie sind bunt bedruckt und sehen ein wenig aus wie Stifte oder Kugelschreiber. Über einen elektrischen Verdampfer wird das Liquid, das mit verschiedenen Geschmacksrichtungen versetzt wird, inhaliert. In Deutschland unterliegen E-Shishas und E-Zigaretten bislang keiner gesetzlichen Regelung. Sie fallen nicht unter das Jugendschutzgesetz. Unklar ist auch, ob der Umgang mit E-Shishas durch das bestehende Bundesnichtraucherschutzgesetz abgedeckt ist. Bundesfamilienministerin Schwesig (SPD) hat für das Jahr 2015 eine Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) angekündigt, in der der Verkauf von E-Shishas und E-Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren verboten werden soll.



Ab welchem Alter darf ich (16 Jahre alt) Alcopops trinken?

Du darfst keine Mischgetränke trinken, die branntweinhaltig sind. Branntweinhaltige Getränke (z.B. klare Schnäpse, Liköre, Whiskey oder Mischgetränke, z.B. Cola-Rum) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht trinken. Darunter fallen auch Alcopops als Getränkepulver.

Es gibt allerdings Mischgetränke, die ab 16 Jahren erlaubt sind:

  • Bier-Limonade-Mischgetränke
  • Wein-Mischgetränke

Nicht erlaubt sind:

  • Bier-Spirituosen-Limonade-Mischgetränke
  • Mischgetränke mit destilliertem bzw. hochprozentigen Alkohol und Limonaden

Generell gilt: Ab 16 Jahren darfst du Bier und Wein trinken. 14- und 15-Jährige dürfen Bier und Wein in der Öffentlichkeit nur in Begleitung ihrer Eltern trinken. Jüngeren ist der Konsum von Alkohol verboten, auch wenn die Eltern dabei sind.



Darf ich (15 Jahre alt) Wasserpfeife rauchen?

Wasserpfeifen werden auch Sisha, Nagrileh oder Blubber genannt. Meistens werden beim Rauchen aromatisierte Fruchttabake benutzt. Kinder und Jugendlichen ist sowohl der Erwerb von Tabakwaren als auch das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten, also auch das Rauchen von Wasserpfeifen mit und ohne Fruchttabaken. Der Konsum im privaten Bereich ist nicht gesetzlich geregelt.



Darf meine Tochter, 17 Jahre alt, Alcopops trinken?

Nein, Ihre Tochter darf Alcopops nicht trinken, wenn sie branntweinhaltig sind. Branntweinhaltige Getränke (z.B. klare Schnäpse, Liköre, Whiskey oder Mixgetränke, z.B. Cola-Rum) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht konsumieren. Darunter fallen auch die Alcopops aus branntweinhaltigem Getränkepulver.

Es gibt allerdings Mischgetränke, die ab 16 Jahren erlaubt sind:

  • Bier-Limonade-Mischgetränke
  • Wein-Mischgetränke

Nicht erlaubt sind:

  • Bier-Spirituosen-Limonade-Mischgetränke
  • Mischgetränke mit destilliertem bzw. hochprozentigem Alkohol und Limonaden

Generell gilt: Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier und Wein trinken. 14- und 15-Jährige dürfen Bier und Wein in der Öffentlichkeit nur in Begleitung ihre Eltern trinken. Jüngeren ist der Konsum von Alkohol verboten, auch wenn die Eltern dabei sind.



Alkoholische Getränke (§9 JuSchG) – Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln

Alkoholische Getränke dürfen an Kinder nicht abgegeben werden. Auch der Verzehr darf ihnen nicht gestattet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke wie z.B. Wein, Bier o.ä. trinken.

(Ausnahme von der Altersbegrenzung: Der Verzehr von Alkohol ist erlaubt, wenn 14- und 15-Jährige in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern] sind). Achtung: Erziehungsbeauftragte Personen dürfen den Konsum von Alkohol nicht gestatten.



Mein Sohn, 15 Jahre, raucht heimlich bei Freunden, was kann ich tun?

In der Öffentlichkeit darf Ihr Sohn erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres rauchen. Der Konsum im privaten Bereich ist nicht gesetzlich geregelt. Ihnen bleibt nur das Gespräch über mögliche Gesundheitsrisiken, die besonders in der Wachstumsphase auftreten können.



Mein 15-jähriger Sohn hat mit seinen Freunden (15 und 16 Jahre) Wasserpfeife geraucht und behauptet, das sei kein Tabak. Stimmt das?

Gegenwärtig gibt es einen Trend unter den Jugendlichen, Wasserpfeife (auch Shisha, Nagrileh oder Blubber genannt) zu rauchen.

Meistens handelt es sich hier um aromatisierte Fruchttabake (Erdbeere, Apfel, Coca-Cola, Cappuccino etc.). Generell verbietet das Jugendschutzgesetz Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Konsum von Tabakwaren. Dazu gehören auch Fruchttabake. In der Öffentlichkeit dürfen sie keinen Tabak rauchen. Eine gesetzliche Regelung für den privaten Gebrauch gibt es nicht.



Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(§ 10 JuSchG)

Kinder und Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen und keine Tabakwaren kaufen.


Sexualität


Mein Sohn (16) hat mir erzählt, dass er manchmal von seinen Freunden Pornofilme und -Clips geschickt bekommt. Ich habe gehört, dass Pornos erst ab 18 Jahren erlaubt sind – macht er sich strafbar, wenn er sich das anschaut?

Pornografie ist laut Gesetz als „jugendgefährdend“ bzw. „schwer jugendgefährdend“ eingestuft und darf Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden. Da es hier um den Schutz Minderjähriger geht, macht sich die Person strafbar, die unter 18-Jährigen solche Inhalte zur Verfügung stellt (§ 184 StGB „Verbreitung pornografischer Inhalte“) – in Ihrem Fall also die Freunde Ihres Sohnes. Solange er die Videos nicht weiterverbreitet, macht sich Ihr Sohn also nicht strafbar. Dennoch sollten Sie das Gespräch mit ihm suchen (auch, weil er sich bereits an Sie gewandt hat) und mit ihm Fragen, Unsicherheiten oder Ängste, die möglicherweise aus dieser Situation entstanden sind, zu besprechen.


Unsere Tochter ist acht Jahre alt und geht in die dritte Klasse. An ihrer Grundschule soll jetzt ein Präventionsprogramm gegen sexuellen Missbrauch durchgeführt werden. Wir finden das viel zu früh! Müssen Kinder in dem Alter wirklich schon mit solchen Informationen konfrontiert werden?

Beim Thema „sexueller Missbrauch“ sind viele Eltern verständlicherweise besorgt. Sie machen sich z. B. Gedanken darüber, ob ihre Kinder dadurch verängstigt werden oder dass sie mit Inhalten konfrontiert werden, die sie nicht verarbeiten können.

Fakt ist: Kinder zwischen 6 und 10 Jahren haben statistisch betrachtet das höchste Risiko, von sexuellem Missbrauch betroffen zu sein. Daher ist es sehr sinnvoll, wenn in der Grundschule Aufklärung zu dem Thema stattfindet. Präventionsprojekte sollen Kinder stärken – etwa in diesem Sinn: Kinder werden ermutigt, „Nein“ zu sagen und sich zu wehren, wenn jemand ihre persönlichen Grenzen überschreitet. Kinder, die über dieses Recht Bescheid wissen, die gelernt haben, was sexueller Missbrauch ist und wo sie im Notfall Hilfe bekommen können, sind im Vorteil. Informierte Kinder sind besser geschützt.

Gute Präventionsprojekte erkennen Sie an bestimmten Qualitätskriterien.

  • Das Programm sollte altersspezifisch sein, denn Kinder brauchen unterschiedliche Informationen über das Thema, je nachdem wie alt sie sind.
  • Die Informationen sollten in einer kindgerechten Sprache vermittelt werden.
  • Das Projekt sollte den Kindern ein positives und selbstbestimmtes Körperbild vermitteln
  • Es sollte klare Informationen enthalten.
  • Die Informationen sollten die Kinder nicht ängstigen oder verstören.
  • Das Projekt sollte im Beisein der Lehrkräfte stattfinden.
  • Sie sollten die Eltern einbeziehen und ihnen Einblicke und Informationen gewähren (z. B. durch Elternabende vorab).

Fragen Sie also ruhig in der Schule nach konkreten Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten für die Eltern.

» Eltern Info kurz + knapp: Schutz vor sexuellem Missbrauch


In der Kita, in der mein Kind betreut wird, ist ein sexualpädagogisches Konzept geplant – was soll das?

Kinder haben das Recht, dass sie bei der sexuellen Entwicklung altersangemessene Begleitung und Hilfestellung bekommen – sowohl vonseiten der Eltern als auch vom pädagogischen Fachpersonal in den Kindertagesstätten. Denn auch außerhalb der Familie ist das Thema Sexualität präsent. Fachkräfte aus Kindertagesstätten brauchen Wissen über diesen Themenkomplex, weil sie im Alltag häufig schnell und flexibel reagieren müssen, z. B. auf explizite Fragen zu Körper und Sexualität. Zudem müssen sie unterscheiden, welches Verhalten unter die kindliche Neugier fällt und an welchen Stellen zum Schutz der Mädchen und Jungen eingegriffen werden muss.

Um das leisten zu können, helfen fundierte Informationen über psychische und körperliche Entwicklungsschritte und eine reflektierte gemeinsame Haltung im Team. Das alles spiegelt sich in einem sexualpädagogischen Konzept wieder und zeigt, dass sich die Einrichtung mit dem Thema Sexualität von Kindern auseinandergesetzt hat und somit ein professioneller Umgang im Alltag stattfinden kann. Oftmals sind diese Konzepte auf den Internetseiten oder in Flyern veröffentlicht – fragen Sie ruhig nach.


Influencer*innen haben einen schlechten Einfluss auf meine Tochter (13): Sie steht stundenlang vorm Spiegel und braucht ständig Geld für neue Klamotten. Soll ich ihr das Anschauen solcher Videos verbieten?

Ein Verbot wäre vermutlich schwer umsetzbar und würde auch wenig nützen. Sinnvoller ist es, dass Ihre Tochter lernt, die Medieninhalte zu hinterfragen. Ein gemeinsamer Blick auf die gezeigten Produkte und darauf, dass die Influencer*innen damit viel Geld verdienen, kann helfen, diese Art von Werbung zu entzaubern. Ermutigen Sie Ihre Tochter, ihren eigenen Stil zu entwickeln.

In der Phase der Pubertät bieten die klar formulierten Tipps und Regeln der Influencer*innen Orientierung. Jugendliche sind dabei zu erkunden, wer sie selbst sind bzw. sein wollen. Viele Mädchen und Jungen sind zudem unzufrieden mit den Veränderungen ihres Körpers und erhalten durch das Befolgen der „dos“ und „dont’s“ ihrer Stars das Gefühl, einen Teil der Kontrolle zurückzubekommen.

Sie sollten die Entwicklung aber in jedem Fall im Blick haben und auch darüber mit Ihrer Tochter ins Gespräch kommen, welches Bedürfnis hinter der starken Fokussierung auf das Äußere stecken könnte.

Weitere Hinweise und Informationen zu Körperkult, Essen und Ernährung, Tattoo, Piercing und Co und Bewegung, Sport und Fitness finden Sie auf der Projekt-Website Der optimale Körper.


Der Freund (15) meiner Tochter (16) möchte bei uns übernachten – darf ich das überhaupt erlauben? Was ist, wenn die beiden Sex miteinander haben?

Generell gilt, dass Jugendliche ab 14 Jahren Sex haben dürfen. Zum besonderen Schutz ihrer sexuellen Selbstbestimmung gibt es aber für sexuelle Kontakte von 14- bis 18-Jährigen besondere gesetzliche Bestimmungen.

Hierunter fällt der sogenannte Kuppelparagraph (§ 180 StGB): Wer Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren vermittelt, hierfür „Gelegenheit schafft“ oder „Vorschub leistet“, macht sich strafbar. Aus diesem Grund gibt es beispielsweise auf Klassenfahrten, Zeltlagern oder ähnlichen Veranstaltungen getrennte Schlafräume für Mädchen und Jungen.

Für Eltern gilt dieser Straftatbestand jedoch nur eingeschränkt. Sie dürfen erlauben, dass der Freund (und ggf. auch Sexualpartner) Ihrer Tochter bei Ihnen übernachtet – vorausgesetzt, dass auch seine Eltern einverstanden sind.

Eltern müssen bei solchen Entscheidungen ihrer Erziehungspflicht nachkommen – sie dürfen sexuelle Kontakte beispielsweise nicht zulassen, wenn das eigene Kind jünger als 14 Jahre alt ist oder der Sexualpartner deutlich älter.

Weitere Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen finden Sie in der Broschüre: „Jugend & Sex. Was ist erlaubt?“
https://jugendschutz-materialien.de/shop/sexualerziehung/jugend-sex-was-ist-erlaubt/


Meine 16-jährige Tochter ist in einer stationären Einrichtung für kognitiv beeinträchtigte Jugendliche untergebracht. Nun stellt sich die Frage, ob ihr die Pille verschrieben werden soll, obwohl sie sich nicht für Sex zu interessieren scheint.

In erster Linie ist das die Entscheidung Ihrer Tochter. Wie jedes andere Mädchen sollte auch sie – altersangemessen und dem Entwicklungsstand entsprechend – zum Thema Sexualität aufgeklärt werden. Nur so kann sie eigene Entscheidungen zu Sexualität und Verhütung treffen, auch wenn bei Ihrer Tochter die Themen Schwangerschaft und Geschlechtsverkehr noch nicht anstehen sollten.

Bei Menschen mit Beeinträchtigung ist die Sorge um eine frühe Schwangerschaft besonders groß, da diese oftmals mit Veränderungen in der Unterbringung zusammenhängen – aber auch mit der Sorge, dass die Mütter der neuen Herausforderung nicht gewachsen sind.
Aus dieser Sorge heraus darf aber nicht über die Rechte der Personen hinweg entschieden werden. Entsprechend der kognitiven Fähigkeiten müssen Informationen bereitgestellt werden, damit beeinträchtigte Menschen auch zu diesen Themen Beratungsangebote erhalten können. Hierbei geht es um die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung, die als Teil der Menschenrechte für alle Menschen gelten – mit und ohne Beeinträchtigung.

Weitere Informationen zur Geschichte der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Fokus auf die sexuelle Selbstbestimmung finden Sie in dem Artikel „Von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung. Die UN-Behindertenrechtskonvention und die sexuelle Selbstbestimmung behinderter Menschen“ unter:
https://www.forum.sexualaufklaerung.de/index.php?docid=1274



Als Vater einer 11-jährigen Tochter frage ich mich, was ich gegen die Werbung von „Eis.de“ tun kann, die tagsüber gezeigt wird. Ich finde es unverantwortlich, dass Werbung für Sexspielzeug im Fernsehen gesendet wird.

Wenn Sie etwas im Fernsehen sehen, von dem Sie denken, dass es nicht gesendet werden sollte, können Sie sich über die Jugendschutzhotline der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)  (https://fsf.de/jugendschutz-hotline/) oder beim Deutschen Werberat (https://www.werberat.de/deutscher-werberat) beschweren.

Bei der FSF können Sie zudem nachlesen, ob das entsprechende Angebot schon begutachtet worden ist und welche Argumente zur Programmfreigabe geführt haben.
Für die meisten Spots, die für Erotikspielzeug werben gilt, dass sie auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nicht dazu geeignet sind, Kinder oder Jugendliche nachhaltig zu beeinträchtigen. Eine konkrete Gefährdung wird in den zurückhaltend inszenierten und auch sprachlich zurückgenommenen Spots bisher nicht gesehen. „Erwähntes Sexzubehör wird, wie etwa auch Kondome, durch das Jugendschutzgesetz nicht besonders erfasst – Jugendmedienschutz soll keine Moralvorstellungen durchsetzen, sondern Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen schützen“, so die zusammenfassende Einschätzung der FSF zu einem der geprüften Spots aus dem Jahr 2015.

An dieser Frage wird sehr deutlich, wo der gesetzliche Jugendschutz an seine Grenzen stößt. Die Bedenken vieler Eltern können wir an diesem Punkt nachvollziehen: Mädchen und Jungen sollte nicht vermittelt werden, dass gelingende sexuelle Kontakte nur mithilfe von Sexspielzeug zustande kommen können. Ob diese Clips einen solchen Druck aufbauen oder ob sie aufgrund fehlender Verstehensfähigkeit gar nicht wahrgenommen werden, ist Bestandteil der aktuellen Diskussion um sexualisierte Darstellungen in den Medien.

Zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema – Ein Interview mit dem Sexualpädagogen Dr. Frank Herrath, das zu mehr Gelassenheit gegenüber den genannten Spots aufruft: https://fsf.de/data/hefte/ausgabe/77/int-herrath-sexualpaedagoge-erotikspielzeug-tvd77.pdf



Darf mein 14-jähriger Sohn schon Sex haben?
Ja, grundsätzlich darf er das.

Die „Schutzaltersgrenze“ für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Das bedeutet, dass Sex zwischen zwei Personen ab 14 Jahren erlaubt ist – vorausgesetzt, dass dieser einvernehmlich und freiwillig geschieht, kein Druck ausgeübt und kein Geld dafür gezahlt wird.
Wenn ihr Sohn also seine ersten sexuellen Erfahrungen mit einer Person in seiner Altersklasse machen möchte, ist das rechtlich völlig in Ordnung.

Um Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vor sexuellen Übergriffen durch ältere Personen zu schützen, sind im Strafgesetzbuch jedoch einige Einschränkungen festgelegt:
In einem Abhängigkeitsverhältnis wie gegenüber einem Trainer oder einer Gruppenleiterin sind sexuelle Kontakte verboten.
Zudem ist in §182 geregelt, dass sexuelle Handlungen einer über 21-jährigen Person mit einer unter 16-jährigen Person strafbar sind, wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird und so Jugendliche zu etwas gedrängt werden, das sie (noch) nicht wollen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre:
„Jugend & Sex. Was ist erlaubt?“

 


Müssen Eltern einwilligen, wenn ihre Tochter die Pille haben möchte?

Nicht unbedingt. Für die Verschreibung der Pille an Minderjährige ist die Einwilligungsfähigkeit zur Behandlung ausschlaggebend. Diese ist gesetzlich nicht an Altersgrenzen gebunden, sondern muss individuell und in der konkreten Situation überprüft werden. Wird bei einem minderjährigen Mädchen die Einwilligungsfähigkeit festgestellt, so kann das Mädchen auf die Schweigepflicht des Arztes oder der Ärztin den Eltern gegenüber bestehen.

Viele Frauenärzte orientieren sich an folgenden Altersgrenzen:

Bei unter 14-Jährigen wird davon ausgegangen, dass sie noch nicht die geistige Reife besitzen – hier müssen die Eltern ihre Zustimmung geben.
Bei Mädchen im Alter von 14 bis 16 Jahren werden bei Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit die Eltern hinzugezogen.

Ab dem Alter von 16 Jahren ist in der Regel davon auszugehen, dass bei den Mädchen die Einwilligungsfähigkeit vorhanden ist und damit auch eine Schweigepflicht gegenüber den Eltern besteht.



Kann ich mich mit dem HI-Virus anstecken, wenn ich dieselbe Toilette benutze wie jemand, der positiv ist?

Nein, durch das Nutzen derselben Toilette kann der Erreger nicht übertragen werden. Im Vergleich zu anderen Krankheitserregern gilt der HI-Virus als schwerer übertragbar. Bei alltäglichen sozialen Kontakten wie Körperkontakten im Schwimmbad, der Sauna oder auch beim Besuch von Ärzten oder in Kosmetikpraxen besteht kein Risiko einer Ansteckung.


Elterntalk


Meine Mutter möchte meine Tochter (8) ständig küssen, aber meine Tochter möchte das nicht. Was kann ich als Mutter tun?

Eltern sind Vorbilder für den Umgang miteinander – bei Zuneigung und Nähe sowie bei Grenzen, Scham und Unsicherheiten. Genauso wie bei Erwachsenen muss auch bei Kindern ein „Nein“ akzeptiert werden. Das trägt zu einem vertrauensvollen und respektvollen Umgang innerhalb der Familie bei. Zudem bestärkt es Kinder, ihre Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu kommunizieren. Dies ist ein wichtiger Baustein, der Kinder dabei unterstützt, die eigenen Grenzen zu erkennen und zu schützen. Sprechen Sie mit Ihrer Mutter über dieses Thema und erklären ihr, warum es wichtig ist, ihre Tochter in ihrer Grenzsetzung zu unterstützen.


Wenn ich meinen Sohn (2) bade, interessiert er sich für sein Geschlechtsteil. Wie soll ich das vor ihm benennen?

Körperhygiene ist ein wichtiger Bestandteil im Alltag. Sie dient nicht nur der Gesundheit, sondern prägt den Bezug zum eigenen Körper. Baden und Wickeln sind einige der wenigen Momente, in denen sie den gesamten Körper erforschen können. Eltern sollten ihre Kinder in ihrem Erleben bestätigen und ihnen Zeit und Raum dafür geben. Es ist wichtig für Kinder, alle Körperteile zu benennen, auch die Geschlechtsteile. Welche Begriffe Sie dafür verwenden, ist erst einmal sekundär. Wichtig ist, dass Sie und Ihr Kind sich mit den Begriffen wohl fühlen. Denn wenn Sie bei der täglichen Hygiene alle Körperteile benennen, bis auf die Geschlechtsteile, vermitteln sie Ihrem Kind, dass diese Körperteile schambehaftet sind.


Meine fünfjährige Tochter würde am liebsten den ganzen Tag nur Nudeln und Süßigkeiten essen. Worauf muss ich achten, damit meine Tochter gesund aufwächst? Und wie viele Süßigkeiten sind ok?

Kinder entwickeln von klein auf Vorlieben, auch für das Essen. Gegen Nudeln ist erst einmal nichts einzuwenden. Versuchen Sie frühzeitig, Ihr Kind in die Essensplanung mit einzubeziehen. Für Kinder ist es wichtig, abwechslungsreiches und gesundes Essen kennenlernen. Denn wenn Ihr Kind das Lieblingsessen nicht mehr mag, wird es neugierig darauf sein, was Sie auf dem Teller haben.

Süßigkeiten und Naschereien sind ab einem gewissen Alter unumgänglich. Vorteilhaft ist es, von Anfang an Regeln festzulegen und maßvoll zu genießen. Wie viele Süßigkeiten ein Kind bekommen sollte, ist vom Alter abhängig. Etwa eine (Kinder-) Handvoll Süßigkeiten pro Tag ist ein guter Richtwert.

Im Sinne des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind Eltern und andere Erziehungsberechtigte für das gesunde Aufwachsen ihrer Kinder verantwortlich. Dennoch können diese Fragen sicherlich von einer Ernährungsberatungsstelle oder der Verbraucherzentrale detaillierter beantwortet werden.


Bei unseren türkischen Familienfesten kommen viele Erwachsene und Kinder zusammen. Es ist üblich, dass das türkische Fernsehprogramm nebenher läuft. Worauf muss ich achten, wenn die Kinder fernsehen wollen?

Welche Filme und Fernsehinhalte für Kinder geeignet sind, hängt vom Alter und der Vorerfahrung der Mädchen und Jungen ab. Vorschulkinder sind aufgrund ihrer kognitiven Entwicklung noch nicht in der Lage einen Film länger als 30 Minuten aufmerksam zu verfolgen. Bis zu einem Alter von ungefähr 9 Jahren können Kinder nicht zwischen der Realität und der Fiktion unterscheiden. Sie haben wenig Distanz zu dem Gesehenen, was dazu führen kann, dass beispielsweise auch die Gewalt im Zeichentrick gepaart mit bedrohlicher Musik ängstigend wirken kann.

Deutsche Fernsehsender strahlen im Tagesprogramm in der Regel Inhalte aus, die Kinder in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigen. Das Abendprogramm ab 20 Uhr ist für ältere Kinder ab 12 Jahren, Jugendliche und Erwachsene.

Da die Fernsehprogramme der ausländischen Sender nicht den deutschen Jugendschutzbestimmungen unterliegen, ist es schwierig, Aussagen darüber zu treffen, ob die dort ausgestrahlten Sendungen für Kinder unbedenklich sind.

Wenn Sie unsicher sind, ob das türkische Programm kindgerecht ist, spielen Sie lieber für die Kinder in einem anderen Raum einen Film auf DVD ab, der mit einem Alterskennzeichen versehen ist.

Weitere Informationen zu dem Erleben von Filmen bei Kindern und Jugendlichen finden Sie in der Broschüre „Welche Filme dürfen Kinder und Jugendliche sehen?“ der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen. Diese Broschüre ist auch auf Arabisch, Kurdisch, Türkisch und Russisch erhältlich.


Jugendarbeitsschutzgesetz


Mein Sohn (13) geht in die 7. Klasse und möchte sein Schulpraktikum im Kindergarten machen. Die Schule sagt, die Schüler*innen müssen jeden Tag 8 Stunden arbeiten. Ist das eigentlich erlaubt?

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz §5 JArbSchG ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Ein Kind ist nach §2 Abs. 1 JArbSchG diejenige Person, die noch nicht 15 Jahre alt ist. Ihr Sohn ist dem Gesetz nach also ein Kind. Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt jedoch Kindern, die älter als 13 sind mit Erlaubnis der Personensorgeberechtigten Person einer Beschäftigung nachzugehen. Die Personensorgeberechtigten Personen sind in der Regel die Eltern. Die Arbeitszeit eines Kindes wird auf zwei Stunden täglich begrenzt. Ein Schulpraktikum stellt jedoch eine Ausnahme dar. In §5 Abs. 2 S. 2 JArbSchG ist geregelt, dass ein Kind an einem Schulpraktikum während der Vollzeitschulpflicht  teilnehmen darf. Jedoch dürfen Kinder im Rahmen eines Schulpraktikums nicht mehr als 7 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche arbeiten (§7 S.2 JArbSchG)


Wir haben einen eigenen Bauernhof und bald steht die Ernte an. Darf meine Tochter (14) dabei mitarbeiten? Sie würde uns so gerne helfen.

Ihre Tochter darf bei der Ernte mitarbeiten.  Das Jugendarbeitsschutzgesetz (§5 JarbSchG) gibt in diesem Fall vor, das in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich mitgearbeitet werden darf. Außerdem darf Ihre Tochter nicht zwischen 18:00 Uhr und 08:00 Uhr mitarbeiten und auch nicht vor oder während des Schulunterrichtes in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt sein. Es ist wichtig, dass Ihre Tochter sich weiterhin auf die Schule konzentrieren kann und die Unterstützung im landwirtschaftlichen Betrieb nicht ihrer Gesundheit, Sicherheit oder ihrer Entwicklung schadet. Sind diese Rahmenbedingungen gegeben, darf Ihre Tochter auf dem Bauernhof mitarbeiten.


Meine Tochter (14) findet Kinder total großartig und würde so gerne babysitten. Ist das eigentlich erlaubt? Worauf muss meine Tochter achten?

Kinder dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ab einem Alter von 13 Jahren verschiedenen Ferien- oder Nebenjobs nachgehen, solange diese leicht und für Kinder geeignet sind und die Personensorgeberechtigte Person (in der Regel die Eltern) dem Ferien- oder Nebenjob zustimmt. Wichtig ist, dass der Schulbesuch des Kindes nicht unter der Ausübung eines Ferien- oder Nebenjobs leidet und dass die Sicherheit, Gesundheit oder die Entwicklung des Kindes nicht gefährdet ist. Auch dürfen Kinder nicht länger als zwei Stunden täglich und nur zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr einer Beschäftigung nachgehen. Ihre Tochter darf also mit Ihrem Einverständnis babysitten. Wenn sie noch ein wenig Sicherheit im Umgang mit Kindern erlernen möchte, kann sie noch einen Babysitterkurs absolvieren. Vielleicht gibt es in ihrer Nähe einige Kursangebote. Wichtig für einen Ferien- oder Nebenjob als Babysitter*in ist außerdem das Thema Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht haben die Eltern. Die können jedoch ihre Aufsichtspflicht an weitere Personen, wie z. B an den/die Babysitter*in übertragen. Die Aufsichtspflicht kann sowohl mündlich als auch schriftlich übertragen werden. Damit Ihrem Kind die Aufsichtspflicht als Babysitter*in übertragen werden kann, müssen Sie mit der Übertragung der Aufsichtspflicht einverstanden sein.


Mein Sohn (13) liebt es, Fußball zu spielen. Er würde gerne die F-Jugend in unserem Fußballverein ehrenamtlich mittrainieren. Darf mein Sohn sich ehrenamtlich engagieren?

Unter dem Begriff Ehrenamt versteht sich eine nicht bezahlte Tätigkeit, die der Gemeinschaft dient. Ihr Sohn möchte mit seiner Zeit seinen Fußballverein unterstützen. Um sich ehrenamtlich zu engagieren, gibt es kein Mindestalter. Wenn ihr Sohn also möchte, darf er sich ehrenamtlich in seinen Fußballverein engagieren.


Meine Tochter (15) möchte die ganzen Sommerferien Vollzeit arbeiten. Ist das arbeitsrechtlich erlaubt?

Ihre Tochter ist 15 Jahre alt und damit nach §2 Abs. 2 JArbSchG Jugendlich. Jugendliche sind im Gesetz diejenigen Personen, die älter als 15, jedoch noch keine 18 Jahre alt ist. Für Jugendliche gilt, das sie in den Schulferien höchstens vier Wochen im Kalenderjahr Vollzeit beschäftigt sein dürfen (vgl. §5 Abs. 4 JArbSchG). Wichtig für die Ausübung einer Tätigkeit als Jugendliche*r sind außerdem: die Dauer der Arbeitszeit. Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt sein (vgl. §8 Abs.1 JArbSchG). Außerdem muss nach der Beendigung der Tätigkeit eine ununterbrochene Freizeit von 12 Stunden möglich sein (vgl. §13 JArbSchG).

Dies bedeutet, dass zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn 12 Stunden liegen müssen. Des Weiteren dürfen Jugendliche nur zwischen 06:00 – 20:00 Uhr beschäftigt werden (vgl. §14 Abs. 1 JArbSchG). Abschließend dürfen Jugendliche nur an fünf Tagen die Woche beschäftigt werden und die Ruhetage sollen, wenn möglich aufeinander folgen (vgl. §15 JArbSchG).

Dementsprechend dürfte ihre Tochter in den Sommerferien Vollzeit arbeiten, jedoch nur für einen Zeitraum von vier Wochen.

Sexting – Kein Problem?

Mädchen und Jungen posieren leicht bekleidet vor der Kamera, räkeln sich in Unterwäsche oder lassen ihre Muskeln spielen, um ein möglichst erotisches Bild von sich aufzunehmen. Dies wird dann als Liebesbeweis an den Partner oder die Partnerin verschickt oder zum Testen des eigenen „Marktwertes“ in den sozialen Netzwerken öffentlich gepostet. Aus der Kombination von „sex“ und „texting“ wird „Sexting“ – das Phänomen wirft aus der Jugendschutzperspektive einige Fragen auf.

Aus sexualpädagogischer Sicht ist es vor allem alterstypisch und normal, wenn Jugendliche offensiv mit ihrer Wirkung experimentieren. Medienpädagogisch geht es hier um die Frage nach Kompetenzen und Risiken im Umgang mit den Möglichkeiten medialer Selbstinszenierung. Und im Kontext von Gewaltprävention wird Sexting ein Problem, wenn das Foto in falsche Hände gerät und als Gegenstand für Mobbingattacken benutzt wird.

Die Tagung thematisiert die Verbreitung des Phänomens und die Möglichkeiten des pädagogischen Umgangs damit.

25. August
Tagung
€ 60,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Akademie des Sports, Hannover

Anmeldfrist abgelaufen

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„Wir können auch anders…“

Ansätze zur Gewaltprävention in der Arbeit mit Gruppen

Wenn es „gekracht“ hat oder wenn jemand „ausgeflippt“ ist, geht es zunächst einmal darum, die Beteiligten zu beruhigen und die Situation zu klären. Mindestens ebenso interessant und wichtig ist aber die Frage, wie es zum Ausbruch gekommen ist: Was ist vorher passiert, was waren die Auslöser? Ausgangspunkt des Seminars sind aggressive Alltagssituationen in Gruppen – sie können helfen, Faktoren zu identifizieren, die die eigenen Interventionsmöglichkeiten in Konfliktsituationen beeinflussen. Dabei geht es u. a. um die jeweils individuellen Einstellungen zu Konflikten und Gewalt und
das subjektive Sicherheitsempfinden, aber auch um die Frage, wie man auf kleine Probleme sinnvoll reagieren kann, um große Schwierigkeiten zu verhindern.

31. August und 28. September 2017
Seminar, zweitägig
€ 120,00 (inkl. vegetar. Verpflegung)
Seminarzentrum Hannover

Anmeldefrist abgelaufen

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Durchbohrt, erschossen, gemetzelt, 10. 11. 2015

Durchbohrt, erschossen, gemetzelt –
sind Gewaltdarstellungen und Jugendschutz vereinbar?

LJS-Fachtagung zu den Wirkungen von Medienbildern auf Heranwachsende am Dienstag, dem 10. November 2015 in der Akademie des Sports, Hannover.

Hannover, 5. November 2015. Die Masse macht´s – Kinder und Jugendliche wachsen mit einer Vielzahl von Gewaltbildern auf. Welche Wirkungen haben reale Bilder vom Krieg in den Nachrichten, Terrorbilder, die in sozialen Netzwerken verbreitet werden und realistisch wirkende Kriegsinszenierungen in Filmen und Computerspielen? Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen beschäftigt sich in ihrer kommenden Fachtagung am 10. November in Hannover mit den möglichen Wirkungen von medialen Gewaltdarstellungen.

Welche Formen von Gewaltinszenierungen sind besonders wirkmächtig?
Eva Hanel, Leiterin der Tagung und LJS-Referentin, hält fest: „Im Fokus des Jugendmedienschutzes steht die Frage, wie sich die inszenierte Gewalt auf die reale Einstellung zu Gewalt auswirkt. Kinder verarbeiten Gewaltdarstellungen unterschiedlich – je nach Alter und sozialer Erfahrung. Auch das Genre spielt dabei eine Rolle – und die Frage, ob der Einsatz der Gewalt zielführend ist und belohnt wird.“ Experten aus dem Bundesgebiet werden am 10.11. den Wirkungen von Gewaltdarstellungen und den Möglichkeiten der Prävention auf den Grund gehen.

Einführend beleuchtet der Netzwelt-Kenner und Journalist Dennis Bangert von NJoy Radio, Hamburg das Verhältnis von Gewaltdarstellungen und aufdringlichen Bildern von Sexualität im Netz. Im Anschluss widmet sich Prof. Thomas Hestermann von der Hochschule Macromedia in Hamburg der medialen Berichterstattung zu Gewalthandlungen und Kriegsthemen.

Wie Gamer mit moralischen Konflikten in Computerspielen umgehen, schildert Prof. Dr. Manuela Pietraß von der Universität der Bundeswehr in München.

Am Nachmittag geht es in einem Vortrag von Prof. Dr. Christoph Klimmt von der Hochschule für Musik, Theater und Medien in Hannover um die Darstellung von Tod und Sterben in Filmen, Serien und Computerspielen.

Abschließend wird Susanne Bergmann, hauptamtliche Prüferin bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) über den Umgang mit Gewaltdarstellungen im Alltag von Jugendmedienschützern berichten. Wir laden Sie herzlich zur Tagung ein und freuen uns über eine Berichterstattung.

Tagungsort ist die Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10,
30169 Hannover.

>> zur Tagung

>> Download als PDF und Tagungsprogramm


Pressekontakt und Rückfragen:
Ulrike Beckmann, Juni*Kommunikation,
Palmaille 55, 22767 Hamburg, ub@junikommunikation.de, Tel. 040 2847 1483

 

Stabil rechts außen bleiben?, 6.10.2015

Stabil rechts außen bleiben?

LJS präsentiert am 6.10. 2015 aktuelle Forschungsergebnisse zu rechtsextremen Einstellungen bei Jugendlichen

Hannover, 30.09. 2015. Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen widmet sich auf ihrer kommenden Tagung in Hannover dem Thema Rechtsextremismus bei Jugendlichen. Im Expertenkreis werden am 6. Oktober 2015 aktuelle Forschungsergebnisse zu den Hintergründen für radikale und rassistische Haltungen vorgestellt und
Präventionsmöglichkeiten diskutiert.

Warum wenden sich junge Menschen extremistischen Überzeugungen zu – und wie kann man das verhindern? „Aktuell geht es oft um die Frage, was den Islamismus so attraktiv für Jugendliche macht“, so Andrea Buskotte, Referentin für Gewaltprävention bei der LJS, „dabei sollte nicht aus dem Blick geraten, dass die Zahl der Jugendlichen mit rechtsextremen Einstellungen seit Jahren stabil ist. Für Politik, Pädagogik und Sozialarbeit ist das eine große Herausforderung.“ Auf der Fachtagung soll auch erörtert werden, inwieweit Ressentiments und
Ängste, die auch in der Mitte der Gesellschaft eine Rolle spielen, extremistische Einstellungen fördern – und wie man hier frühzeitig eingreifen kann.

Einführend präsentiert Dr. Claudia Luzar von der Fachhochschule Dortmund aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema. Wie rechtsextreme Überzeugungen entstehen und ob es richtig ist, Rechtsextreme als Sonderfälle aus der Mehrheitsgesellschaft auszuschließen, ist ein Schwerpunkt des Vortrags von Prof. Dr. Andrea Kleeberg-Niepage von der Europa- Universität Flensburg.
Stimmt das Klischee, Rechtsextreme seien ungebildete männliche Jugendliche aus desolaten Familien? Oder ist radikales und rassistisches Verhalten in bestimmten Kreisen einfach „cool“? Das wird Sebastian Ramnitz, Erzieher und Experte für Rechtsextremismus aus Vechta, in seinem Vortrag erläutern. Im Anschluss wirft Oliver Guth von der Fachstelle Rechtsextremismus und Familie in Bremen einen Blick auf das Thema aus der Gender-
Perspektive.
Was Präventionsarbeit bewirken kann, stellt abschließend Dr. Olaf Lobermeier vom Institut proval dar. Wir freuen uns über eine Berichterstattung und laden Sie gern zur Tagung ein.

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Pressekontakt und Rückfragen:
Ulrike Beckmann, Juni*Kommunikation,
Palmaille 55, 22767 Hamburg, ub@junikommunikation.de, Tel. 040 2847 1483

„Wir können auch anders…“

Ansätze zur Gewaltprävention in der Arbeit mit Gruppen

Wenn es „gekracht“ hat oder wenn jemand „ausgeflippt“ ist, geht es zunächst einmal darum, die Beteiligten zu beruhigen und die Situation zu klären. Mindestens ebenso interessant und wichtig ist aber die Frage, wie es zum Ausbruch gekommen ist: Was ist vorher passiert, was waren die Auslöser? Aggressive Alltagssituationen in Gruppen sind im Seminar der Ausgangspunkt für die Identifizierung von Faktoren, die die eigenen Interventionsmöglichkeiten in Konfliktsituationen beeinflussen. Dabei geht es u. a. um die jeweils individuellen Einstellungen zu Konflikten und Gewalt und das subjektive
Sicherheitsempfinden, aber auch um die Frage, wie man auf kleine Probleme reagieren kann, um große Schwierigkeiten zu verhindern.

17. Juni und 1. Juli 2015
Seminar, zweitägig
€ 120,00 (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Seminarzentrum, Hannover

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