In ihrer Funktionsweise ist die E-Shisha vergleichbar mit einer E-Zigarette, das Mundstück ähnelt jedoch häufig dem einer Wasserpfeife. Bislang fehlt es an gesetzlichen Vorgaben zur Beschaffenheit, Konzentration und Deklaration der Inhaltsstoffe. Laut §10 JuSchG dürfen E-Shishas nicht an Jugendliche abgegeben werden. Dies gilt auch für Produkte, die kein Nikotin enthalten.
« zur Glossar-ÜbersichtDie nächsten Veranstaltungen
Thema Gewalt
- Hatespeech – wie es wirkt und was dagegen hilftJugendliche sind häufig mit „Hassrede“ […]
Thema Medien
- Basic Jugendschutz – Update für den JugendmedienschutzZwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen […]
Thema Sucht
- „Der optimale Körper“ stellt sich vorEinführung in die Arbeit mit dem Gesundheitsparcours […]
Thema Sexualität
- „Der optimale Körper“ stellt sich vorEinführung in die Arbeit mit dem Gesundheitsparcours […]