In ihrer Funktionsweise ist die E-Shisha vergleichbar mit einer E-Zigarette, das Mundstück ähnelt jedoch häufig dem einer Wasserpfeife. Bislang fehlt es an gesetzlichen Vorgaben zur Beschaffenheit, Konzentration und Deklaration der Inhaltsstoffe. Laut §10 JuSchG dürfen E-Shishas nicht an Jugendliche abgegeben werden. Dies gilt auch für Produkte, die kein Nikotin enthalten.
« zur Glossar-ÜbersichtDie nächsten Veranstaltungen
Thema Medien
- Fakes im NetzIn dem Online-Seminar wird erläutert, wie Kinder und Jugendliche unterstützt werden können, ein eigenes Gespür für Fake News zu entwickeln und sie dafür zu sensibilisieren. […]
Thema Sucht
- Cannabis und Jugendschutz: (Wie) passt das zusammen?Die Online-Tagung stellt aktuelles Wissen zu den Aspekten Cannabisgesetz, Veränderungen auf dem Cannabismarkt, Cannabisverherrlichende Inhalte in Sozialen Medien und Präventionsmöglichkeiten bereit. […]
Thema Sexualität
- Tabuthema „Sexualität und Behinderung“Im Rahmen des Seminars werden wichtige Grundlagenkenntnisse zum Thema Sexualität und Behinderung sowie zentrale rechtliche Aspekte im Umgang mit der Thematik vermittelt. […]