Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) organisiert freiwillige Prüfungen von Filmen und Bildträgern, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind. Mit den Alterskennzeichen „ab 0, 6, 12, 16 und 18 freigegeben“ existieren verbindliche Freigaben, die für den Kinobesuch oder die DVD-Ausleihe bindend sind. (www.fsk.de)
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