Kinder ab sechs Jahren dürfen in Begleitung ihrer Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind. Dies wird durch die PG-Regelung (Parental Guidance = Elternbegleitung) möglich. Unabhängig von der Altersfreigabe müssen Kinder ab sechs Jahren von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen begleitet werden, wenn die Filmvorführung erst nach 20 Uhr beendet ist.
Weitere Informationen finden Sie in diesen kostenfreien Broschüren:
Bestelllink „Welche Filme dürfen Kinder und Jugendliche sehen?“
Bestelllink „Oft gestellte Fragen zum Jugendschutzgesetz“ Informationen für Jugendliche“