In elektronischen Zigaretten, auch E-Zigaretten genannt, werden Flüssigkeiten (sog. Liquids) verdampft und vom Konsumenten inhaliert. Als nikotinhaltige oder auch nikotinfreie Erzeugnisse unterliegen sie dem §10 „Rauchen in der Öffentlichkeit des Jugendschutzgesetztes (JuSchG)“. Hiernach dürfen sie an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben werden noch darf ihnen der Konsum gestattet werden.
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