Neue Welle Cannabis?, 20.6.2013

Neue Welle Cannabis?

LJS stellt neue Erkenntnisse zum Cannabiskonsum Jugendlicher vor und zeigt Einflussmöglichkeiten von Elternhaus und Schule

Hannover, 13.06. 2013. Presseinformation. Auf ihrer Fachtagung am 20. Juni 2013 stellt die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen den Cannabiskonsum von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren in den Mittelpunkt. In sechs Fachvorträgen wird es um den aktuellen Forschungsstand, die Auswirkungen eines frühen Cannabiskonsums und um Interventionsmöglichkeiten gehen. Was können Eltern und Schule tun, um der Aufgeschlossenheit schon sehr junger Jugendlicher für das Kiffen wirksam zu begegnen? Gern laden wir Sie zur Teilnahme an der Tagung und zur Berichterstattung ein.

„Fachkräfte aus Schule und Jugendarbeit berichten, dass der Konsum von Cannabis wieder häufiger zu beobachten ist – nicht nur bei ab 12-Jährigen“, konstatiert Traudel Schlieckau, Referentin für Suchtprävention bei der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS). Diese aktuellen Beobachtungen aus der Praxis stehen im Widerspruch zu Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), die in ihrer 2012 publizierten Studie zum Suchtmittelkonsum bei Jugendlichen, die mindestens einmal Cannabis probiert haben, noch einen deutlichen Rückgang verzeichnete: https://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressemitteilungen/2012-01/pmdrogenaffinitaet. html. Inwieweit dieser Trend inzwischen tatsächlich rückläufig ist, wird auf der Tagung thematisiert. Dr. Michael Bloedhorn von der Therapiehilfe Hamburg zeigt die körperlichen und psychischen Auswirkungen frühen Cannabiskonsums. Im Anschluss stellt Dr. Olaf Reis von der Klinik für Jugendneuropsychiatrie der Universität Rostock die Konsummuster jugendlicher Cannabisraucher vor. In weiteren Vorträgen wird es um die Möglichkeiten der Frühintervention in Schule und Elternarbeit gehen.

Ein Schwerpunkt am Nachmittag sind die Konsequenzen von Cannabiskonsum für den Führerscheinerwerb. „Wenige Jugendliche wissen, dass jeder festgestellte Konsum der Führerscheinstelle gemeldet wird. Nicht nur Autofahrer, die konsumiert haben, sondern auch die Mitfahrenden müssen mit einer Mitteilung beim Straßenverkehrsamt rechnen, wenn Haschisch im Auto gefunden wird. Zudem handelt es sich um eine illegale Droge und der Besitz ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar. Auch das ist vielen Jugendlichen nicht klar ist“, so Traudel Schlieckau. Zur Aufklärung über die rechtlichen Konsequenzen hat die LJS einen eigenen Flyer für Jugendliche produziert: Link zum Download des Flyers.

Im Rahmen der Tagung äußern sich zu diesem Thema Jürgen Kanngießer von der Polizeiinspektion Hildesheim und Claus D. Kauert vom Jugendamt Hameln Pyrmont. Dritter in der Gesprächsrunde ist Peter Märtens von der STEP Hannover.

Pressekontakt und Rückfragen: Ulrike Beckmann, Konzept+Kommunikation,
Beim Schlump 13A, 20144 Hamburg, kontakt@ulrike-beckmann.de, Tel. 040 – 84 60 83 94.

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