Zur Regulierung des Umgangs mit Betäubungsmitteln gibt es in Deutschland seit 1930 ein Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dabei finden zwar regelmäßige Neuanpassungen statt, trotzdem kann es im Falle einiger Stoffe, insbesondere bei Neuen psychoaktive Stoffen (NPS), vorkommen, dass die Überarbeitung des Gesetzes den Neuentwicklungen auf dem Drogenmarkt hinterherhinkt.
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