Eine Kernaufgabe des Jugendmedienschutzes ist es, mediale Inhalte auf mögliche beeinträchtigende oder gefährdende Wirkungen hin zu überprüfen und daraus Altersfreigaben oder Sendezeitbegrenzungen abzuleiten. Ängstigung, Gewaltbefürwortung oder die Förderung von Gewalt sowie sozialethische Desorientierung sind gewöhnlich die Kategorien, die bei der Beurteilung von Film- und Fernsehinhalten oder Computerspielen herangezogen werden.
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