Mit sexuellem Missbrauch werden sexuelle Handlungen bezeichnet, zu denen Kinder gezwungen oder überredet werden. Erwachsene oder jugendliche Täter nutzen ihre Überlegenheit oder die Unkenntnis und Unerfahrenheit von Kindern aus, um die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Abhängig von den konkreten Umständen einer Tat wird auch von sexueller Belästigung, sexuellen Übergriffen und sexueller oder sexualisierter Gewalt gesprochen. Sexuelle Handlungen an oder vor Kindern sind strafbar: § 174 Strafgesetzbuch (StGB).
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