Apfelsaftgesetz

Nach dem sogenannten Apfelsaftgesetz, §6 Ausschank alkoholfreier Getränke des deutschen Gaststättengesetzes (GastG), müssen Gastwirte mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten, das nicht teurer ist als das billigste alkoholische Getränk. Als alkoholpräventive Maßnahme soll durch den Paragraphen verhindert werden, dass alkoholische Getränke lediglich aufgrund eines günstigeren Preises getrunken werden.

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