Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde zum Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität eingeführt. Das Gesetz betrifft gleichermaßen Aspekte des täglichen Lebens wie das Arbeitsleben. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet kostenlose Erstberatung und kann sich als Vermittler einschalten. Neben dem AGG auf Bundesebene gibt es in Berlin das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), welches sich vor allem strukturelle Chancengleichheit unter anderem in staatlichen Behörden bezieht.

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-node.html

https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/

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