Jugendschutzfragen
und ihre Antworten
zu den Themen Medien, Gewalt, Sucht, Sexualität, Elterntalk, Jugendarbeitsschutzgesetz
Mein Sohn (15 Jahre) geht seit längerem viermal in der Woche ins Fitnessstudio. Sein Taschengeld gibt er für Pillen und Pulver aus, die wie Nahrungsergänzungsmitel für Sportler*innen aussehen. Sind diese Produkte für Jugendliche überhaupt erlaubt?
- Dinitrophenol (DNP): Verbraucherzentralen warnen vor dem Kauf | Klartext Nahrungsergänzung (klartext-nahrungsergaenzung.de)
- Sport- und Schlankheitsmitel aus dem Internet | Verbraucherzentrale NRW (checked4you.de)
- Fatburner zum Abspecken – oft eine Gefahr! | Klartext Nahrungsergänzung (klartext-nahrungsergaenzung.de)
Ihren Sohn wird das eventuell nicht so sehr beeindrucken, wie Sie – weil er mit seiner Körperoptimierung beschäftigt ist und mit seinen Social Media Vorbildern vergleicht. Diese geben Tipps und bieten Orientierung in einer Phase, in der bei Jugendlichen vieles im Umbruch ist: viele sind unzufrieden mit den Veränderungen ihres Körpers und erhalten durch die Tipps und Trainingskonzepte das Gefühl, einen Teil der Kontrolle über ihre Körper zurückzubekommen.
Wichtig ist, dass Sie Ihren Sohn und seine Ziele ernst nehmen; Nutzen Sie das Interesse Ihres Sohnes und schauen Sie gemeinsam, was eine gesunde und ausgewogene Ernährung ausmacht. Informationen zum Thema körperliche Entwicklung können zudem helfen, ihm aufzuzeigen, was sein Körper gerade braucht und was ihm schadet.
Hinweise zu Schönheitsidealen und Entwicklungsaufgaben finden Sie hier:
Mein Sohn (17 Jahre) will mit anderen zusammen an Spielautomaten daddeln und meint, wenn seine älteren Freunde dabei sind, dass er das darf.
Für Jugendliche sind vorübergehende Freizeit- und Unterhaltungsangebote erlaubt, wie z. B. der Besuch von Jahrmärkten, Volks- oder Schützenfesten. Sie unterscheiden sich von Spielhallen, weil diese Feste nicht dauerhaft besucht werden können und die Gewinnmöglichkeiten nur von geringem Wert sind.
Influencer*innen haben einen schlechten Einfluss auf meine Tochter (13): Sie steht stundenlang vorm Spiegel und braucht ständig Geld für neue Klamotten. Soll ich ihr das Anschauen solcher Videos verbieten?
Insofern wäre ein Verbot Ihrerseits wahrscheinlich kontraproduktiv und könnte dazu führen, dass Ihre Tochter sich bei diesen Themen gar nicht mehr an Sie wendet. Sinnvoller ist es, dass Ihre Tochter lernt, die Medieninhalte zu hinterfragen. Bspw. kann ein gemeinsamer Blick auf gezeigte Produkte und darauf, wie Influencer*innen damit viel Geld verdienen, helfen, diese Art von Werbung zu entzaubern. Auch ein Blick auf die Darstellung von Frauen und Männern hinsichtlich ihres Aussehens, Kleidung und Tätigkeiten kann dazu anregen einengende Geschlechterstereotype zu erkennen.
Weitere Hinweise und Informationen zu Körperkult, Essen und Ernährung, Tattoo, Piercing und Co und Bewegung, Sport und Fitness finden Sie auf der Projekt-Website “Der optimale Körper“.
Mein Sohn (17 Jahre) möchte unbedingt mit seinen Freunden zu einem Gangsta-Rap-Konzert von „50 Cent“. Ich aber finde diese Musik zu aggressiv und zu diskriminierend und möchte es ihm nicht erlauben. Wir streiten uns deswegen und er meint, ich könne ihm den Besuch sowieso nicht verbieten. Stimmt das?
Werden Vorgaben auferlegt, müssen diese vom Veranstalter deutlich sichtbar bekannt gemacht werden. Am besten erkundigen Sie sich als Mutter beim Veranstalter oder beim Vorverkauf, ob solche jugendschutzrechtlichen Auflagen bestehen wie Altersbegrenzungen oder besondere Lärmschutz- oder Sicherheitsauflagen.
Mein 9-jähriger Sohn möchte unbedingt das Buch „Krakonos – ein Sagenwesen in einer Hightechwelt“ lesen. Auf dem Buchrücken steht „ab 11 Jahren“. Darf mein Kind das Buch trotzdem lesen?
Im Gegensatz dazu regelt das Jugendschutzgesetz, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche Zugang zu Filmen und Computerspielen in der Öffentlichkeit erhalten dürfen. Für Kinofilme legt die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle für Filmwirtschaft) die Alterskennzeichen fest, für Computerspiele ist die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) zuständig.
Welche Bücher, Filme oder Computerspiele Kinder zu Hause nutzen dürfen, entscheiden die Eltern (Elternprivileg). Bei der Verarbeitung von Medieninhalten ist das Alter und der jeweilige Entwicklungsstand entscheidend. Von großer Bedeutung ist es ebenfalls, wie sensibel ein Kind ist. Mütter und Väter kennen ihre Kinder am besten und können einschätzen, wie diese den Konsum verschiedener Medien und Inhalte verarbeiten.
Um eine geeignete Auswahl zu treffen, können sich Eltern im Vorfeld über das Buch, beispielsweise bei der Akademie für Leseförderung Niedersachsen informieren.
Mit den Kindern in einem guten Austausch zu bleiben ist wichtig. Wenn Kinder von ihren Geschichten erzählen, lernen sie besser mit dem Erlebten umzugehen.
Der 19-jährige Fußballtrainer der Jugendmannschaft unseres 14-jährigen Sohnes hat den Jungen Pornovideos weitergeleitet. Die Jungen aus der Mannschaft finden das gar nicht schlimm, aber wir fragen uns: Darf er das?
Die Realität ist jedoch: Viele Jugendliche haben Kontakt mit Pornografie, oft aus Neugier, häufig ungewollt und ungeplant, indem sie pornographische Inhalte über das Handy weitergeleitet bekommen oder im Internet plötzlich auf entsprechenden Seiten landen. Problematisch daran ist u. a., wenn Jugendliche aus Scham oder Angst vor Bestrafung mit der Verarbeitung der Inhalte allein bleiben.
Der Trainer hat sich mit dem Versenden der Videos strafbar gemacht. Sprechen Sie mit den Leitungspersonal im Verein über diesen Vorgang – dort liegt die Verantwortung, das zu unterbinden und Konsequenzen zu ziehen.
Meine Tochter (13) hat vermehrt Schnittwunden an den Unterarmen. Ich glaube, sie verletzt sich selbst. Was kann ich dagegen tun?
Stellen die Selbstverletzungen nicht nur eine Nachahmung dar, haben sie für betroffene Jugendliche oftmals eine entlastende Funktion. Im Umgang mit unangenehmen Gefühlen und innerer Anspannung können sie den Versuch einer Bewältigungsstrategie darstellen. Zugleich kann auch ein Ruf nach Aufmerksamkeit und Hilfe dahinterstehen.
Grundsätzlich sollte selbstverletzendes Verhalten nicht ignoriert oder verharmlost werden.
Hierzu empfiehlt es sich, das Thema so früh wie möglich offen und respektvoll anzusprechen. Drücken Sie Ihre Besorgnis aus, bieten Sie Hilfe und Unterstützung an. Wichtig ist, im Kontakt miteinander zu bleiben. Vorwürfe oder Schuldzuweisungen sollten vermieden werden, ebenso wie der Aufbau von Druck, wenn Ihr Kind nicht mit Ihnen darüber sprechen möchte. Selbstverletzendes Verhalten ist ein emotionales Thema, welches darauf hinweisen kann, dass Ihr Kind mit dem Sprechen über Emotionen Schwierigkeiten haben könnte. Erfahrungen zeigen, dass ein ehrliches Interesse an den Gefühlen und dem Erleben Ihres Kindes eine offene Gesprächsatmosphäre schafft. In einem ersten Schritt ist es ratsam, dass Sie sich selbst Klarheit über Ihre eigene Gefühlswelt verschaffen. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Diese finden Sie beispielsweise hier:
Hilfreich ist es zudem, sich über selbstverletzendes Verhalten zu informieren, um so das Verhalten Ihrer Tochter besser zu verstehen. Informationen zum Thema finden Sie auf:
Mein 14-jähriger Sohn möchte sich mit einem Ferienjob etwas Geld verdienen. Worauf muss ich achten?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) regelt, dass Kinder, die jünger als 13 Jahre sind, überhaupt nicht arbeiten dürfen. Im Alter von 13 bis 15 Jahren dürfen Kinder mit der Einwilligung der Eltern leichte Tätigkeiten übernehmen. Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche bereits Vollzeit jobben, allerdings nur 4 Wochen im Jahr in den Ferien und in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sogar bis 22 Uhr (z.B. in einer Gaststätte) jobben.
Eltern müssen bei einem Schülerjob immer einwilligen. Das kann z. B. so aussehen:
Ich, Martin Mustermann, als Erziehungsberechtigter, bin damit einverstanden, dass mein Sohn Martin Mustermann bei der Firma XYZ GmbH im Rahmen eines Nebenjobs als Zeitungsverteiler tätig ist.
Datum, Unterschrift
Darf mein 15-jähriger Sohn in einer Kneipe die dort übertragenen Fußballspiele anschauen?
Wenn Sie als Elternteil bzw. als personensorgeberechtigte Person gemeinsam mit Ihrem Sohn ein Spiel in einer Kneipe anschauen, ist das erlaubt.
Sie können aber auch eine volljährige Person beauftragen, Ihren Sohn – zum Beispiel für die Übertragung eines Spieles – zu begleiten und zu beaufsichtigen.
Mit einer entsprechenden – von den Eltern unterschriebenen – Bescheinigung ist somit eine erziehungsberechtigte Person für die Aufsicht des Minderjährigen zuständig. (§ 1 JuSchG)
Für ein „Public Viewing“ an öffentlichen Plätzen gibt es keine eindeutige Regelung. Die zuständigen Jugendämter können genauere Auskunft zu den einzelnen Veranstaltungsstätten geben.
Wie lange darf sich mein Sohn, 14 Jahre alt, in unserer Dorfkneipe aufhalten?
Aufenthalt in Gaststätten (§ 4 JuSchG)
Thema Gewalt
Unsere Kinder berichten aus ihrer Grundschule, dass zwei ältere Jungen dort regelmäßig jüngeren Kindern auf der Toilette auflauern und sie dazu zwingen, ihren Penis anzufassen. Wir fragen uns, was dagegen unternommen werden kann, weil die beiden Jungen ja selbst noch Kinder sind.
In der Schule unserer Kinder wird aktuell ein Schutzkonzept gegen Gewalt entwickelt. Gibt es gesetzliche Grundlagen dafür?
Aktuell hat die Kultusministerkonferenz einen Leitfaden veröffentlicht, der Schulen dabei unterstützen soll, ein Schutzkonzept einzuführen oder ihr bestehendes Schutzkonzept auszubauen. Informationen dazu finden Sie u. a. auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz und und auf einer Informationsseite des Landes Niedersachsen.
Unsere Kinder (13 und 15 Jahre) nutzen diverse Gruppenchats für Schule und Sport. Dort werden manchmal von anderen Kindern Dateien geteilt, die wir sehr schlimm finden: Gewaltfilme, Hakenkreuz-Sticker oder Nacktbilder. Machen die Kinder sich nicht sogar strafbar, wenn sie solche Inhalte auf dem Smartphone haben?
Wer solche Inhalte bekommt, darf sie also auf keinen Fall weiterleiten, denn auch das ist eine Straftat. Löschen und den Absender blockieren ist in manchen Fällen eine Lösung. Wenn es um sexuellen Missbrauch geht, sollte jedoch auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet werden, um Ermittlungen zu ermöglichen. https://online-strafanzeige.de/
Das Strafrecht gilt ab 14 Jahren. Wenn jüngere Kinder strafbare Inhalte auf dem Handy haben, schaltet die Polizei in der Regel das Jugendamt ein.
Und es ist sinnvoll, mit Kindern und Jugendlichen über den eigenen Schutz zu sprechen: In Messenger-Diensten lässt sich in der Regel einstellen, dass Inhalte nicht automatisch heruntergeladen werden, wenn jemand aus der Gruppe sie teilt. So kann man aktiv verhindern, dass strafbare Dateien auf dem eigenen Handy gespeichert sind.
Unsere Tochter (15) provoziert uns mit ausländerfeindlichen Äußerungen. Außerdem nutzt sie im Internet Seiten von rechten Gruppen. Macht sie sich damit strafbar? Oder machen wir uns strafbar, wenn wir das nicht verhindern?
Verbote allein sind in der Regel aber keine ausreichende Lösung. Wenn Jugendliche sich mit rechtsextremistischen Inhalten beschäftigen, sollten Eltern dieses Interesse auf jeden Fall ansprechen und offen für eine Auseinandersetzungen darüber sein. Versuchen Sie, dem Grund für das Interesse auf die Spur zu kommen. Wenn Ihr Kind Positionen vertritt, die Sie ablehnen, machen Sie deutlich, dass Sie solche Inhalte zwar ablehnen – aber nicht Ihr Kind als Person insgesamt.
Wie kann ich mit unseren Kinder (10 und 12) über Cybergrooming reden, ohne sie zu verängstigen?
Zu den typischen Täterstrategien bei Cybergrooming gehört es, eine Zeitlang viel Aufmerksamkeit für die Interessen eines Kindes vorzutäuschen, um sein Vertrauen zu gewinnen und eine Beziehung aufzubauen. Eltern sollten altersgemäß über diese Risiken sprechen und erklären, dass es Erwachsene gibt, die Kinder anschreiben, weil es ihnen um Sex geht. Manchmal geben sie sich dabei als Jugendliche aus. Wenn jemand viele übertriebene Komplimente macht oder sexuelle Themen anschneidet, ist das auf jeden Fall ein Warnsignal. Misstrauisch machen sollte es auch, wenn jemand penetrant nach Fotos fragt, den Kontakt per Webcam oder Messenger fortsetzen will oder ein heimliches Treffen vorschlägt. Ermutigen Sie ihre Kinder: Wenn es im Chat unangenehm wird, wenn sie sich bedrängt oder gar erpresst fühlen, sollten sie den Kontakt sofort abbrechen und sich an Sie wenden. Um Bedenken oder Ängste der Kinder zu zerstreuen, ist es hilfreich, wenn Sie konkret besprechen, wie ein Kontakt beendet werden kann, z. B. wegklicken, nicht mehr antworten, ignorieren – und dass es in Ordnung ist, bei aufdringlichen Chatpartnern „unhöflich“ zu sein.
Grundsätzlich sollten Eltern auf dem Laufenden darüber sein, wo ihre Kinder im Netz unterwegs sind und welche Dienste und Spiele sie nutzen – so wie sie auch im realen Leben über Aufenthaltsorte und Erlebnisse Bescheid wissen. Nützliche Tipps zum sicheren Chatten – und damit für Gesprächsanlässe mit Kindern – finden Sie bei https://www.chatten-ohne-risiko.net/tipps/ und bei https://www.schau-hin.info/.
Bei einem Verdacht auf Cybergrooming und bei sexueller Belästigung können Eltern eine Beschwerde an jugendschutz.net richten (https://www.jugendschutz.net/hotline/) oder sich an die Polizei wenden. Dabei sind Beweise wichtig. Wenn möglich, sollten die Inhalte der Kommunikation per Screenshot dokumentiert und an die Polizei weitergegeben werden.
Was hat Hate Speech mit Jugendschutz zu tun?
Prävention gegen Hate Speech sollte die Medienkompetenz und die Sozialkompetenz von Jugendlichen gleichermaßen fördern, d.h. einen respektvollen Umgang mit anderen einüben, gewaltfreie Konfliktlösungen thematisieren und die Besonderheiten der digitalen Kommunikation reflektieren. Die Auseinandersetzung mit Diskriminierung und die Förderung von Zivilcourage sind ebenfalls Ansatzpunkte für die Gegenstrategien: Wird im Netz gehetzt, können Mädchen und Jungen Stellung beziehen und solchen Attacken entgegentreten. Denn wenn die Community Hasskommentaren und Beleidigungen widerspricht, kann das eine hilfreiche Rückendeckung für die Betroffenen darstellen.
Für Jugendliche ist es darüber hinaus ein wichtiges Signal, wenn die Anbieter Sozialer Netzwerke umsichtig auf Beschwerden reagieren und Beleidigungen, Drohungen oder andere rechtswidrige Inhalte löschen. Anbieter, die ihre Verantwortung wahrnehmen, können damit auch Nutzer motivieren, respektvoll und verantwortungsbewusst zu kommunizieren.
Mein Sohn berichtete von einem Shitstorm gegen ein Mädchen, die auf YouTube ein selbstgemachtes Beauty-Video veröffentlicht hat. Die Kommentare haben mich geschockt.Was kann man dagegen tun?
Umso wichtiger ist es, dass Kinder und Jugendliche lernen, die Risiken der Online-Kommunikation einzuschätzen. Eltern können dabei unterstützen, indem sie sich über Gewalt im Netz informieren und die Internetaktivitäten ihrer Kinder aufmerksam begleiten. Informationen über Hate Speech, Gegenstrategien und Schutzmaßnahmen finden Eltern und Jugendliche u.a. bei der No-hate-speech.de, einer Initiative des Europarates und bei schau-hin.info, einer Informationsplattform des Bundesfamilienministeriums.
Mein Sohn bekommt seit einigen Wochen immer wieder unfreundliche und beleidigende Nachrichten per WhatsApp. Welche Möglichkeiten gibt es, ihn vor diesem Cyber-Mobbing zu schützen?
Beleidigungen oder Drohungen über Messengerdienste oder soziale Netzwerke kommen leider häufig vor. Von Cyber-Mobbing spricht man vor allem dann, wenn sich diese Übergriffe über einen längeren Zeitraum hinziehen. Wenn das Mobbing im Kontext der Klasse oder der Schule stattfindet, sollten Sie oder Ihr Sohn die Schule einschalten. Je nach konkreter Situation können Klassenkräfte, Sozialarbeiter oder die Schulleitung dafür sorgen, dass das Problem mit allen Beteiligten aufgegriffen und das Mobbing beendet wird.
Im Umgang mit Online-Mobbing gibt es darüber hinaus einige Leitlinien, die Jugendliche beachten sollten: Es ist meist nicht sinnvoll, auf Beleidigungen oder Drohungen zu antworten; im Zweifelsfall provoziert man dadurch weitere Attacken. Unangenehme Nachrichten bzw. ihren Absender kann man in den Einstellungen des Messengerdienstes blockieren. Notfalls ist es auch eine Lösung, die Mobil-Nummer zu wechseln oder selbst das Netzwerk zu verlassen, in dem das Mobbing stattfindet.
Wenn solche Maßnahmen nicht helfen, können Sie auch mit rechtlichen Mitteln gegen Cyber-Mobbing vorgehen. Einen speziellen Mobbing-Paragraphen gibt es zwar nicht, trotzdem können Beleidigungen oder Drohungen strafrechtlich verfolgt werden. Für einen Strafantrag bei der Polizei ist es nützlich, wenn Sie die entsprechenden Nachrichten als Beweise vorlegen können. Jugendliche sind ab dem 14. Lebensjahr strafmündig und können für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden.
Zwei Mädchen aus meiner Klasse grapschen mir fast jeden Tag an den Po und machen Sprüche dazu.
Erzwungene sexuelle Kontakte sind Gewalt, auch wenn so etwas mit Bekannten – oder in einer Beziehung oder in der Familie – passiert. Manche solcher Handlungen sind strafbar. Das gilt auf jeden Fall für Vergewaltigungen, es kann aber auch gelten, wenn jemand gegen seinen oder ihren Willen an den Genitalien angefasst oder gezwungen wird, jemand anderen so anzufassen. „Grapschen“ kann man deswegen ebenfalls bei der Polizei anzeigen. Ob das zu einer Verurteilung führt, hängt davon ab, wie das Gericht die Vorfälle beurteilt. „Grapschen“ kann vom Gericht als Beleidigung gewertet und bestraft werden.
Mache ich mich strafbar, wenn ich Gewaltbilder auf dem Handy habe?
Thema Medien
Ich habe in der Presse gelesen, dass nun auch In-Game-Käufe bei der Alterskennzeichnung digitaler Spiele berücksichtig werden, ist das richtig?
Bei der Abwägung werden neben den Risiken auch Vorsorgemaßnahmen des Anbieters einbezogen. Das sind technische Einstellungsmöglichkeiten sogenannte Jugendschutzprogramme, mit denen In-Game-Käufe verboten, Spielzeiten festgelegt oder der Zugang zu nicht altersgerechten Spielen verboten werden kann.
Weitere Informationen zur Alterskennzeichnung von digitalen Spielen bekommen Sie hier: https://usk.de/
Wenn mein 11-jähriger Sohn aus der Schule kommt, geht es nur um Netflix-Serie „Squid Game“. Er fragt mich ständig, ob er die Sendung – wie angeblich viele andere Kinder aus seiner Klasse – auch gucken darf. Wie soll ich mich verhalten?
Da „Squid Game“ eine Netflix-Produktion ist und nur online geschaut werden kann, gibt es kein FSK-Alterskennzeichen. Der Streamingdienst hat die Serie mit einer Jugendschutzfreigabe ab 16 Jahren versehen.
Der Erfolg bzw. die Faszination von „Squid Game“ lässt sich einerseits mit dem Hype rund um koreanische Popkultur erklären. Jugendaffine Themen wie dem Traum vom großen Geld, das Interesse an „Challenges“ als auch die drastischen Gewaltszenen wecken das Interesse Heranwachsender, ebenso die Gesellschaftskritik, die sich wie ein roter Faden durch die Serie zieht. Hinzu kommt, dass viele Influencer*innen und Youtuber*innen in den sozialen Netzwerken über die Serien berichten und Online-Spieleplattformen wie Roblox „Squid-Games“ anbieten.
Die Serie vereint drastische Gewaltdarstellungen, Demütigungen der Kandidat*innen, illegalen Organhandel und neuzeitliche Gladiatorenkämpfe in Form von vermeintlich harmlosen Kinderspielen. Die Drastik, die Handlungsdichte und einzelne Gewaltspitzen können auf Kinder nachhaltig verstörend und übermäßig ängstigend wirken. „Squid Game“ ist deshalb keine adäquate Unterhaltung für Kinder.
Eltern sollten das Gespräch mit Ihren Kindern suchen und sich erzählen lassen, was sie an der Serie so spannend finden. Erklären Sie, welche Wirkung (Alpträume, Ängste) das Schauen solcher Sendungen auf die Psyche und Entwicklung haben kann und bieten Sie Ihren Kindern Alternativen an. Richten Sie einen Netflix-Account für Ihre Kinder ein und legen Sie fest, auf welche Inhalte sie zugreifen können. Eine Anleitung, wie Sie einen Kinder-Account einrichten finden Sie hier: https://www.medien-kindersicher.de/startseite
Das Zocken unserer Söhne (10 und 12 Jahre alt) zeitlich zu begrenzen, stellt uns fast täglich vor Herausforderungen. Nun haben wir gehört, dass wir die Spielzeiten auch auf der Spielkonsole begrenzen können. Wissen Sie, wie das funktioniert?
Mein Sohn (13 Jahre alt) will unbedingt „Fortnite“ spielen. Soweit ich weiß, ist das Spiel für sein Alter noch gar nicht erlaubt oder irre ich mich da?
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist mit der Alterskennzeichnung von Computerspielen beauftrag. Epic – der Hersteller von „Fortnite“ – hat aktuell alle drei Spiel-Modi auf einem Datenträger zur Alterskennzeichnung bei der USK eingereicht. Das Prüfgremium erteilte für „Fortnite“ insgesamt eine Freigabe ab 12 Jahren. Das bedeutet, dass eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung für Mädchen und Jungen ab diesem Alter ausgeschlossen wurde. Aus der Sicht des Jugendschutzes spricht somit nichts dagegen, dass Ihr Sohn „Fortnite“ spielt. Aus medienpädagogischer Sicht raten wir Eltern jedoch immer den Einzelfall zu prüfen, ob das Spiel für ihr Kind geeignet ist.
Auf der Website der USK sind die Gründe für die Freigabe zusammengefasst nachzulesen:
„…das Spiel ist durchzogen von humorvollen Brechungen, die auch 12-Jährige bereits dekodieren und entsprechend einordnen können, sodass ein riskanter Transfer der Spielhandlung in die reale Lebenswelt von 12-Jährigen nicht zu vermuten ist.“
Quelle: https://usk.de/informationen-der-usk-zu-fortnite/
Der Spieleratgeber NRW empfiehlt für den „Fortnite Battle Royal Modus“ ein Mindestalter ab 14 Jahren. Warum pädagogische Fachkräfte zu diesem abweichendem Ergebnis gekommen sind, können Sie hier nachlesen: www.spieleratgeber-nrw.de
Mein Mann und ich sind uns nicht einig, ob wir unserem dreijährigen Sohn schon den Zugang zu Spiele-Apps auf dem Tablet ermöglichen sollten.
Mein Sohn (13 Jahre alt) und sein Freund spielen immer wieder Computerspiele mit der virtuellen Brille vor den Augen. Ist das gefährlicher als die herkömmlichen Computerspiele?
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) http://www.usk.de/ ist mit der Alterskennzeichnung von Computerspielen beauftragt. Die dortige Prüfpraxis zeigt, dass VR-Spiele nicht unmittelbar eine höhere Altersfreigabe bekommen. In Einzelfällen kann die VR-Technologie jedoch die Wirkungsmacht eines Spiels verstärken. Besonders bei Spielerlebnissen aus der Ich (Ego)-Perspektive verbunden mit einer detaillierten Grafik erleben die Spielenden die virtuelle Welt als sehr glaubwürdig. Diese Computerspiele erhalten in der Regel eine Freigabe ab 16 oder 18 Jahren.
Aus pädagogischer Sicht ist es ratsam, dass Eltern Nutzungszeiten für die Beschäftigung mit Computerspielen festlegen und die Alterskennzeichen bei der Spieleauswahl ihrer Kinder berücksichtigen. Pädagogische Empfehlungen beispielsweise vom Spieleratgeber NRW https://www.spieleratgeber-nrw.de/ können darüber hinaus eine Orientierung geben. Bei der Vergabe der Alterskennzeichen bei der USK findet keine Bewertung der Hardware (bspw. einer VR-Brille) statt und es werden keine Einschätzung von medizinischen Risiken oder möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die VR-Brillen, wie z.B. Augenschäden, Übelkeit oder Schwindel berücksichtigt. Deshalb ist es wichtig, dass Mütter und Väter die Reaktionen ihrer Kinder bei der Beschäftigung mit VR-Spielen im Blick behalten. Findet das gemeinsame Computerspielen vorwiegend bei Freunden statt, wäre ein Gespräch mit den Eltern der Freunde ratsam, um sich gemeinsam über einheitliche Regeln der Computerspielenutzung zu verständigen.
Ich ärgere mich über die in den Spiele-Apps enthaltene Werbung, weil dort für Action-Spiele geworben wird, die für meinen 8-jährigen Sohn nicht erlaubt sind. Was kann man dagegen tun? (Vater, 43 Jahre alt)
Die Werbeeinblendungen für Action-Spiele, die für ältere Kinder oder Jugendliche eine Freigabe haben, sind erlaubt, wenn diese Werbung jüngere Kinder nicht in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Das heißt: Bei einer Spiele-App, die mit einer Altersfreigabe ab 6 Jahren gekennzeichnet ist, muss auch die Werbeeinblendung für 6-Jährige verkraftbar sein, sie darf Kinder in der Altersklasse nicht übermäßig ängstigen oder belasten.
n den Medien wird immer wieder davor gewarnt, dass die Kamera am Laptop, Smartphone oder Tablet gehackt wird, um fremde Personen auszuspionieren. Ich mache mir Sorgen, dass auch meine 12-jährige Tochter in ihrem Kinderzimmer gefilmt werden könnte. Was kann ich tun?
Ich habe mitbekommen, dass meine Tochter (15) und ihr Freund (17) sich nackt fotografieren und sich die Bilder über WhatsApp zuschicken. Ist das überhaupt erlaubt?
Rechtlich betrachtet machen sich minderjährige Mädchen und Jungen ab 14 Jahren mit diesem Verhalten nicht strafbar, sofern diese Bilder nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden. Einvernehmliches Verhalten innerhalb von Paarbeziehungen steht in Deutschland nicht unter Strafe. Anders ist es allerdings, wenn so ein Bild an andere Personen weitergeleitet wird. Dies kann nach § 201a StGB strafbar sein (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen).
Jenseits davon zerstört es das Vertrauensverhältnis in einer Beziehung und kann weitreichende Folgen für das Opfer und den Täter haben. Es ist wichtig, mit der eigenen Tochter oder dem Sohn über die Risiken dieser beliebten Betätigung zu sprechen.
Darf ich (15 Jahre alt) eine Kinopreview um 22.30 Uhr besuchen?
Es gelten folgende Altersfreigaben:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab sechs Jahren
- Freigegeben ab zwölf Jahren
- Freigegeben ab sechzehn Jahren
- Keine Jugendfreigabe
Hinzu kommen zeitliche Beschränkungen für den Besuch des Kinos: Kinder ab 6 und unter 12 Jahren müssen das Kino um 20 Uhr verlassen, Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr. In Begleitung deiner Eltern kannst du länger bleiben.
Da die Preview erst um 22.30 Uhr beginnt, darfst du sie alleine im Alter von 15 Jahren nicht besuchen.
Kinder ab 6 Jahren dürfen auch Kinofilme mit einer Freigabe ab 12 Jahren sehen, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern sind. Man spricht in diesem Fall von der PG-Regelung (Parental Guidance / Elternbegleitung).
Darf ich (14 Jahre alt) an einer LAN-Party teilnehmen?
Es gelten die gleichen Freigaben wie bei den Kinofilmen:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab sechs Jahren
- Freigegeben ab zwölf Jahren
- Freigegeben ab sechzehn Jahren
- Keine Jugendfreigabe
Die Sticker mit den Altersfreigaben findest du auf der CD-ROM/ DVD und auf der Hülle. Eine unterschiedlichen Farben erleichtern die Zuordnung. Diese Freigaben sind für alle verbindlich. Auch deine Eltern können dir keine Ausnahme verschaffen. Eine Erlaubnis deiner Eltern, dass du an Spielen teilnehmen darfst, die für dich normalerweise noch nicht zugänglich sind, hat daher keine Bedeutung. Darüber hinaus gelten auch auf LAN-Parties die allgemein jugendschutzrechtlichen Beschränkungen zum Alkoholtrinken und Rauchen.
Mein Sohn, 14 Jahre alt, verbringt jeden Tag mindestens vier Stunden mit digitalen Spielen. Wenn ich ihn auffordere das Spiel zu beenden, geraten wir ständig in Streit. Woran erkenne ich, ob er eventuell „computerspielsüchtig“ ist?
Die überwiegende Mehrheit von ihnen weisen laut aktuellen Studien kein problematisches oder riskantes Spielverhalten auf. Dennoch kann ein Spiel sehr intensiv genutzt werden, bspw. wenn ein Spiel neu veröffentlicht wurde, ist stundenlanges Spielen durchaus üblich. Geht diese ggf. auch monatelange Phase nicht vorbei, gilt es genauer hinzuschauen. Welche Ursachen könnte es für eine übermäßige Nutzung geben?
Folgende Merkmale werden als Kriterien im ICD-11 für die Diagnose einer Gaming Disorder benannt. Diese können Eltern bei der Einschätzung, ob ihr Sohn oder ihre Tochter ein problematisches Spielverhalten aufweisen, helfen:
- Verlust der Impulskontrolle: vereinbarte Spielzeiten werden überhaupt nicht mehr eingehalten;
- Verschiebung von Prioritäten: das Spiel wird nicht zum Spaß, sondern zwanghaft betrieben und Freunde, Familie, Hobbys oder Pflichten werden vernachlässigt;
- das Spiel wird weiter betrieben – auch trotz negativer Konsequenzen in Schule oder Beruf
Um Machtkämpfe um Spielverbote zu umgehen, ist es wichtig, sich Zeit für den Beziehungsaufbau zu nehmen. Eltern sollten das Gespräch mit ihrem Sohn oder ihrer Tochter suchen, dadurch erfahren Sie mehr über die Ursachen für die intensive Nutzung digitaler Spiele.
Mit meiner Tochter, 12 Jahre alt, habe ich WhatsApp aus dem Google Play Store auf ihr Handy geladen. Dort bin auf die Angabe „USK ab 0 Jahren“ gestoßen, der Anbieter wiederum lässt erst eine Nutzung ab 13 Jahren zu. Welches Alter gilt denn nun?
Zu der Altersfreigabe „USK ab 0 Jahren“ steht als Information dazu im Google Play Store „Bei Spielen und Apps ab 0 Jahren handelt es sich generell um Inhalte ohne Beeinträchtigungspotential. Dabei können sich diese sowohl direkt an Kinder und Jugendliche, als auch an erwachsene Nutzer richten. Beispielsweise Dienstprogramme, Kataloge oder Tools im Allgemeinen fallen üblicherweise unter diese Kategorie. Ebenso betrifft dies soziale Netzwerke, bei denen der Betreiber sicherstellt, dass nutzergenerierte Inhalte auch für Kinder geeignet sind. (https://support.google.com/googleplay/answer/6209544?p=appgame_ratings&rd=1).
Den Zugang zum Google Play Store können Eltern auf den Smartphones Ihrer Kinder mit Hilfe der Jugendschutzeinstellungen regeln. Dadurch können Downloads von Apps, die nicht das entsprechende Alterskennzeichen aufweisen oder App-Käufe blockiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie dazu im Google Play Store. Dies läuft natürlich bei einer Freigabe ab 0 Jahren ins Leere.
Darüber hinaus können App-Entwickler selbst entscheiden, wie alt die Nutzer ihrer App sein sollen. Das wird in den AGB den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt. Seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO ist die Nutzung von WhatsApp ab 16 Jahren erlaubt. Bei Mädchen und Jungen, die jünger sind, müssen die Eltern den Bedingungen von WhatsApp zustimmen.
Darf meine Tochter, 10 Jahre, mit ihrer Freundin und deren Mutter einen Film im Kino angucken, der ab 12 Jahren freigegeben ist?
Welche Freigaben gibt es bei Computerspielen?
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Freigegeben ab 18 Jahren
Die Sticker mit den Altersfreigaben befinden sich sowohl auf der Hülle als auch auf der CD selbst.
Bei Computerspielezeitschriften gilt die Altersfreigabe des beiliegenden Datenträgers. Befindet sich auf der CD-ROM eine Demoversion eines Spiels, das ab 16 Jahren freigegeben worden ist, ist auch die Zeitschrift erst ab 16 Jahren frei verkäuflich. Der Sticker mit der jeweiligen Altersfreigabe befindet sich auf dem Datenträger und auf der Zeitschrift.
Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen (§ 11 JuSchG) Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen (§ 14 JuSchG)
- Freigegeben ab 0 Jahren
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Freigegeben ab 18 Jahren
Ausnahme: Bei Filmen ab 12 Jahren (PG-Parental Guidance: Elternbegleitung) ist die Anwesenheit für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern] gestattet.
Zudem muss die zeitliche Begrenzung beachtet werden, wenn Eltern ihre Kinder nicht ins Kino begleiten. Kinder ab 6 und unter 12 Jahren müssen das Kino um 20 Uhr verlassen, Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr.
In Kaufhäusern findet man immer wieder Bereiche, in denen die Kinder Computerspiele ausprobieren können. Dürfen dort alle Spiele zum Testen zur Verfügung gestellt werden?
Kann ich meinem 17-jährigen Sohn eine Einverständniserklärung unterschreiben, mit der er auf einer LAN-Party Spiele spielen darf, die eine Alterskennzeichnung „Freigegeben ab 18 Jahren” bekommen haben?
Falls der Veranstalter dies erlauben sollte, begeht er eine Ordnungswidrigkeit oder macht sich strafbar. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen sind die meisten LAN-Parties für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich.
Darüber hinaus gelten auf LAN-Parties auch die allgemein jugendschutzrechtlichen Beschränkungen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Sekt trinken. Branntweinhaltige Getränke (z. B. klare Schnäpse, Liköre, Whiskey oder Mixgetränke Cola-Rum) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht trinken und sie dürfen auch nicht an sie abgegeben werden.
Bildschirmspielgeräte (§ 13 JuSchG)
Thema Sucht
Darf mein Sohn (15 Jahre) vapen?
Vapes fallen als Einweg-E-Zigaretten unter das Jugendschutzgesetz (§10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren).
Der Verkauf von Vapes an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist demnach verboten und das Vapen selbst darf ihnen nicht gestattet werden. Das Verbot gilt für Vapes mit und ohne Nikotin und gilt in der Öffentlichkeit. Verstöße dagegen haben rechtliche Konsequenzen für den*die Verkäufer*in.
Der Konsum im privaten Bereich ist nicht gesetzlich geregelt.
Mein Sohn (16) raucht regelmäßig Cannabis und behauptet, dass dies erlaubt ist, stimmt das?
Seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist der Besitz von Cannabis, unter Beachtung bestimmter Regelungen, für Erwachsene (ab 18 Jahren) legal (§3 KCanG). Für Minderjährige bleiben der Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis verboten. Wer Cannabis an Minderjährige weitergibt oder verkauft, macht sich strafbar.
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.
Wird Ihr Sohn beim Konsum von Cannabis erwischt, werden Sie als Eltern in jedem Fall darüber informiert. Unter Umständen wird auch die zuständige örtliche Jugendhilfe hinzugezogen werden.
Wenn der Cannabiskonsum Ihres Sohnes Sie beschäftigt, scheuen Sie sich nicht davor, ein offenes Gespräch mit ihm zu führen. Erfahrungen zeigen, dass ein ehrliches Interesse an den Meinungen und Erfahrungen sowie ein Erfragen der Gründe für den Konsum die Gesprächsbereitschaft Jugendlicher fördern kann.
Macht sich mein Sohn (15 Jahre) strafbar, wenn er Alkohol kauft?
Jugendliche selbst machen sich nicht strafbar, wenn sie gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.
Die Abgabe alkoholischer Getränke ist an bestimmte Alterstufen gebunden und wird im Jugendschutzgesetz geregelt. Dieses soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit schützen. Eltern und Erziehungsberechtigten liefert es eine Orientierungshilfe für die Erziehung der Kinder.
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen. Ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein und Sekt konsumieren. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken.
Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, beispielsweise wenn an Jugendliche unter 16 Jahren Alkohol ausgeschenkt oder verkauft wird, drohen Gewerbetreibenden und Veranstaltern Bußgelder.
Darf mein 15-jähriger Sohn in einer Kneipe die dort übertragenen Fußballspiele anschauen?
Nein, grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren nicht länger allein in Gaststätten oder Biergärten aufhalten – auch nicht, wenn Fußball übertragen wird. (§ 4 JuSchG).
Wenn Sie als Elternteil bzw. als personensorgeberechtigte Person gemeinsam mit Ihrem Sohn ein Spiel in einer Kneipe anschauen, ist das erlaubt.
Sie können aber auch eine volljährige Person beauftragen, Ihren Sohn – zum Beispiel für die Übertragung eines Spieles – zu begleiten und zu beaufsichtigen.
Mit einer entsprechenden – von den Eltern unterschriebenen – Bescheinigung ist somit eine erziehungsberechtigte Person für die Aufsicht des Minderjährigen zuständig. (§ 1 JuSchG)
Für ein „Public Viewing“ an öffentlichen Plätzen gibt es keine eindeutige Regelung. Die zuständigen Jugendämter können genauere Auskunft zu den einzelnen Veranstaltungsstätten geben.
Darf ich (15 Jahre alt) Wasserpfeife rauchen?
Wasserpfeifen werden auch Sisha, Nagrileh oder Blubber genannt. Meistens werden beim Rauchen aromatisierte Fruchttabake benutzt. Kinder und Jugendlichen ist sowohl der Erwerb von Tabakwaren als auch das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten, also auch das Rauchen von Wasserpfeifen mit und ohne Fruchttabaken. Der Konsum im privaten Bereich ist nicht gesetzlich geregelt.
Mein Sohn, 15 Jahre, raucht heimlich bei Freunden, was kann ich tun?
In der Öffentlichkeit darf Ihr Sohn erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres rauchen. Der Konsum im privaten Bereich ist nicht gesetzlich geregelt. Ihnen bleibt nur das Gespräch über mögliche Gesundheitsrisiken, die besonders in der Wachstumsphase auftreten können.
Mein 15-jähriger Sohn hat mit seinen Freunden (15 und 16 Jahre) Wasserpfeife geraucht und behauptet, das sei kein Tabak. Stimmt das?
Gegenwärtig gibt es einen Trend unter den Jugendlichen, Wasserpfeife (auch Shisha, Nagrileh oder Blubber genannt) zu rauchen.
Meistens handelt es sich hier um aromatisierte Fruchttabake (Erdbeere, Apfel, Coca-Cola, Cappuccino etc.). Generell verbietet das Jugendschutzgesetz Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Konsum von Tabakwaren. Dazu gehören auch Fruchttabake. In der Öffentlichkeit dürfen sie keinen Tabak rauchen. Eine gesetzliche Regelung für den privaten Gebrauch gibt es nicht.
Meine Tochter (14) hat große Angst davor zuzunehmen. Sie zählt beim Essen immer alle Kalorien – muss ich mir Sorgen machen, dass sie eine Essstörung hat?
Auffälliges Essverhalten muss nicht gleich eine Essstörung sein. Dennoch können Essstörungen eine – nicht nur unter Jugendlichen – weit verbreitete ernstzunehmende psychosomatische Erkrankung darstellen. Studien zufolge haben heute mehr als 20% der Kinder und Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren ein erhöhtes Risiko, ein krankhaftes Essverhalten zu entwickeln. Viele Jugendliche experimentieren mit Essen, sie wollen sich durch eine vegane, frutarische oder vegetarische Ernährung vom Elternhaus abgrenzen bzw. ihre Gruppenzugehörigkeit demonstrieren oder einen gewissen Lifestyle ausdrücken. Hierbei verläuft die Grenze zwischen auffälligem Essverhalten und einer Essstörung meist fließend. Sollten Sie jedoch ein ungutes Gefühl haben, ist es wichtig, nicht die Augen davor zu verschließen und Ihrem Kind Ihre eigene Wahrnehmung mitzuteilen. Sollten Sie sich ernsthafte Sorgen machen, können Sie sich bei einem Arzt oder einer Fachberatungsstelle Unterstützung holen.
Bedenken Sie dabei, dass Sie ihr Kind zu nichts zwingen können. Da Essstörungen zur Problemkompensierung dienen, ist die Hauptaufgabe genau diese Probleme zu identifizieren, nur dann ist eine langfristige Lösung möglich.
Weitere Informationen sowie passende Beratungsstellen finden Sie hier:
Meine 16-jährige Tochter möchte sich unbedingt ein Tattoo stechen lassen. Darf sie das?
Das Jugendschutzgesetz hat zum Thema Schönheitsveränderungen keine Regelungen aufgeführt.
Grundsätzlich greifen Tätowierer in die körperliche Unversehrtheit ihrer Kunden ein und erfüllen so den Tatbestand einer (gefährlichen) Körperverletzung (§223 und § 224 StGB). Entsprechend benötigen Tattoostudios eine Einwilligung ihrer Kunden vor dem jeweiligen Eingriff.
Bei Minderjährigen muss zudem eine sog. Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zur Abschätzung der Risiken des Eingriffs vorhanden sein. Da diese jedoch nicht an starre Altersgrenzen gebunden ist und eine rechtssichere Aussage über das Vorhandensein seitens der Tattoostudios nicht getroffen werden kann, wird im Allgemeinen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern benötigt.
Generell werden in den meisten Tattoostudios allerdings erst Personen ab 18 Jahren tätowiert.
Entsprechend dürfte sich Ihre Tochter ein Tattoo mit Ihrer Einwilligung stechen lassen – sofern Sie ein Studio finden, das dazu bereit ist. Im Vorfeld sollten Sie mit Ihrer Tochter über mögliche Konsequenzen der dauerhaften Körperveränderung sprechen. Neben gesundheitlichen Risiken, der Wahl eines Motives und einer Körperstelle, die in Frage kommt, sollten auch eventuelle Folgen im Zusammenhang mit einem Einstieg ins Berufsleben objektiv besprochen werden.
Thema Sexualität
Mein Sohn (16) hat mir erzählt, dass er manchmal von seinen Freunden Pornofilme und -Clips geschickt bekommt. Ich habe gehört, dass Pornos erst ab 18 Jahren erlaubt sind – macht er sich strafbar, wenn er sich das anschaut?
Pornografie ist laut Gesetz als „jugendgefährdend“ bzw. „schwer jugendgefährdend“ eingestuft und darf Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden. Da es hier um den Schutz Minderjähriger geht, macht sich die Person strafbar, die unter 18-Jährigen solche Inhalte zur Verfügung stellt (§ 184 StGB „Verbreitung pornografischer Inhalte“) – in Ihrem Fall also die Freunde Ihres Sohnes. Solange er die Videos nicht weiterverbreitet, macht sich Ihr Sohn also nicht strafbar. Dennoch sollten Sie das Gespräch mit ihm suchen (auch, weil er sich bereits an Sie gewandt hat) und mit ihm Fragen, Unsicherheiten oder Ängste, die möglicherweise aus dieser Situation entstanden sind, zu besprechen.
Unsere Tochter ist acht Jahre alt und geht in die dritte Klasse. An ihrer Grundschule soll jetzt ein Präventionsprogramm gegen sexuellen Missbrauch durchgeführt werden. Wir finden das viel zu früh! Müssen Kinder in dem Alter wirklich schon mit solchen Informationen konfrontiert werden?
Beim Thema „sexueller Missbrauch“ sind viele Eltern verständlicherweise besorgt. Sie machen sich z. B. Gedanken darüber, ob ihre Kinder dadurch verängstigt werden oder dass sie mit Inhalten konfrontiert werden, die sie nicht verarbeiten können.
Fakt ist: Kinder zwischen 6 und 10 Jahren haben statistisch betrachtet das höchste Risiko, von sexuellem Missbrauch betroffen zu sein. Daher ist es sehr sinnvoll, wenn in der Grundschule Aufklärung zu dem Thema stattfindet. Präventionsprojekte sollen Kinder stärken – etwa in diesem Sinn: Kinder werden ermutigt, „Nein“ zu sagen und sich zu wehren, wenn jemand ihre persönlichen Grenzen überschreitet. Kinder, die über dieses Recht Bescheid wissen, die gelernt haben, was sexueller Missbrauch ist und wo sie im Notfall Hilfe bekommen können, sind im Vorteil. Informierte Kinder sind besser geschützt.
Gute Präventionsprojekte erkennen Sie an bestimmten Qualitätskriterien.
- Das Programm sollte altersspezifisch sein, denn Kinder brauchen unterschiedliche Informationen über das Thema, je nachdem wie alt sie sind.
- Die Informationen sollten in einer kindgerechten Sprache vermittelt werden.
- Das Projekt sollte den Kindern ein positives und selbstbestimmtes Körperbild vermitteln
- Es sollte klare Informationen enthalten.
- Die Informationen sollten die Kinder nicht ängstigen oder verstören.
- Das Projekt sollte im Beisein der Lehrkräfte stattfinden.
- Sie sollten die Eltern einbeziehen und ihnen Einblicke und Informationen gewähren (z. B. durch Elternabende vorab).
Fragen Sie also ruhig in der Schule nach konkreten Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten für die Eltern.
In der Kita, in der mein Kind betreut wird, ist ein sexualpädagogisches Konzept geplant – was soll das?
Kinder haben das Recht, dass sie bei der sexuellen Entwicklung altersangemessene Begleitung und Hilfestellung bekommen – sowohl vonseiten der Eltern als auch vom pädagogischen Fachpersonal in den Kindertagesstätten. Denn auch außerhalb der Familie ist das Thema Sexualität präsent. Fachkräfte aus Kindertagesstätten brauchen Wissen über diesen Themenkomplex, weil sie im Alltag häufig schnell und flexibel reagieren müssen, z. B. auf explizite Fragen zu Körper und Sexualität. Zudem müssen sie unterscheiden, welches Verhalten unter die kindliche Neugier fällt und an welchen Stellen zum Schutz der Mädchen und Jungen eingegriffen werden muss.
Um das leisten zu können, helfen fundierte Informationen über psychische und körperliche Entwicklungsschritte und eine reflektierte gemeinsame Haltung im Team. Das alles spiegelt sich in einem sexualpädagogischen Konzept wieder und zeigt, dass sich die Einrichtung mit dem Thema Sexualität von Kindern auseinandergesetzt hat und somit ein professioneller Umgang im Alltag stattfinden kann. Oftmals sind diese Konzepte auf den Internetseiten oder in Flyern veröffentlicht – fragen Sie ruhig nach.
Influencer*innen haben einen schlechten Einfluss auf meine Tochter (13): Sie steht stundenlang vorm Spiegel und braucht ständig Geld für neue Klamotten. Soll ich ihr das Anschauen solcher Videos verbieten?
Ein Verbot wäre vermutlich schwer umsetzbar und würde auch wenig nützen. Sinnvoller ist es, dass Ihre Tochter lernt, die Medieninhalte zu hinterfragen. Ein gemeinsamer Blick auf die gezeigten Produkte und darauf, dass die Influencer*innen damit viel Geld verdienen, kann helfen, diese Art von Werbung zu entzaubern. Ermutigen Sie Ihre Tochter, ihren eigenen Stil zu entwickeln.
In der Phase der Pubertät bieten die klar formulierten Tipps und Regeln der Influencer*innen Orientierung. Jugendliche sind dabei zu erkunden, wer sie selbst sind bzw. sein wollen. Viele Mädchen und Jungen sind zudem unzufrieden mit den Veränderungen ihres Körpers und erhalten durch das Befolgen der „dos“ und „dont’s“ ihrer Stars das Gefühl, einen Teil der Kontrolle zurückzubekommen.
Sie sollten die Entwicklung aber in jedem Fall im Blick haben und auch darüber mit Ihrer Tochter ins Gespräch kommen, welches Bedürfnis hinter der starken Fokussierung auf das Äußere stecken könnte.
Weitere Hinweise und Informationen zu Körperkult, Essen und Ernährung, Tattoo, Piercing und Co und Bewegung, Sport und Fitness finden Sie auf der Projekt-Website “Der optimale Körper“.
Der Freund (15) meiner Tochter (16) möchte bei uns übernachten – darf ich das überhaupt erlauben? Was ist, wenn die beiden Sex miteinander haben?
Generell gilt, dass Jugendliche ab 14 Jahren Sex haben dürfen. Zum besonderen Schutz ihrer sexuellen Selbstbestimmung gibt es aber für sexuelle Kontakte von 14- bis 18-Jährigen besondere gesetzliche Bestimmungen.
Hierunter fällt der sogenannte Kuppelparagraph (§ 180 StGB): Wer Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren vermittelt, hierfür „Gelegenheit schafft“ oder „Vorschub leistet“, macht sich strafbar. Aus diesem Grund gibt es beispielsweise auf Klassenfahrten, Zeltlagern oder ähnlichen Veranstaltungen getrennte Schlafräume für Mädchen und Jungen.
Für Eltern gilt dieser Straftatbestand jedoch nur eingeschränkt. Sie dürfen erlauben, dass der Freund (und ggf. auch Sexualpartner) Ihrer Tochter bei Ihnen übernachtet – vorausgesetzt, dass auch seine Eltern einverstanden sind.
Eltern müssen bei solchen Entscheidungen ihrer Erziehungspflicht nachkommen – sie dürfen sexuelle Kontakte beispielsweise nicht zulassen, wenn das eigene Kind jünger als 14 Jahre alt ist oder der Sexualpartner deutlich älter.
Weitere Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen finden Sie in der Broschüre: „Jugend & Sex. Was ist erlaubt?“
https://jugendschutz-materialien.de/shop/sexualerziehung/jugend-sex-was-ist-erlaubt/
Meine 16-jährige Tochter ist in einer stationären Einrichtung für kognitiv beeinträchtigte Jugendliche untergebracht. Nun stellt sich die Frage, ob ihr die Pille verschrieben werden soll, obwohl sie sich nicht für Sex zu interessieren scheint.
In erster Linie ist das die Entscheidung Ihrer Tochter. Wie jedes andere Mädchen sollte auch sie – altersangemessen und dem Entwicklungsstand entsprechend – zum Thema Sexualität aufgeklärt werden. Nur so kann sie eigene Entscheidungen zu Sexualität und Verhütung treffen, auch wenn bei Ihrer Tochter die Themen Schwangerschaft und Geschlechtsverkehr noch nicht anstehen sollten.
Bei Menschen mit Beeinträchtigung ist die Sorge um eine frühe Schwangerschaft besonders groß, da diese oftmals mit Veränderungen in der Unterbringung zusammenhängen – aber auch mit der Sorge, dass die Mütter der neuen Herausforderung nicht gewachsen sind.
Aus dieser Sorge heraus darf aber nicht über die Rechte der Personen hinweg entschieden werden. Entsprechend der kognitiven Fähigkeiten müssen Informationen bereitgestellt werden, damit beeinträchtigte Menschen auch zu diesen Themen Beratungsangebote erhalten können. Hierbei geht es um die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung, die als Teil der Menschenrechte für alle Menschen gelten – mit und ohne Beeinträchtigung.
Weitere Informationen zur Geschichte der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Fokus auf die sexuelle Selbstbestimmung finden Sie in dem Artikel „Von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung. Die UN-Behindertenrechtskonvention und die sexuelle Selbstbestimmung behinderter Menschen“ unter:
https://www.forum.sexualaufklaerung.de/index.php?docid=1274
Als Vater einer 11-jährigen Tochter frage ich mich, was ich gegen die Werbung von „Eis.de“ tun kann, die tagsüber gezeigt wird. Ich finde es unverantwortlich, dass Werbung für Sexspielzeug im Fernsehen gesendet wird.
Wenn Sie etwas im Fernsehen sehen, von dem Sie denken, dass es nicht gesendet werden sollte, können Sie sich über die Jugendschutzhotline der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) (https://fsf.de/jugendschutz-hotline/) oder beim Deutschen Werberat (https://www.werberat.de/deutscher-werberat) beschweren.
Bei der FSF können Sie zudem nachlesen, ob das entsprechende Angebot schon begutachtet worden ist und welche Argumente zur Programmfreigabe geführt haben.
Für die meisten Spots, die für Erotikspielzeug werben gilt, dass sie auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nicht dazu geeignet sind, Kinder oder Jugendliche nachhaltig zu beeinträchtigen. Eine konkrete Gefährdung wird in den zurückhaltend inszenierten und auch sprachlich zurückgenommenen Spots bisher nicht gesehen. „Erwähntes Sexzubehör wird, wie etwa auch Kondome, durch das Jugendschutzgesetz nicht besonders erfasst – Jugendmedienschutz soll keine Moralvorstellungen durchsetzen, sondern Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen schützen“, so die zusammenfassende Einschätzung der FSF zu einem der geprüften Spots aus dem Jahr 2015.
An dieser Frage wird sehr deutlich, wo der gesetzliche Jugendschutz an seine Grenzen stößt. Die Bedenken vieler Eltern können wir an diesem Punkt nachvollziehen: Mädchen und Jungen sollte nicht vermittelt werden, dass gelingende sexuelle Kontakte nur mithilfe von Sexspielzeug zustande kommen können. Ob diese Clips einen solchen Druck aufbauen oder ob sie aufgrund fehlender Verstehensfähigkeit gar nicht wahrgenommen werden, ist Bestandteil der aktuellen Diskussion um sexualisierte Darstellungen in den Medien.
Zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema – Ein Interview mit dem Sexualpädagogen Dr. Frank Herrath, das zu mehr Gelassenheit gegenüber den genannten Spots aufruft: https://fsf.de/data/hefte/ausgabe/77/int-herrath-sexualpaedagoge-erotikspielzeug-tvd77.pdf
Darf mein 14-jähriger Sohn schon Sex haben?
Ja, grundsätzlich darf er das.
Die „Schutzaltersgrenze“ für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Das bedeutet, dass Sex zwischen zwei Personen ab 14 Jahren erlaubt ist – vorausgesetzt, dass dieser einvernehmlich und freiwillig geschieht, kein Druck ausgeübt und kein Geld dafür gezahlt wird.
Wenn ihr Sohn also seine ersten sexuellen Erfahrungen mit einer Person in seiner Altersklasse machen möchte, ist das rechtlich völlig in Ordnung.
Um Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vor sexuellen Übergriffen durch ältere Personen zu schützen, sind im Strafgesetzbuch jedoch einige Einschränkungen festgelegt:
In einem Abhängigkeitsverhältnis wie gegenüber einem Trainer oder einer Gruppenleiterin sind sexuelle Kontakte verboten.
Zudem ist in §182 geregelt, dass sexuelle Handlungen einer über 21-jährigen Person mit einer unter 16-jährigen Person strafbar sind, wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird und so Jugendliche zu etwas gedrängt werden, das sie (noch) nicht wollen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre:
„Jugend & Sex. Was ist erlaubt?“
Müssen Eltern einwilligen, wenn ihre Tochter die Pille haben möchte?
Nicht unbedingt. Für die Verschreibung der Pille an Minderjährige ist die Einwilligungsfähigkeit zur Behandlung ausschlaggebend. Diese ist gesetzlich nicht an Altersgrenzen gebunden, sondern muss individuell und in der konkreten Situation überprüft werden. Wird bei einem minderjährigen Mädchen die Einwilligungsfähigkeit festgestellt, so kann das Mädchen auf die Schweigepflicht des Arztes oder der Ärztin den Eltern gegenüber bestehen.
Viele Frauenärzte orientieren sich an folgenden Altersgrenzen:
Bei unter 14-Jährigen wird davon ausgegangen, dass sie noch nicht die geistige Reife besitzen – hier müssen die Eltern ihre Zustimmung geben.
Bei Mädchen im Alter von 14 bis 16 Jahren werden bei Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit die Eltern hinzugezogen.
Ab dem Alter von 16 Jahren ist in der Regel davon auszugehen, dass bei den Mädchen die Einwilligungsfähigkeit vorhanden ist und damit auch eine Schweigepflicht gegenüber den Eltern besteht.
Kann ich mich mit dem HI-Virus anstecken, wenn ich dieselbe Toilette benutze wie jemand, der positiv ist?
Nein, durch das Nutzen derselben Toilette kann der Erreger nicht übertragen werden. Im Vergleich zu anderen Krankheitserregern gilt der HI-Virus als schwerer übertragbar. Bei alltäglichen sozialen Kontakten wie Körperkontakten im Schwimmbad, der Sauna oder auch beim Besuch von Ärzten oder in Kosmetikpraxen besteht kein Risiko einer Ansteckung.
Thema Elterntalk
Meine Mutter möchte meine Tochter (8) ständig küssen, aber meine Tochter möchte das nicht. Was kann ich als Mutter tun?
Eltern sind Vorbilder für den Umgang miteinander – bei Zuneigung und Nähe sowie bei Grenzen, Scham und Unsicherheiten. Genauso wie bei Erwachsenen muss auch bei Kindern ein „Nein“ akzeptiert werden. Das trägt zu einem vertrauensvollen und respektvollen Umgang innerhalb der Familie bei. Zudem bestärkt es Kinder, ihre Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu kommunizieren. Dies ist ein wichtiger Baustein, der Kinder dabei unterstützt, die eigenen Grenzen zu erkennen und zu schützen. Sprechen Sie mit Ihrer Mutter über dieses Thema und erklären ihr, warum es wichtig ist, ihre Tochter in ihrer Grenzsetzung zu unterstützen.
Wenn ich meinen Sohn (2) bade, interessiert er sich für sein Geschlechtsteil. Wie soll ich das vor ihm benennen?
Körperhygiene ist ein wichtiger Bestandteil im Alltag. Sie dient nicht nur der Gesundheit, sondern prägt den Bezug zum eigenen Körper. Baden und Wickeln sind einige der wenigen Momente, in denen sie den gesamten Körper erforschen können. Eltern sollten ihre Kinder in ihrem Erleben bestätigen und ihnen Zeit und Raum dafür geben. Es ist wichtig für Kinder, alle Körperteile zu benennen, auch die Geschlechtsteile. Welche Begriffe Sie dafür verwenden, ist erst einmal sekundär. Wichtig ist, dass Sie und Ihr Kind sich mit den Begriffen wohl fühlen. Denn wenn Sie bei der täglichen Hygiene alle Körperteile benennen, bis auf die Geschlechtsteile, vermitteln sie Ihrem Kind, dass diese Körperteile schambehaftet sind.
Meine fünfjährige Tochter würde am liebsten den ganzen Tag nur Nudeln und Süßigkeiten essen. Worauf muss ich achten, damit meine Tochter gesund aufwächst? Und wie viele Süßigkeiten sind ok?
Kinder entwickeln von klein auf Vorlieben, auch für das Essen. Gegen Nudeln ist erst einmal nichts einzuwenden. Versuchen Sie frühzeitig, Ihr Kind in die Essensplanung mit einzubeziehen. Für Kinder ist es wichtig, abwechslungsreiches und gesundes Essen kennenlernen. Denn wenn Ihr Kind das Lieblingsessen nicht mehr mag, wird es neugierig darauf sein, was Sie auf dem Teller haben.
Süßigkeiten und Naschereien sind ab einem gewissen Alter unumgänglich. Vorteilhaft ist es, von Anfang an Regeln festzulegen und maßvoll zu genießen. Wie viele Süßigkeiten ein Kind bekommen sollte, ist vom Alter abhängig. Etwa eine (Kinder-) Handvoll Süßigkeiten pro Tag ist ein guter Richtwert.
Im Sinne des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind Eltern und andere Erziehungsberechtigte für das gesunde Aufwachsen ihrer Kinder verantwortlich. Dennoch können diese Fragen sicherlich von einer Ernährungsberatungsstelle oder der Verbraucherzentrale detaillierter beantwortet werden.
Bei unseren türkischen Familienfesten kommen viele Erwachsene und Kinder zusammen. Es ist üblich, dass das türkische Fernsehprogramm nebenher läuft. Worauf muss ich achten, wenn die Kinder fernsehen wollen?
Welche Filme und Fernsehinhalte für Kinder geeignet sind, hängt vom Alter und der Vorerfahrung der Mädchen und Jungen ab. Vorschulkinder sind aufgrund ihrer kognitiven Entwicklung noch nicht in der Lage einen Film länger als 30 Minuten aufmerksam zu verfolgen. Bis zu einem Alter von ungefähr 9 Jahren können Kinder nicht zwischen der Realität und der Fiktion unterscheiden. Sie haben wenig Distanz zu dem Gesehenen, was dazu führen kann, dass beispielsweise auch die Gewalt im Zeichentrick gepaart mit bedrohlicher Musik ängstigend wirken kann.
Deutsche Fernsehsender strahlen im Tagesprogramm in der Regel Inhalte aus, die Kinder in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigen. Das Abendprogramm ab 20 Uhr ist für ältere Kinder ab 12 Jahren, Jugendliche und Erwachsene.
Da die Fernsehprogramme der ausländischen Sender nicht den deutschen Jugendschutzbestimmungen unterliegen, ist es schwierig, Aussagen darüber zu treffen, ob die dort ausgestrahlten Sendungen für Kinder unbedenklich sind.
Wenn Sie unsicher sind, ob das türkische Programm kindgerecht ist, spielen Sie lieber für die Kinder in einem anderen Raum einen Film auf DVD ab, der mit einem Alterskennzeichen versehen ist.
Weitere Informationen zu dem Erleben von Filmen bei Kindern und Jugendlichen finden Sie in der Broschüre „Welche Filme dürfen Kinder und Jugendliche sehen?“ der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen. Diese Broschüre ist auch auf Arabisch, Kurdisch, Türkisch und Russisch erhältlich.
Thema Jugendarbeitsschutzgesetz
Mein Sohn (13) geht in die 7. Klasse und möchte sein Schulpraktikum im Kindergarten machen. Die Schule sagt, die Schüler*innen müssen jeden Tag 8 Stunden arbeiten. Ist das eigentlich erlaubt?
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz §5 JArbSchG ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Ein Kind ist nach §2 Abs. 1 JArbSchG diejenige Person, die noch nicht 15 Jahre alt ist. Ihr Sohn ist dem Gesetz nach also ein Kind. Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt jedoch Kindern, die älter als 13 sind mit Erlaubnis der Personensorgeberechtigten Person einer Beschäftigung nachzugehen. Die Personensorgeberechtigten Personen sind in der Regel die Eltern. Die Arbeitszeit eines Kindes wird auf zwei Stunden täglich begrenzt. Ein Schulpraktikum stellt jedoch eine Ausnahme dar. In §5 Abs. 2 S. 2 JArbSchG ist geregelt, dass ein Kind an einem Schulpraktikum während der Vollzeitschulpflicht teilnehmen darf. Jedoch dürfen Kinder im Rahmen eines Schulpraktikums nicht mehr als 7 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche arbeiten (§7 S.2 JArbSchG)
Wir haben einen eigenen Bauernhof und bald steht die Ernte an. Darf meine Tochter (14) dabei mitarbeiten? Sie würde uns so gerne helfen.
Ihre Tochter darf bei der Ernte mitarbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (§5 JarbSchG) gibt in diesem Fall vor, das in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich mitgearbeitet werden darf. Außerdem darf Ihre Tochter nicht zwischen 18:00 Uhr und 08:00 Uhr mitarbeiten und auch nicht vor oder während des Schulunterrichtes in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt sein. Es ist wichtig, dass Ihre Tochter sich weiterhin auf die Schule konzentrieren kann und die Unterstützung im landwirtschaftlichen Betrieb nicht ihrer Gesundheit, Sicherheit oder ihrer Entwicklung schadet. Sind diese Rahmenbedingungen gegeben, darf Ihre Tochter auf dem Bauernhof mitarbeiten.
Meine Tochter (14) findet Kinder total großartig und würde so gerne babysitten. Ist das eigentlich erlaubt? Worauf muss meine Tochter achten?
Kinder dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ab einem Alter von 13 Jahren verschiedenen Ferien- oder Nebenjobs nachgehen, solange diese leicht und für Kinder geeignet sind und die Personensorgeberechtigte Person (in der Regel die Eltern) dem Ferien- oder Nebenjob zustimmt. Wichtig ist, dass der Schulbesuch des Kindes nicht unter der Ausübung eines Ferien- oder Nebenjobs leidet und dass die Sicherheit, Gesundheit oder die Entwicklung des Kindes nicht gefährdet ist. Auch dürfen Kinder nicht länger als zwei Stunden täglich und nur zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr einer Beschäftigung nachgehen. Ihre Tochter darf also mit Ihrem Einverständnis babysitten. Wenn sie noch ein wenig Sicherheit im Umgang mit Kindern erlernen möchte, kann sie noch einen Babysitterkurs absolvieren. Vielleicht gibt es in ihrer Nähe einige Kursangebote. Wichtig für einen Ferien- oder Nebenjob als Babysitter*in ist außerdem das Thema Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht haben die Eltern. Die können jedoch ihre Aufsichtspflicht an weitere Personen, wie z. B an den/die Babysitter*in übertragen. Die Aufsichtspflicht kann sowohl mündlich als auch schriftlich übertragen werden. Damit Ihrem Kind die Aufsichtspflicht als Babysitter*in übertragen werden kann, müssen Sie mit der Übertragung der Aufsichtspflicht einverstanden sein.
Mein Sohn (13) liebt es, Fußball zu spielen. Er würde gerne die F-Jugend in unserem Fußballverein ehrenamtlich mittrainieren. Darf mein Sohn sich ehrenamtlich engagieren?
Unter dem Begriff Ehrenamt versteht sich eine nicht bezahlte Tätigkeit, die der Gemeinschaft dient. Ihr Sohn möchte mit seiner Zeit seinen Fußballverein unterstützen. Um sich ehrenamtlich zu engagieren, gibt es kein Mindestalter. Wenn ihr Sohn also möchte, darf er sich ehrenamtlich in seinen Fußballverein engagieren.
Meine Tochter (15) möchte die ganzen Sommerferien Vollzeit arbeiten. Ist das arbeitsrechtlich erlaubt?
Ihre Tochter ist 15 Jahre alt und damit nach §2 Abs. 2 JArbSchG Jugendlich. Jugendliche sind im Gesetz diejenigen Personen, die älter als 15, jedoch noch keine 18 Jahre alt ist. Für Jugendliche gilt, das sie in den Schulferien höchstens vier Wochen im Kalenderjahr Vollzeit beschäftigt sein dürfen (vgl. §5 Abs. 4 JArbSchG). Wichtig für die Ausübung einer Tätigkeit als Jugendliche*r sind außerdem: die Dauer der Arbeitszeit. Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt sein (vgl. §8 Abs.1 JArbSchG). Außerdem muss nach der Beendigung der Tätigkeit eine ununterbrochene Freizeit von 12 Stunden möglich sein (vgl. §13 JArbSchG).
Dies bedeutet, dass zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn 12 Stunden liegen müssen. Des Weiteren dürfen Jugendliche nur zwischen 06:00 – 20:00 Uhr beschäftigt werden (vgl. §14 Abs. 1 JArbSchG). Abschließend dürfen Jugendliche nur an fünf Tagen die Woche beschäftigt werden und die Ruhetage sollen, wenn möglich aufeinander folgen (vgl. §15 JArbSchG).
Dementsprechend dürfte ihre Tochter in den Sommerferien Vollzeit arbeiten, jedoch nur für einen Zeitraum von vier Wochen.