Datenschutz

Jeder Mensch hat nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Grundrecht, selbst darüber zu entscheiden, wem er seine persönlichen Daten zugänglich machen will. Der Begriff Datenschutz umfasst den Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, den Schutz des Rechts auf informelle Selbstbestimmung und den Schutz der Privatsphäre.

Weitere Informationen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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