Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz
(Hannover, 26.05.2021) Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit im Internet, spielen auf ihrem Smartphone oder Tablet. Dabei gibt es etliche Risiken, die nun durch ein neues Jugendschutzgesetz, das ab 1. Mai gilt, minimiert werden sollen.
Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen hat zu dieser Thematik als Erste einen Onlinevortrag mit rund 160 Teilnehmenden organisiert. „Es ist uns wichtig, pädagogische Fachkräfte über die Änderungen im Jugendschutzgesetz schnellstmöglich zu informieren“, erläutert Eva Hanel, Referentin für Medienpädagogik in der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen. Auch sei es wichtig, pädagogische Fachkräfte fortzubilden und die Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren.
Britta Schülke, Juristin in der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW, machte in ihrem Impulsvortrag deutlich, dass das Jugendschutzgesetz seit 2004 keine Änderung mehr erfahren hat. Da Kinder und Jugendliche viel im Internet seien, müssten sie vor Cybermobbing, Kostenfallen und sexuellen Übergriffen geschützt werden. „Spiele und Filme bekommen eine einheitliche Alterskennzeichnung, egal, ob sie im Einzelhandel gekauft oder online gestreamt werden“, benennt Schülke eine weitere Gesetzesänderungen, die Eltern und Pädagogen Orientierung geben sollen. Aber auch Kostenfallen, glücksspielähnliche oder spielstimulierende Mechanismen werden zukünftig bei der Alterskennzeichnung berücksichtigt. Das soll mithilfe von Deskriptoren geschehen, die deutliche Hinweise geben. „Das wurde bisher in Jugendschutzdebatten immer wieder angeregt, aber nie umgesetzt“, erläutert Schülke. Relevante Internetdienste seien zu Voreinstellungen verpflichtet, damit mögliche Interaktionsrisiken minimiert werden.
Wie wichtig dies ist, zeigt ein Fall, der vor Kurzem von der Verbraucherzentrale Niedersachsen geschildert wurde, bei dem ein Siebenjähriger auf dem Smartphone rund 2.700 Euro verspielt habe. „Durch einen präsenteren Hinweis, dass bei einem kostenlosen Spiel In-App-Käufe möglich sind, hätten die Eltern auf dem Smartphone ihres Sohnes in den Jugendschutzeinstellungen In-App-Käufe verbieten können“, kommentierte Eva Hanel den Fall auf der Online-Veranstaltung. Welche Symbole dafür geeignet seien, darüber werde derzeit noch debattiert. Außerdem seien die Anbieter verpflichtet, ein einfaches und leicht verständliches Melde- und Beschwerdemanagement einzuführen, an das Kinder und Jugendliche sich wenden können, wenn sie sich bedroht und bedrängt fühlen. Die am 1. Mai gegründete Bundeszentrale für den Kinder- und Jugendmedienschutz achtet darauf, dass die Regeln umgesetzt werden. Wer sich nicht daran halte, müsse in letzter Konsequenz mit empfindlichen Geldbußen rechnen.
Für Fragen oder vertiefende Informationen ist Eva Hanel unter Telefon: 0511/ 858788 erreichbar. Das komplette Angebot der LJS finden Sie hier: www.jugendschutz-niedersachsen.de
Medienkontakt
Eva Hanel, Referentin für Medienpädagogik, Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS)
T 0511 – 85 87 88, eva.hanel@jugendschutz-niedersachsen.de
Über die LJS
Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) ist ein Fachreferat der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) e.V. und arbeitet zu aktuellen Themen des Kinder- und Jugendschutzes. Die Tätigkeitsfelder sind Fortbildung, Materialentwicklung, Fachberatung, Projektentwicklung sowie die Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien.