Taschengeldparagraph

Im Bürgerlichen Gesetzbuch §110 ist die Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen geregelt. Kinder unter 7 Jahren sind nicht geschäftsfähig. Zwischen 7 und 17 Jahren sind sie beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – müssen zustimmen, damit ein Kauf wirksam wird (§106 BGB).

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