Persönlichkeitsrechte

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Dieses Recht ist im Kunsturhebergesetz (§22 KUG) verankert. Eine wichtige Ausnahme: Wenn die fotografierte Person nurals Beiwerk, also nebensächlich auf einem Bild mit Häusern, Sehenswürdigkeiten oder Landschaftsaufnahmen zu sehen ist, muss nicht um Erlaubnis gefragt werden.

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