ANMERKUNGEN ZUM ZWEITEN GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES JUGENDSCHUTZGESETZES

Am 1. Mai 2021 ist ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft getreten, das in seinen Änderungen vor allem den Jugendmedienschutz fokussiert. Dies hat Auswirkungen auf die Arbeit von pädagogischen Fachkräften, Eltern, Kindern und Jugendlichen. Aus der Sicht der Medienreferent*innen in den Landesstellen Jugendschutz haben  wir einige Anmerkungen zu den neuen Regelungen.

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