Als nikotinfreies Tabakersatzprodukt werden Shiazo Steine in Wasserpfeifen verdampft. Im Gegensatz zu geltenden Regelungen für E-Zigaretten und E-Shishas, die selbst als nikotinfreie Varianten nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen (§10 JuSchG), stellt das Aushändigen und Konsumierenlassen von Shiazo Steinen bislang keinen rechtlichen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar.
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