Als nikotinfreies Tabakersatzprodukt werden Shiazo Steine in Wasserpfeifen verdampft. Im Gegensatz zu geltenden Regelungen für E-Zigaretten und E-Shishas, die selbst als nikotinfreie Varianten nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen (§10 JuSchG), stellt das Aushändigen und Konsumierenlassen von Shiazo Steinen bislang keinen rechtlichen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar.
« zur Glossar-ÜbersichtDie nächsten Veranstaltungen
Thema Medien
- Digitale Spiele hautnah erleben und verstehenEin medienpädagogischer Elternabend […]
Thema Sucht
- Konsum und KrisePsychische Belastungen als Thema der Suchtprävention […]
Thema Sexualität
- Consent is keyIn dieser Fortbildung wird das Thema sexueller Konsens verhandelt und geeignete Methoden für die Arbeit mit Jugendlichen vorgestellt. […]