Eine erziehungsbeauftragte Person darf für einen Zeitraum die Erziehung von Kindern übernehmen. Das setzt die Zustimmung der Eltern voraus. Diese Person, die mindestens 18 Jahre alt sein muss, kann zum Beispiel einen 15-Jährigen in die Diskothek mitnehmen und ist für ihn verantwortlich.
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