Eltern haben das Recht, ihre Kinder nach eigenen Maßstäben zu pflegen und zu erziehen. Der Staat hat eine ergänzende und unterstützende Funktion. Nur bei der Verletzung der Kinderrechte durch die Eltern, also bei Verwahrlosung und Misshandlung der Kinder, kann der Staat zum Schutz der Kinder eingreifen.
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