Im Zimmer meines Sohnes (16 Jahre) habe ich vor kurzem Sahnekapseln und Ballons gefunden. Da er in letzter Zeit anders als sonst auf mich wirkt, mache ich mir Sorgen, dass er Lachgas konsumieren könnte.
Ballons werden oft für den Konsum von Lachgas genutzt. Dabei wird das Gas aus Kartuschen bzw. Sahnekapseln in Ballons gefüllt, woraus es dann eingeatmet wird. Der danach eintretende Rauschzustand hält nur wenige Minuten an und ist nicht ungefährlich. Neben den erwünschten Wirkungen wie Euphorie und einer gehobenen Stimmung, sind Schwindel, Koordinationsstörungen, Erbrechen und Bewusstlosigkeit möglich. Relevant sind in dem Zusammenhang auch vorkommende Nervenschäden, die bereits bei gelegentlichem Konsum beobachtet wurden.
Die gesetzliche Regelung in Bezug auf Lachgas wurde zuletzt geändert: seit dem 12.04.2026 besteht für Jugendliche ein generelles bundesweites Verkaufs- und Besitzverbot von Lachgas. Für Erwachsene besteht ein Verkaufs- und Besitzverbot von größeren Lachgaskartuschen mit einer Menge von über 8,4g. Mit einer Menge von bis zu 8,4g/ Kartusche ist der Verkauf an Personen über 18 Jahren erlaubt, jedoch auf max. 10 Kartuschen pro Verkaufsvorgang begrenzt. Über den Online- Handel oder über Automaten ist der Verkauf von Lachgaskartuschen altersunabhängig verboten.
Wenn Sie das Verhalten und der mögliche Lachgas-Konsum Ihres Kindes beschäftigt, scheuen Sie sich nicht davor, ein offenes Gespräch mit ihm zu führen. Erfahrungen zeigen, dass ein ehrliches Interesse an den Meinungen und Erfahrungen sowie bspw. ein Erfragen der Gründe für den Konsum die Gesprächsbereitschaft Jugendlicher fördert.
