Mache ich mich strafbar, wenn Gewaltbilder auf dem Handy habe?
Generell ist das Herunterladen und der Besitz von gewaltverherrlichenden oder pornografischen Filmen oder Fotos verboten. Auch das Filmen oder Fotografieren von Schlägereien oder anderen Übergriffen ist nicht erlaubt („Happy Slapping“).
Das heimliche Fotografieren oder Filmen von Personen und das anschließende Umherzeigen stellt eine Straftat dar. Du kannst auch belangt werden, wenn du pornografische oder gewaltverherrlichende Bilder oder Texte an andere weiterschickst.

Darf ich (15 jahre alt) eine Kinopreview um 22.30 Uhr besuchen?
Der Film muss für dein Alter eine entsprechende Freigabe haben.
Die Altersfreigaben werden von der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) vergeben.
Es gelten folgende Altersfreigaben:
• Freigegeben ohne Altersbeschränkung
• Freigegeben ab sechs Jahren
• Freigegeben ab zwölf Jahren
• Freigegeben ab sechzehn Jahren
• Keine Jugendfreigabe

Hinzu kommen zeitliche Beschränkungen für den Besuch des Kinos: Kinder ab 6 und unter 12 Jahren müssen das Kino um 20 Uhr verlassen, Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr. Ausnahmen von diesen Zeiten bestehen, wenn dich deine Eltern begleiten.
Da die Preview erst um 22.30 Uhr beginnt, darfst du sie alleine im Alter von 15 Jahren nicht besuchen.
Seit April 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren auch Kinofilme mit einer Freigabe ab 12 Jahren sehen, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern sind. Man spricht in diesem Fall von der PG-Regelung (Parental Guidance / Elternbegleitung).

Darf ich (14 Jahre alt) an einer LAN-Party teilnehmen?
Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Regelung für den Besuch einer LAN-Party vor. Allerdings müssen bei der Auswahl der Spiele die Altersfreigaben berücksichtigt werden. Die Altersfreigaben werden von der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) vergeben.
Es gelten die gleichen Freigaben wie bei den Kinofilmen:
• Freigegeben ohne Altersbeschränkung
• Freigegeben ab sechs Jahren
• Freigegeben ab zwölf Jahren
• Freigegeben ab sechzehn Jahren
• Keine Jugendfreigabe

Die Sticker mit den Altersfreigaben findest du auf der CD-ROM/ DVD und auf der Hülle. Eine unterschiedliche Farbigkeit erleichtert die Zuordnung. Diese Freigaben sind für alle verbindlich. Auch deine Eltern können dir keine Ausnahme verschaffen. Eine Erlaubnis deiner Eltern, dass du an Spielen teilnehmen darfst, die für dich normalerweise noch nicht zugänglich sind, hat daher keine Bedeutung. Darüber hinaus gelten auch auf LAN-Partys die allgemein jugendschutzrechtlichen Beschränkungen bzgl. des Alkoholtrinkens und des Rauchens.

Ab welchem Alter darf ich (16 Jahre alt) Alcopops trinken?
Du darfst keine Alcopos trinken, die branntweinhaltig sind. Branntweinhaltige Getränke (z.B. klare Schnäpse, Liköre, Whiskey oder Mixgetränke, z.B. Cola-Rum) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht trinken. Darunter fallen auch Alcopos als Getränkepulver.
Es gibt allerdings Mischgetränke, die erlaubt sind:
• Bier-Limonade-Mischgetränke (ab 16 Jahren)
• Wein-Mischgetränke (ab 16 Jahren)
Nicht erlaubt sind hingegen:
• Bier-Spirituosen-Limonade-Mischgetränke (ab 18 Jahren)
• Mischgetränke mit destilliertem bzw. hochprozentigen Alkohol und Limonaden (ab 18 Jahren)
Mit 16 Jahren darfst du Bier und Wein trinken. An Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren darf kein Alkohol verkauft werden und sie dürfen ihn auch nicht trinken. Es sei denn, du bist 14 oder 15 Jahre alt und deine Eltern erlauben es dir in ihrer Begleitung.

Darf ich (15 Jahre alt) Wasserpfeife rauchen?
Wasserpfeifen werden auch Sisha, Nagrileh oder Blubber genannt. Meistens werden beim Rauchen aromatisierte Fruchttabake benutzt. Kindern und Jugendlichen ist sowohl der Erwerb von Tabakwaren als auch das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten, also auch das Rauchen von Wasserpfeifen. Der Konsum im privaten Bereich ist nicht gesetzlich geregelt.

Allgemeines

Was bedeutet "personensorgeberechtigte Person"?
Deine Eltern sind für dich personensorgeberechtigte Personen.

Was bedeutet „erziehungsbeauftragte Person”?
Eine erziehungsbeauftragte Person übernimmt mit der Zustimmung deiner Eltern zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben für dich. Diese Person kann dich beispielsweise in eine Diskothek mitnehmen, obwohl du erst 15 Jahre alt bist. Die erziehungsbeauftragte Person muss aber mindestens 18 Jahre alt sein. Sie ist für dich verantwortlich. Das bedeutet, dass sie sich in deiner Nähe aufhalten muss, um dein Verhalten kontrollieren zu können. Auf der sicheren Seite bist du, wenn die erziehungsbeauftragte Person einen entsprechenden Nachweis mit sich führt. Ein solches Formular kannst du dir unter hier unter Materialien herunter laden.

Wie lange darf ich (16 Jahre alt) abends in die Kneipe?
Du darfst mit 16 Jahren bis 24 Uhr alleine in einer Kneipe bleiben.
Werden Kinder und Jugendliche von einer erziehungsbeauftragten Person oder den Eltern begleitet, können sie sich unbegrenzt lange dort aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich in einer Gaststätte nur zwischen 5 Uhr und 23 Uhr aufhalten, wenn sie dort eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich nehmen, nicht aber, um damit den Aufenthalt in einer Gaststätte zu rechtfertigen.

Wie lange darf ich (14 Jahre alt) abends in die Disco?
Unter 16 Jahren darfst du nur in eine Diskothek, wenn du in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person bist. Ist die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe organisiert, z.B. deinem Jugendzentrum, dürfen Kinder unter 14 Jahren bis 22 Uhr dort bleiben, Jugendliche (ab 14 und unter 18 Jahren) dürfen sich dort bis 24 Uhr aufhalten. Wenn du bereits 16 Jahre alt bist, darfst du bis 24 Uhr in einer Diskothek bleiben.

Darf ich (15 Jahre alt) am Wochenende auf ein Festival?
Festivals können als Tanzveranstaltung eingeordnet werden, weil die Gelegenheit zum Tanzen gegeben ist oder als Konzert. Diese Einordnung übernimmt entweder der Veranstalter selbst oder das örtliche Jugendamt. Ist das Festival eine Tanzveranstaltung, darfst du im Alter von 15 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (deiner Eltern) oder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person das Festival besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen alleine bis 24 Uhr bleiben. Wurde das Festival als Musikkonzert eingestuft, dürfen auch unter 16-Jährige dieses besuchen. Am Besten erkundigst du dich beim örtlichen Jugendamt, wie diese Veranstaltung eingeordnet wurde, damit es bei einer eventuellen Kontrolle keine Schwierigkeiten gibt.
Ob du auf dem Festival übernachten darfst, musst du mit deinen Eltern klären. Das Jugendschutzgesetz schreibt hier keine speziellen Regelungen vor. Zu beachten ist, dass auch beim Besuch des Festivals die allgemein jugendschutzrechtlichen Beschränkungen bzgl. des Alkoholtrinkens und des Rauchens gelten.

Wie lange darf ich mich (12 Jahre alt) abends mit meinen Freunden treffen?
Das Jugendschutzgesetz schreibt dir hier keinerlei Regelungen vor. Deine Eltern sind für dich verantwortlich. Deshalb musst du dich mit ihnen auseinander setzen, wie lange du dich abends mit deinen Freunden treffen darfst.

Darf ich (13 Jahre alt) am Wochenende bei meinem Freund übernachten?
Das Jugendschutzgesetz schreibt auch hier keinerlei Regelungen vor. Ob du bei deinem Freund oder einer Freundin übernachten darfst, liegt im Entscheidungsspielraum deiner Eltern. Da sie für dich verantwortlich sind, musst du das in einem gemeinsamen Gespräch klären.

Wie viel Geld darf ich mir (14 Jahre alt) dazu verdienen?
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten!
Trotzdem gibt es einige Möglichkeiten der Taschengeldaufbesserung. Kinder, ab 13 Jahren dürfen mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) eine Reihe von Tätigkeiten ausüben, soweit die Beschäftigung für Kinder geeignet ist:

• Austragen von Zeitungen
• Engagement im Sportverein oder in anderen gemeinnützigen Einrichtungen
• Babysitting

Diese Beschäftigung muss leicht sein, darf ausschließlich an Werktagen (Montag bis Samstag) stattfinden und nur zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr abends verrichtet werden. Die Beschäftigung darf nicht in der Schulzeit liegen und es dürfen nicht mehr als 2 Stunden täglich gearbeitet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen täglich 8 Stunden bzw. 40 Stunden in der Woche arbeiten. Sie dürfen an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Handelt es sich um eine Schichtzeit dürfen 10 Stunden nicht überschritten werden, in der Gastronomie oder auf dem Bau dürfen 11 Stunden nicht überschritten werden. In der Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr dürfen Jugendliche nicht arbeiten. Ausnahmen gibt es in den Bäckereien und in der Landwirtschaft. Dort fangen die Arbeitszeiten um 5 Uhr bzw. 4 Uhr morgens an.
Generell besteht ein Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche, wenn die Arbeit die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit übersteigt oder die Arbeit mit Gefahren (Unfall, Gefährdung der Gesundheit) verbunden ist.

Dürfen Lehrer mein Handy kontrollieren?
Aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dürfen Lehrer das Handy ohne die Einwilligung des Schülers nicht kontrollieren. Die Polizei darf allerdings, auch ohne richterlichen Beschluss, bei Tatverdacht und “Gefahr im Verzug“ ein Handy kontrollieren.

Darf ich (16 Jahre alt) alleine in den Urlaub fahren?
Das Jugendschutzgesetz schreibt keine speziellen Regelungen vor. Ob du alleine in den Urlaub fahren darfst, musst du mit deinen Eltern besprechen. Sie haben für dich die Verantwortung und nur sie können das entscheiden. Für eine Individualreise empfiehlt es sich, eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern mit ihrer Unterschrift dabei zu haben. Minderjährige sind laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur beschränkt geschäftsfähig, d.h. auch bei einer Übernachtung auf dem Campingplatz brauchst du für die Unterschrift des Vertrages eine Einverständniserklärung deiner Eltern. Wenn du über einen Reiseveranstalter eine Reise buchen willst, müssen auch hier deine Eltern den Vertrag unterschreiben.